RS Vwgh 1987/4/8 86/01/0225

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Veröffentlicht am 08.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 litb idF 1976/387;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Ganz allgemein gehaltene Feststellungen über die Entwicklung einer bestimmten Branche, wie sie Zeitungsberichten entnommen werden, sind keinesfalls geeignet. die Betriebsbedingtheit einer Kündigung nachzuweisen.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel Urkunden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010225.X02

Im RIS seit

11.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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