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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litb idF 1976/387;Rechtssatz
Ganz allgemein gehaltene Feststellungen über die Entwicklung einer bestimmten Branche, wie sie Zeitungsberichten entnommen werden, sind keinesfalls geeignet. die Betriebsbedingtheit einer Kündigung nachzuweisen.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen Beweismittel UrkundenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010225.X02Im RIS seit
11.04.2005