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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;Rechtssatz
Die Rechtsmeinung, es liege kein betriebliches Erfordernis zur Kündigung vor, wenn zu vermuten sei, dass die vom anfechtenden Arbeitnehmer geleistete Arbeit zwar vom Betrieb weiterhin gebraucht werde, nun aber billiger erbracht werden solle, findet im Gesetz keine Stütze.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010161.X02Im RIS seit
08.04.2005