RS Vwgh 1987/3/4 86/01/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1987
beobachten
merken

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;

Rechtssatz

Die Rechtsmeinung, es liege kein betriebliches Erfordernis zur Kündigung vor, wenn zu vermuten sei, dass die vom anfechtenden Arbeitnehmer geleistete Arbeit zwar vom Betrieb weiterhin gebraucht werde, nun aber billiger erbracht werden solle, findet im Gesetz keine Stütze.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010161.X02

Im RIS seit

08.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten