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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;Rechtssatz
Beruhen im Verfahren gem § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG die im Bescheid angestellten Berechnungen in einem für die Frage der Rechtmäßigkeit der Entscheidung ausschlaggebenden Punkt auf unzureichenden Feststellungen, so genügt diese Begründung nicht, die Sozialwidrigkeit der vom Dienstnehmer bekämpften Kündigung zu verneinen.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender BeweisergebnisseEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984010293.X04Im RIS seit
11.06.2004