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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 idF 1976/387;Rechtssatz
Bei der Berechnung der künftigen Einkommenslage des gekündigten Arbeitnehmers, ist nicht zu vernachlässigen, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht nur der Einkommens- sondern auch der Umsatzsteuerpflicht unterliegen und ihnen gewinnmindernde Aufwendungen (wie etwa Ausgaben für Reparaturen) gegenüberstehen. Darüber hinaus muss in Betracht gezogen werden, dass die Arbeitslosenunterstützung zeitlich begrenzt ist und der Zeitpunkt, ab wann und in welcher Höhe dem Arbeitnehmer Ansprüche aus der Pensionsversicherung zustehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984010293.X03Im RIS seit
11.06.2004