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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2;Rechtssatz
Die Frage der Betriebsbedingtheit der Kündigung eines Arbeitnehmers ist eine Rechtsfrage, die als solche nicht der Begutachtung durch einen Sachverständigen zu unterziehen ist.
Schlagworte
Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010084.X03Im RIS seit
11.04.2005