Begründung: Der Beklagte lehnt in einem an den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Linz gerichteten Schreiben die Richter des Landesgerichtes Wels Dr. S*****, Dr. P***** und Dr. H*****, die zu 22 R 136/99b des Landesgerichtes Wels über seine Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Frankenmarkt zu 1 C 177/92w zu entscheiden hätten, als befangen ab. Unter einem begehrt er die Delegierung an ein "unbefangenes, unparteiisches Gericht, das vom Sprengel des Oberlandesgerichtes ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Erstattung eines Privatgutachtens über die im Anlassfall strittige Rechtsfrage schließt eine spätere Tätigkeit als Berichterstatter zur Entscheidung über den Feststellungsantrag aus. Entscheidungstexte 1 N 534/99 Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 N 534/99 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Feststellung, dass "der Arbeitgeber einem überlassenen Arbeitnehmer für die Zeitdauer der Überlassung regelmäßig (nur) das kollektivvertragliche (Mindest-)Entgelt des für den Beschäftigerbetrieb anwendbaren Kollektivvertrages und nicht das allenfalls höhere 'ortsübliche' Entgelt, ermittelt aufgrund nicht repräsentativer Umfragen von Betriebsratsmitgliedern oder nicht anwendbarer Lohnstatistiken, schuldet". Diese Rechtssache wurde nac... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Erstattung eines Privatgutachtens über die im Anlassfall strittige Rechtsfrage schließt eine spätere Tätigkeit als Berichterstatter zur Entscheidung über den Feststellungsantrag aus. Entscheidungstexte 1 N 534/99 Entscheidungstext OGH 14.01.2000 1 N 534/99 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der primär an das Landesgericht Linz als Arbeits- und Sozialgericht, laut Briefkopfverteiler der "klagenden Partei" aber auch an das Oberlandesgericht Linz und den Obersten Gerichtshof sowie auch an deren Präsidien gerichteten Eingabe ist eine "Klage auf Insolvenz-Ausfallgeld im gesetzlichen Ausmaß gemäß § 65 ASGG" samt Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 63 ZPO. Darüberhinaus (Punkte 3. bis 8.) enthält die Eingabe auch (Pauschal-)Ablehnungen der genannten... mehr lesen...
Begründung: Ludwig M***** als Vertreter der im
Spruch: genannten Gesellschaften brachte zu FN ***** bzw FN ***** Anträge auf Liquidatorbestellung verbunden mit den Anträgen auf Ablehnung des Landesgerichtes Linz bzw des Oberlandesgerichtes Linz ein. Das Landesgericht Linz legte den Akt zur Entscheidung über den Ablehnungsantrag dem Oberlandesgericht Linz vor. Mit Beschluss vom 10. August 1999, GZ 5 Nc 65/99v, 5 Nc 66/99s-2, wies dieses Gericht die gegen das Landesgericht Linz ein... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Bregenz ist zur GZ 7 P 760/98p ein Sachwalterschaftsverfahren betreffend Martin B***** anhängig. In einer Eingabe vom 2. 8. 1999, ON 27, führte der Betroffene unter anderem aus, infolge einer Information des Dr. S***** vom 24. 3. 1993 liege hinsichtlich des Bezirksgerichtes Bregenz und des Landesgerichtes Feldkirch "intensive Befangenheit vor, sodass durch das BG Bregenz etc keinerlei wirksame Besorgung oder Durchführung hinsichtlich meiner Agende... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Dienststrafsache hat der Oberste Gerichtshof über die Berufung zu entscheiden. Rechtliche Beurteilung Am 7. Oktober 1999 zeigte Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Robert Schindler - nach Punkt V. der Geschäftsverteilungsübersicht des Obersten Gerichtshofes für das Jahr 1999 - als erkennendes Mitglied des Disziplinarsenates - nach § 115 Abs 1 erster Satz RDG iVm § 72 Abs 2 StPO und § 140 Abs 3 RDG an, er kenne die Bes... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger, inzwischen auch dem Geschäftsführer der beklagten Partei bekannter Rechtsprechung ist die unsubstantiierte pauschale Ablehnung aller Richter eines Gerichtshofes unzulässig (3 N 3 - 37, 39 - 42/99, 5 N 504/99). Aus dem Vorbringen, daß bereits alle Richter des Landesgerichtes L***** eine Befangenheitserklärung abgegeben hätten oder Strafanzeigen, Strafanträge, Nachtragsanzeigen wider diverse Richter, Staats... mehr lesen...
Begründung: Ludwig M***** hat im Verfahren 6 N 6/98i des Landesgerichtes Leoben (= 6 R 83/99v des Oberlandesgerichtes Graz) als Geschäftsführer der "W***** Handelsgesellschaft mbH" im Zug der Rekurserhebung gegen den Beschluß des Landesgerichtes Leoben vom 25. 1. 1999, 6 N 6/98i-13, mit dem ua die der Antragstellerin bewilligte Verfahrenshilfe für erloschen erklärt wurde, das Landesgericht Leoben und auch das Oberlandesgericht Graz pauschal als befangen abgelehnt. Bei den Ausfüh... mehr lesen...
Gründe: In der bezeichneten Privatanklagesache wurden im Rahmen des vom Oberlandesgericht Wien angeregten Delegierungsverfahrens (§ 590 Geo) in der Äußerung des Privatanklägers vom 30. Juni 1999 zu einer allfälligen Delegierung (ON 17 des Vr-Aktes) alle Gerichte in Österreich als befangen bezeichnet, "weil nicht einzelne Personen, sondern der gesamte Justizapparat inklusive aller Staatsanwälte, Richter usw durch die rechtskräftige Verurteilung in bezug auf den Artikel 6 EMRK al... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 27. 3. 1999 erklären die Antragsteller (die Zweit- bis Viertantragsteller offenbar vertreten durch den Erstantragsteller, der auch allein den Schriftsatz unterfertigt hat) - erkennbar - eine Klage gegen die Finanzprokuratur wegen S 597.340,--, S 9,076.305,56, S 4,726.391,45, S 10,265.887 und S 60.659,-- sA erheben zu wollen, dafür Verfahrenshilfe zu beantragen und das Landesgericht Linz (einschließlich Präsidium) und das Oberlandesgericht Linz (e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Eingaben vom 3. 5. und 31. 5. 1999, gerichtet laut Briefkopfverteiler jeweils an das "Präsidium des Landesgerichtes Linz", erhoben die vier sich als klagende Parteien bezeichnenden Antragsteller (die Zweit- bis Viertantragsteller offenbar vertreten durch den Erstantragsteller, der auch allein die Antragsschriftsätze unterfertigt hat) gegen den aus dem
Kopf: ersichtlichen Rechtsanwalt als "Beklagten" "1. Klage wegen G... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller lehnt gleichzeitig alle Richter des Oberlandesgerichts Linz ab. Diese Ablehnung wird bloß auf die Behauptung gestützt, es träfen sämtliche "bereits gerichtsnotorischen
Gründe: " auf alle Richter zu, insbesondere das Naheverhältnis von Mag. Stefan P***** zu Dr. P*****; als weiterer Befangenheitsgrund wird ein Strafantrag gegen drei namentlich genannte Richter geltend gemacht. Rechtliche Beurteilung Die pauschale Ablehnung all... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage wegen verschiedener Geldleistungen verbinden die Kläger einen Ablehnungsantrag, der sich gegen alle Richter des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Linz richtet. Sie bringen dazu vor, daß sämtliche bereits gerichtsnotorischen
Gründe: auf alle Richter zuträfen, insbesondere das Naheverhältnis von Mag. Stefan P***** zu Dr. P*****. Als Befangenheitsgrund betreffend die Richter des Oberlandesgerichts Linz werde der Strafantrag vom April 1999 wider D... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten Zahlung von S 150.000,-- sA. Zugleich mit seiner Klage beantragte er, ihm die Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Mit Beschluß des Landesgerichts Innsbruck vom 13. 2. 1997, 14 Cg 244/96v-10, wurde ua der Antrag des Klägers auf Gewährung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang abgewiesen. Das Erstgericht ging davon aus, daß das monatliche Nettoeinkommen des Klägers S 11.181,24 betrage und er zudem über Bargeld in Höhe v... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragt die Aufhebung eines bestimmten Beschlusses auf Exekutionsbewilligung, will eine Nichtigkeits- und eine Wiederaufnahmeklage einbringen, begehrt die Bewilligung der Verfahrenshilfe und lehnt gleichzeitig alle Richter des Bezirks-, des Landes- und des Oberlandesgerichts Linz ab. Diese Ablehnung wird bloß auf die Behauptung gestützt, die "einzelnen Richter" hätten "zueinander" schon "über mehrere Jahre" ein besonderes kollegiales Naheverhält... mehr lesen...
Begründung: Zu 8 P 181/98k des Bezirksgerichtes Urfahr-Umgebung ist ein Verfahren zur Sachwalterbestellung für Ludwig M***** anhängig. In diesem Verfahren lehnte der Betroffene den Vorsteher dieses Bezirksgerichtes und gleichzeitig "den Gerichtshof erster Instanz, einschließlich des Landesgerichtspräsidiums" ab. Mit Beschluß vom 2. März 1999, GZ 5 Nc 13/99x, wies das Oberlandesgericht Linz den Antrag auf Ablehnung aller Richter des Landesgerichtes Linz zurück. Gleichzeitig mit... mehr lesen...
Norm: ASGG §2JN §19JN §21 Abs2
Rechtssatz: Eine Partei kann einen Richter gemäß § 21 Abs. 2 JN wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei diesem ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat. Lehnt eine Partei nach Schluß der mündlichen Verhandlung einen Richter wegen Befangenheit ab, wobei sie ausdrücklich vor Schluß der mündlichen Verhandlung erk... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger beantragt in der vorliegenden Rechtssache den Zuspruch einer Berufsunfähigkeitspension. Im ersten Rechtsgang hatte das Erstgericht unter dem Vorsitz der Vorsitzenden Dr. V***** V***** (*****) das Klagebegehren abgewiesen. Mit Entscheidung des Oberlandesgerichtes Wien, ON 18 des Sachaktes, wurde das Urteil aufgehoben, und die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückgewiesen. Das Erstgericht werde im fo... mehr lesen...
Gründe: In der vorliegenden Strafsache beantragte der Angeklagte mit Schriftsatz vom 19. November 1998 "die Ablehnung gemäß § 72 StPO und Ausschließung gemäß § 68 StPO der Strafbehörde II. Instanz, einschließlich Oberlandesgerichtspräsidium". In der vorliegenden Strafsache beantragte der Angeklagte mit Schriftsatz vom 19. November 1998 "die Ablehnung gemäß Paragraph 72, StPO und Ausschließung gemäß Paragraph 68, StPO der Strafbehörde römisch II. Instanz, einschließlich Oberland... mehr lesen...
Norm: ABGB §273 Abs3 Z3ABGB §273aABGB §865JN §19
Rechtssatz: Ist ein Ablehnungsantrag seiner
Gründe: wegen unzulässig, sodaß er zur Frage seines rechtlichen Schicksals keinerlei Beurteilungsspielraum eröffnet, so ist vor der Entscheidung darüber selbst dann kein Genehmigungsverfahren einzuleiten, wenn der Betroffene in der Ablehnungssache prozeßunfähig wäre und nur durch Erklärungen seines Vertreters wirksam handeln könnte. Ein Genehmigungsverfa... mehr lesen...
Begründung: Zu AZ 6 Cg 163/95t des Landesgerichts Wels behängt seit 11. 7. 1995 der im
Kopf: dieser Entscheidung bezeichnete Rechtsstreit, wobei das Klagebegehren mit Urteil vom 7. 2. 1997 abgewiesen wurde. Innerhalb laufender Berufungsfrist beantragte der Kläger einerseits die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Berufung und lehnte andererseits den Verhandlungsrichter ab. In weiterer Folge lehnte der Kläger sämtliche Richter des Landesgerichts Wels und alle jene R... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Wien änderte in seiner Rekursentscheidung vom 15. Mai 1998 den Beschluß des Handelsgerichts Wien vom 27. Jänner 1998 ab und bestätigte in seiner Berufungsentscheidung vom 28. Oktober 1998 das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 10. März 1998. Ferner sprach es in der Rekursentscheidung die Zulässigkeit des ordentlichen Revisionsrekurses und in der Berufungsentscheidung die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision aus. Gegen die Rekursentscheidung w... mehr lesen...
Begründung: Der 6. Senat des Obersten Gerichtshofs wies zur AZ 6 N 515/97 mittels Beschlusses vom 27. Mai 1998 die Säumnisbeschwerde, die Aufsichtsbeschwerde und den Antrag des Betroffenen auf Ablehnung bestimmter Richter des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, auf Ablehnung des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien, des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien und des Oberlandesgerichts Wien sowie den Antrag auf "entsprechende Maßnahmen gegen alle drei rechtsverweigernde(n) Gerichte"... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit außerordentlicher Revision vorgelegte Rechtssache AZ 41 C 610/97d ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 4. Senat angefallen, dessen Vorsitzender, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Erich Kodek, gemäß § 22 GOG mitteilte, daß die Erstrichterin Dr. Anneliese Kodek seine Tochter sei. Die vom Bezirksgericht Innere Stadt Wien mit außerordentlicher... mehr lesen...
Begründung: Im Hinblick auf die ausführlich begründete Entscheidung des Ablehnungssenates genügt für das Verständnis der Rekursausführungen die Feststellung, daß der Kläger (in einer ao Revision) ausreichende Anhaltspunkte für die Voreingenommenheit der Richter des Oberlandesgerichtes Innsbruck ihm gegenüber in folgendem Satz der berufungsgerichtlichen
Entscheidungsgründe: erblickte: "Der verworrenen und nach den oben dargelegten Grundsätzen weitgehend nicht dem Gesetz entsprec... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Weder die (angebliche) Unrichtigkeit einer Gerichtsentscheidung noch die Vertretung einer bestimmten Rechtsmeinung durch den Richter bildet einen Ablehnungsgrund; dies selbst dann, wenn die Rechtsansicht von der herrschenden Rechtsprechung abgelehnt wird. Meinungsverschiedenheiten in Rechtsfragen sind nicht im Ablehnungsverfahren auszutragen. Das Ablehnungsverfahren soll nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien ... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrigen Streitteile beantragten zu 14 Nc 312/95g beim Bezirksgericht Bregenz die Preisfestsetzung für eine bereits bisher vom Beklagten benützte Wohnung gemäß §§ 13 und 15 WGG. Mit Sachbeschluß des Bezirksgerichts Bregenz vom 29. 2. 1996 wurde der Verkehrswert dieser Wohnung abzüglich eines restlichen Finanzierungsbeitrages mit S 1,356.472 festgesetzt. Der dagegen erhobene Rekurs des Beklagten wurde mit Beschluß des Landesgerichts Feldkirch als Rekursgericht... mehr lesen...
Begründung: Der in der bezeichneten Rechtssache mit der Revision der klagenden Partei vorgelegte Akt 16 C 1688/95i des Bezirksgerichtes Klagenfurt ist gemäß der Geschäftsverteilungsübersicht des Obersten Gerichtshofes für das Jahr 1998 zu 7 Ob 238/98w im 7. Senat angefallen. Der Vorsitzende dieses Senates, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes Dr. *****, zeigte im Sinn des § 22 GOG an, er habe in jüngster Zeit nähere gesellschaftliche Kontakte zu einem Vorstandsmitglied der ... mehr lesen...