Begründung: Die Klägerin begehrt in dem gegen den Beklagten anhängigen Räumungsverfahren betreffend eine Wohnung in Wien unter anderem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382f EO in Höhe von monatlich 214,81 EUR. Die Vorinstanzen wiesen im ersten Rechtsgang dieses Sicherungsbegehren ab. Die Klägerin begehrt in dem gegen den Beklagten anhängigen Räumungsverfahren betreffend eine Wohnung in Wien unter anderem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß Paragraph... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte lehnte mit Ausnahme eines Richters sämtliche Richter des Landesgerichtes Eisenstadt als befangen ab. Die nach der Geschäftsverteilung des Landesgerichtes Eisenstadt zur Entscheidung über Rechtsmittel im vorliegenden Verfahren zuständigen Richter haben in anderen Verfahren eine falsche Rechtsansicht vertreten bzw seien einer unrichtigen Beweiswürdigung gefolgt. Der Ablehnungssenat des Oberlandesgerichts Wien wies den Ablehnungsantrag zurück. Dass ein Richter ... mehr lesen...
Begründung: Im Titelverfahren hat das Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht in einem Dienstbarkeitsstreit das klagestattgebende erstinstanzliche Urteil bestätigt. Die beklagte Partei wurde ua zur Beseitigung eines Bretterzauns verurteilt. Aufgrund des Exekutionstitels bewilligte das Bezirksgericht Bregenz, ergänzt durch einen weiteren Beschluss, die Exekution durch Ermächtigung der betreibenden Parteien, auf Kosten der verpflichten Partei den Bretterzaun entfernen zu lassen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung der Unwirksamkeit seiner Versetzung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht änderte in nicht öffentlicher Sitzung das Ersturteil im Sinne einer Klagestattgebung ab. Dem Senat das Berufungsgerichts gehörte als fachkundiger Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber Paul H***** an. In ihrer dagegen erhobenen außerordentlichen Revision macht die Beklagte unter anderem Nichtigkeit des Berufungsverfahrens geltend, ... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Verfahren, das dem Obersten Gerichtshof mit einer ordentlichen Revision der klagenden Partei vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 9. Senat zuständig, dessen Mitglied HR d OGH Dr. A***** hat seine Befangenheit angezeigt. Seine Tochter hat mit dem Sohn des Klägers nicht nur gemeinsam das Realgymnasium, sondern schon den Kindergarten besucht. Es könne für Außenstehende der Eindruck entstehen, dass er als... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz des Zweitklagevertreters vom 22. 1. 2006 lehnte die klagende Partei den Richter des Oberlandesgerichts Wien Dr. Georg N***** als Berichterstatter in der Rechtssache 4 R 325/05a ab. Der abgelehnte Richter sei in diversen von den Parteien gegeneinander geführten Verfahren federführend beteiligt gewesen. Er habe als Firmenbuchrichter des HG Wien über einen Rekurs gegen den Beschluss des Firmenbuchrechtspflegers vom 4. 12. 1997 zu entscheiden gehabt und als ... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Verfahren, in dem dem Obersten Gerichtshof die außerordentliche Revision der Beklagten vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 2. Senat zuständig. Dessen Mitglied, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Veith, teilte mit, dass der Kläger im Gymnasium sein Klassenkamerad gewesen sei, nach wie vor ein freundschaftlicher Kontakt bestehe und er aus privater Quelle auch über Details des prozessgegenständlichen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Beschluss wurde ein im Rahmen des Verfahrens zur Bestellung eines Sachwalters gestellter Antrag des Betroffenen auf Ablehnung der Richter sowie des Vorsitzenden des nach der Geschäftsverteilung (für die Entscheidung über einen Rekurs des Betroffenen gegen die Zurückweisung von Ablehnungsanträgen durch den Ablehnungssenat des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien betreffend die dort angefochtene Ablehnung des Pflegschaftsrichters, der Vorsteherin d... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Verfahren, in welchem dem Obersten Gerichtshof die außerordentliche Revision der Beklagten vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs der 8. Senat zuständig. Dessen Mitglied, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras, teilte mit, dass er im Rahmen einer Abendeinladung von einem in der Personaladministration des Spitals der Beklagten tätigen Verwalter ausführlich mit dem vorliegenden Fall konfrontiert und in ei... mehr lesen...
Begründung: Das Firmenbuchgericht der Gesellschaft (der ersten Ablehnungswerberin) verhängte über die Vorstandsmitglieder wegen Nichtoffenlegung des Konzernabschlusses zum 28. 2. 2000 Zwangsstrafen. Den dagegen erhobenen Rekurs der Gesellschaft wies das Rekursgericht mangels Rechtsmittellegitimation zurück, dem Rekurs der Vorstandsmitglieder wurde nicht Folge gegeben. Das Rekursgericht stützte seine Ansicht über die fehlende Rekurslegitimation der Gesellschaft auf die in einem veröf... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über das Vorstandsmitglied Manfred D***** wegen Nichtoffenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 eine Zwangsstrafe von 2.190 EUR. Dagegen erhoben die Gesellschaft und das Vorstandsmitglied Rekurs. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft mangels Rekurslegitimation zurück und gab dem Rekurs des Vorstandsmitglieds nicht Folge. In der Frage der Rekurslegitimation der Gesellschaft folgte das Rekursgericht den Argumenten von G. Kodek ... mehr lesen...
Begründung: Das Firmenbuchgericht hatte mit Beschluss vom 3. 2. 2005 über das Vorstandsmitglied wegen Nichtoffenlegung des Konzernabschlusses der Gesellschaft zum 28. 2. 1997 eine Zwangsstrafe von 2.000 EUR verhängt. Dagegen erhobenen die Gesellschaft und ihr Vorstandsmitglied Rekurs. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft mit seinem Beschluss vom 31. Mai 2005, 4 R 50/05k, mangels Rekurslegitimation zurück und stützte seine Rechtsansicht u. a. auf die in einem Artikel vo... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Konzernabschlusses der Gesellschaft (Erstrekurswerberin) zum 28. 2. 2001 ist beim Firmenbuchgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft (Zweit- und Drittrekurswerber) anhängig. Das Firmenbuchgericht verhängte die zuvor angedrohten Zwangsstrafen über die Vorstandsmitglieder und forderte diese neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe und der Veröffentlichung des Zwangsstrafe... mehr lesen...
Begründung: Beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien ist zu 24 Nc 3/03h ein Verfahren über den Antrag der Tina E***** auf Bewilligung der Verfahrenshilfe unter anderem zur Einbringung einer Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens 20 Cg 136/00t des Landesgerichts für ZRS Wien anhängig. Der Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss vom 22. 8. 2003 (ON 6) wegen Aussichtslosigkeit abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien als Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem am 22. 4. 2005 beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien eingelangtem Schriftsatz lehnt der Einschreiter die Richter des Senates 1 des Obersten Gerichtshofes mit der
Begründung: ab, die Genannten hätten in „funktionaler Einheitstäterschaft (Unschuldsvermutung)" daran mitgewirkt, dass eine Rekursentscheidung des Oberlandesgerichtes Wien (GZ 12 R 145/05p-1270) nicht zugestellt bzw die Zustellung falsch beurkundet worden sei. Der Vorsitzende des Senates 1 des Oberste... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Konzernabschlusses der Erstantragstellerin zum 28. 2. 2001 ist beim Erstgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen den Zweitantragsteller (Vorstandsmitglied der Gesellschaft) anhängig. Das Erstgericht verhängte die zuvor angedrohte Zwangsstrafe und forderte das Vorstandsmitglied neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe und der Veröffentlichung des Zwangsstrafenbeschlusses auf. Das Rekursgericht wies den Rekurs d... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft vom 29. 2. 2000 ist beim Firmenbuchgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft anhängig. Das Erstgericht verhängte die zuvor angedrohte Zwangsstrafe und forderte das Vorstandsmitglied neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe unter Veröffentlichung des Zwangsstrafenbeschlusses auf. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Gesellschaft mangels Rec... mehr lesen...
Begründung: Gegen die (nunmehr alleinige) Beklagte ist seit 20. Februar 1995 beim Landesgericht Wiener Neustadt zur AZ 24 Cg 41/95k eine Hypothekarklage wegen S 3 Mio (= EUR 218.018,50) sA anhängig. Die Beklagte beantragte mit Schriftsatz vom 13. 12. 2004 (ON 19) die „Ablehnung sämtlicher Richter des Landesgerichtes Wiener Neustadt wegen Befangenheit und die Delegierung des Verfahrens an das sachlich zuständige Gericht in Wien". Das Oberlandesgericht Wien wies den Ablehnungsantrag... mehr lesen...
Begründung: Der im Verfahren 29 Cg 5/03z des Landesgerichts St. Pölten Beklagte stellte in seinen Rekursen gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung vom 20. 10. 2003 und gegen die am selben Tag erfolgte Abweisung seines Verfahrenshilfeantrags Ablehnungsanträge und machte „Voreingenommenheit/Befangenheit des Gerichtshofes St. Pölten insgesamt" und „Voreingenommenheit/Befangenheit des Beschluss fassenden Richters Dr. Ludwig P*****" (des Prozessrichters) geltend. Sämtl... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte lehnte die Prozessrichterin im anhängigen Unterhaltsprozess und den für die Ablehnungssache zuständigen Gerichtsvorsteher des Bezirksgerichts Linz ab (34 Nc 1/04k des Bezirksgerichts Linz). Der Ablehnungswerber ist Senatspräsident des Oberlandesgerichts Linz. Über die Ablehnung hätte das Landesgericht Linz zu entscheiden gehabt. Sämtliche Richter dieses Gerichts erklärten sich jedoch für befangen (30 Nc 2/04w des Landesgerichts Linz). In der Folge erklärten ... mehr lesen...
Begründung: In der zu AZ 2 P 181/01k des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien anhängigen Pflegschaftssache sowie in einer Reihe weiterer Verfahren stellte der Ablehnungswerber wiederholt Ablehnungsanträge gegen die jeweils tätig gewordenen Richter. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. 6. 2004, AZ 44 R 253/04p, wurde über den Einschreiter wegen beleidigender Ausfälle in seinen Schriftsätzen eine Ordnungsstrafe von EUR 1.000 verhängt. Dem dagegen erhobenen... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber hat am 11. 6. 2004 beim Landesgericht St. Pölten Verfahrenshilfe für eine dort einzubringende Klage betreffend die Rückabwicklung einer Kaufvereinbarung und eines am 31. 3. 1998 abgeschlossenen Rechtsgeschäfts beantragt. Sein Antrag wurde mit Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 14. 9. 2004 mit der
Begründung: abgewiesen, eine Anfechtung des Kaufvertrags sei bereits im Hinblick auf die Verjährung und die im späteren Konkursverfahren vom Masse... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Verfahren, das dem Obersten Gerichtshof mit der außerordentlichen Revision der beklagten Partei vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs der 6. Senat zuständig, dessen Mitglied Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerhard Prückner gemäß § 22 GOG mitteilte, dass er bereits in zwei mit der vorliegenden Rechtssache zusammenhängenden Vorprozessen zwischen den Parteien als Richter beteiligt gewesen sei. Im zweiten... mehr lesen...
Begründung: Zur Erzwingung der Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts der Gesellschaft zum 28. 2. 1997 ist beim Erstgericht ein Zwangsstrafenverfahren gegen ein Vorstandsmitglied der Gesellschaft anhängig. Das Erstgericht verhängte die zuvor angedrohte Zwangsstrafe über die Vorstandsmitglieder, forderte sie neuerlich zur Offenlegung gegen Androhung einer weiteren Zwangsstrafe und der Veröffentlichung des Zwangsstrafenbeschlusses auf. Das Rekursgericht wies den Re... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller lehnte drei Richter eines Oberlandesgerichts als befangen ab, die seinem gegen die Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags gerichteten Rekurs in einem anderen Ablehnungsverfahren betreffend drei Richter eines Gerichtshofs erster Instanz nicht Folge geben hatten. Er machte - ohne dies näher zu begründen - angebliche schwerwiegende Verletzungen seiner Menschenrechte sowie "willkürliches Abschmettern" seiner Anträge durch wissentlich falsche Beschlussbegrün... mehr lesen...
Norm: GOG §78JN §19JN §21 Abs1
Rechtssatz: Allfällige Verletzung von Dienstaufsichtspflichten durch Justizverwaltungsorgane können nicht zum Gegenstand eines Ablehnungsantrags gemacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 174/04a Entscheidungstext OGH 12.10.2004 1 Ob 174/04a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:R... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien lehnten den Präsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Hansjörg Rück sowie - mit Ausnahme einer klagenden Partei - auch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichts Innsbruck Dr. Wigbert Zimmermann als befangen ab, weil diese entgegen den §§ 75 f GOG trotz entsprechender Verfahrensrügen keine Abhilfe gegen die Verletzung des verfassungsgesetzlichen Rechts auf den gesetzlichen Richter geschaffen hätten. Weder die Mitglieder des Personalsenats... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Graz wies den Ablehnungsantrag der Antragstellerin gegen den Vorsitzenden des Senates 6 des Oberlandesgerichtes Graz ab. Es böten sich keine Anhaltspunkte für eine Befangenheit iSd § 19 Z 2 JN. Soweit ein Entscheidungsfehler überhaupt eine Befangenheit annehmen ließe, liege hier keine unvertretbare Beurteilung vor. Das Oberlandesgericht Graz wies den Ablehnungsantrag der Antragstellerin gegen den Vorsitzenden des Senates 6 des Oberlandesgerichtes G... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden, durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Univ. Doz. Dr. Bydlinski sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ali ***** A*****, vertreten durch Dr. Georg Freimüller, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Der nach der Geschäftsverteilung als Senatsmitglied des 16. Senats des Obersten Gerichtshofs berufene fachmännische Laienrichter Kommerzialrat Dr. Erich Haas teilte gemäß § 22 GOG seine Befangenheit mit, weil er Angestellter der Antragsgegnerin ist. Die Befangenheitsanzeige ist berechtigt. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 43 KartG entscheiden das Kartellgericht und der Oberste Gerichtshof als Kartellobergericht in Angelegenheiten nach dem Kartel... mehr lesen...