Begründung: Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Erich Kodek ist Vorsitzender des 4. Senats, in dem die Rechtssache 4 Ob 132/04x zur Entscheidung angefallen ist. Er teilt mit, sein Neffe sei als Mitglied des Berufungssenats an der Fällung des angefochtenen Urteils beteiligt gewesen. Bei objektiver Betrachtungsweise könnte der Anschein einer Voreingenommenheit entstehen, auch wenn er in Wahrheit trotz des Naheverhältnisses mit der nötigen Unbefangenheit an die Prüfung der R... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der Fotografen ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den §§ 31 ff KartG an. Mit Eingabe vom 30. 4. 2003 zeigte die Bundesinnung der Fotografen ihre "Bildhonorare 2003, Unverbindliche Veröffentlichungshonorare im Fotografengewerbe in Österreich" als unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß den Paragraphen 31, ff Ka... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Senatspräsident des Oberlandesgerichtes G***** und 6. Ersatzmitglied des Innensenats des Personalsenats des Oberlandesgerichtes G*****. Er beantragte als Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG ***** am 18. 6. 2001 beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen G***** zu 7 Msch 31/01w die Abberufung des Erstantragsgegners als Hausverwalter. Nachdem sich die zunächst zuständigen Richter Mag. K*****, Mag. Z*****, Mag. H***** und Mag. E***... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zum geltend gemachten Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO: Zum geltend gemachten Nichtigkeitsgrund des Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer eins, ZPO: Ablehnungsgründe sind nur auf Parteienantrag zu berücksichtigen (1 Ob 169/00h ua). Solange keine gerichtliche Entscheidung, mit der einem Ablehnungsantrag stattgegeben wurde, vorliegt, ist der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 1 ZPO nicht entstanden (RIS-Justiz RS0042... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Oberlandesgericht Wien einen Ablehnungsantrag der Kläger zurückgewiesen, der gegen das gesamte Handelsgericht Wien (darunter gegen den nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter Dr. Heinrich T*****) gerichtet war. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Ablehnung eines ganzen Gerichtes (als Institution) nicht möglich sei (RIS-Justiz RS004593, 0046005, 0045983; 3 Ob 250/02i; Ballon in Fasching², Rz 6 zu § 19 JN m... mehr lesen...
Begründung: Die vom Bezirksgericht Meidling mit Rekurs vorgelegte Rechtssache AZ 9 Msch 10026/02x ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 5. Senat angefallen, dessen Vorsitzende, Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Birgit Langer, gemäß § 22 GOG mitteilte, dass sie mit dem Ehegatten der Antragsgegnerin seit vielen Jahren befreundet sei und mit diesem und der Antragsgegnerin verschiedene Freizeitaktivitäten unternommen habe, woraus sich mi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Rechtsmittel werden Verdächtigungen gegenüber Richtern geäußert und es wird die Befangenheit der mit dieser Konkurssache befassten Gerichte behauptet. Nach ständiger Rechtsprechung sind Pauschalablehnungen unzulässig (RIS-Justiz RS0046005). Rechtsmissbräuchlich ausgesprochene substanzlose Verdächtigungen, die wegen ihres mangelnden Tatsachengehalts nicht auf ihre Berechtigung überprüft werden können, hindern die Entsc... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung, dass der erneuten meritorischen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Änderung der maßgeblichen Verhältnisse ein bereits rechtskräftiger abweisender Beschluss entgegensteht, gibt keinen Anlass anzunehmen, dass sich die vom Kläger abgelehnten Senatsmitglieder bei ihrer Entscheidungsfindung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten hätten leiten lassen. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger strebt die Wiederaufnahme in dem beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zur GZ 26 Cg 743/87 geführten Verfahren an. Sein Verfahrenshilfeantrag wurde mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 10. 4. 2002 unter Hinweis auf den Ablauf der Klagefrist des § 534 Abs 3 ZPO abgewiesen. Dem dagegen erhobenen Rekurs gab das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 3. 6. 2002, 12 R 99/02w, nicht Folge. Der Kläger beantragte daraufhin am 5. ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Beurteilung, dass der erneuten meritorischen Prüfung der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe mangels Änderung der maßgeblichen Verhältnisse ein bereits rechtskräftiger abweisender Beschluss entgegensteht, gibt keinen Anlass anzunehmen, dass sich die vom Kläger abgelehnten Senatsmitglieder bei ihrer Entscheidungsfindung von anderen als von sachlichen Gesichtspunkten hätten leiten lassen. ... mehr lesen...
Begründung: Über Anregung eines Prozessgerichtes hatte das Bezirksgericht Meidling das Verfahren über die Bestellung eines Sachwalters eröffnet und mit Beschluss vom 2. 2. 2001 eine Rechtsanwältin als einstweilige Sachwalterin zur Vertretung des Betroffenen vor Gericht bestellt (§ 238 Abs 2 AußStrG). Hinsichtlich der Person des einstweiligen Sachwalters erfolgten mehrere Umbestellungen. Die Entscheidung über die Bestellung eines Sachwalters nach § 273 ABGB steht noch aus. Der Betro... mehr lesen...
Begründung: Die vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien mit Revision vorgelegte Rechtssache AZ 31 Cg 13/01m ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs im 1. Senat angefallen, dessen Mitglied, Hofrat des Obersten Gerichtshofs Univ. Doz. Dr. Michael Bydlinski, gemäß § 22 GOG mitteilte, dass er viele Jahre mit dem Kläger und dem Klagevertreter dieselbe Klasse des Gymnasiums besucht habe. Damit liege ein zureichender Grund vor, seine Unbefangenheit in Zweifel zu zi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Entscheidungsgegenstand 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Vorsitzender des Berufungssenats war Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Dr. Peter K*****. Dieses Urteil bekämpfte die Beklagte mit außerordentlicher Revision. Vor Erhebung der Revision hatte die Beklagte den Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden des Be... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren die Wiederaufnahme eines vor dem Bezirksgericht Kremsmünster anhängigen Besitzstörungsverfahrens, weil sich ihr Prozessgegner einer falschen Beweisaussage und der Verhandlungsrichter Mag. Reinhold K***** des Amtsmissbrauches schuldig gemacht hätten. Der genannte Verhandlungsrichter verhängte über die Kläger Ordnungsstrafen, worauf die Kläger diesen ablehnten und gegen die Ordnungsstrafe Rekurs an das Landesgericht Steyr erhoben. Das Landesgericht Ste... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1.) Nach den (vom Berufungsgericht übernommenen) Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts hatte keiner der Schiedsrichter weder ein "wie immer geartetes Interesse" am Ausgang des Verfahrens, noch wollte er die Parteien ungleich behandeln oder nahm er eine einseitige Haltung zu Gunsten einer der Parteien ein. Auf der Basis dieser Feststellungen kann in der Auffassung der Vorinstanzen, die Ablehnung des Schiedsgerichtsvorsitz... mehr lesen...
Begründung: Im wieder aufzunehmenden Verfahren 37 Cg 238/00d des Handelsgerichtes Wien wurde das auf § 1330 ABGB gestützte Begehren der Klägerin teilweise, nämlich insoweit abgewiesen, als es die Behauptungen der Beklagten betraf, bei Gewinnspielen der Klägerin a) würden nur der Reiseveranstalter und "Friedrich M*****" gewinnen, der Konsument zahle nur, und b) schnitten zwei Firmen kräftig mit und der Konsument würde nur als "quasi Melkkuh" gesehen. Das Erstgericht kam auf Grund ... mehr lesen...
Norm: ZPO §586ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006JN §19
Rechtssatz: Auch wenn-hier auf Grund der subsidiären Verweisung in einen Pachtvertrag- für das Schiedsverfahren die Vorschriften der ZPO gelten sollten-damit (jedenfalls implizit) wohl auch auf die Bestimmungen der §§19ff JN Bezug genommen ist, was sich im Übrigen auch aus dem ausdrücklich auf diese Bestimmungen verweisenden §586 ZPO ergibt, so fehlt es doch schon auf der Tatsachenebene an ei... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens bildet die Klage gerichtet auf urteilsmäßige Aufhebung und Feststellung der Ungültigkeit eines in einer Schiedssache der Streitteile (dort mit unterschiedlichen Parteirollen) gegen die Schiedsbeklagte (und nunmehrige Klägerin) ergangenen Zwischenschiedsspruches vom 12. 10. 2001, in welchem das Bestehen des gegen sie geltend gemachten Anspruches dem Grunde nach ausgesprochen wurde. Die Klage wurde dabei auf die Aufhebungsgründe des § 595 Abs 1... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Disziplinarsache hat der Oberste Gerichtshof über eine Beschwerde des Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Dr. Wilhelm J***** zu entscheiden. Rechtliche Beurteilung Am 22. April 2003 zeigte Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Gernot F***** - nach Punkt VI der Geschäftsverteilungsübersicht des Obersten Gerichtshofes als erkennendes Mitglied des Disziplinarsenates - nach § 115 Abs 2 erster Satz RDG iVm § 72 Abs 2 StPO un... mehr lesen...
Gründe: In obiger Dienststrafsache hat der Oberste Gerichtshof über eine gegen Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Ernst T***** erstattete Disziplinaranzeige nach Anhörung des Generalprokurators als Disziplinaranwalt zu entscheiden. Nach Punkt VI. der derzeit gültigen Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Peter B***** als Mitglied des zur Entscheidung berufenen Disziplinarsenates vorgesehen, er zeigte jedoch an, dass er ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Thomas H***** der Verbrechen des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Wien im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit den bereits rechtskräftig verurteilten Wolfgang P***** und Christopher K***** mit Gewalt gegen Personen oder [zu ergänzen: durch Drohung - vgl Ratz, WK-StPO § 281 Rz 622 ff] mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) Nachgenannten fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz, sich durch der... mehr lesen...
Begründung: Mag. Herwig B***** lehnte in der beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien anhängigen Pflegschaftssache seiner Kinder das gesamte Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien einschließlich des Präsidenten ab. Der Senat 12 des Oberlandesgerichtes Wien wies diesen Antrag mit Beschluss vom 8. 11. 2002 zurück. Mit Schriftsatz vom 17. 11. 2002 lehnte daraufhin Mag. B***** die Mitglieder des Senates 12 des Oberlandesgerichtes Wien ab. Dieser Ablehnungsantrag wurde mit Beschluss vom... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits- und Sozialgericht vom 14. 1. 2002, GZ 33 Cgs 153/00x-33, wurde das Klagebegehren der am 14. 10. 1946 geborenen Klägerin auf Gewährung der Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß ab 1. 1. 2000 abgewiesen. Es wurde, soweit dies für das gegenständliche Wiederaufnahmsverfahren von Bedeutung ist, im Wesentlichen festgestellt, dass bei der Klägerin ein Zustand nach brusterhaltender Therapie eines ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei haftet dem am 7. 12. 1927 geborenen Kläger auf Grund des im vorliegenden Verfahren gefällten Teilurteiles vom 21. 1. 1998 zu einem Drittel für alle - auch zukünftigen - Schäden aus dem Vorfall vom 4. 8. 1993. Damals stieß der (schon lange an der Bechterewschen Krankheit leidende und daher hinsichtlich
Kopf: - und Rumpfbeweglichkeit deutlich eingeschränkte) Kläger in einer Filiale der Beklagte gegen eine Glasschiebetür, fiel rücklings zu Boden u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, Dr. Pimmer, Dr. Zechner und Dr. Sailer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josef H*****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz als Verfahrenshelfer, wider die beklagte Partei V***** eingetragene GenmbH, *****, vertreten durch Dr. Norbert Schmid,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu 1.: Die Klägerinnen haben eingangs ihrer Revision ausgeführt, die Ehegattin eines Mitgliedes des Berufungssenats sei als Versicherungsvertreter Mitglied der Generalversammlung der Beklagten in der Funktionsperiode 1999 bis 2004. Zu den Aufgaben der Generalversammlung gehöre gemäß § 434 ASVG unter anderem die Beschlussfassung über den Jahresabschluss sowie den Jahresbericht des Vorstandes der Beklagten und die Entlastung desselben. Die Gattin des Senatsmitgli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 iVm § 528a ZPO). Da die
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 528 a, ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Rekurswerbers folgendes entgegenzuhalten: Zutreffend hat das Berufungsgericht über den e... mehr lesen...
Norm: ZPO §595 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §611 idF SchiedsRÄG 2006JN §19
Rechtssatz: Nach herrschender Meinung hat das Schiedsgericht über die Ablehnung eines Schiedsrichters selbst zu entscheiden, und zwar in Ermangelung einer abweichenden Regelung im Schiedsvertrag in Anwesenheit und mit der Stimme des Abgelehnten (mwN). Dies gilt jedoch nicht, wenn der betroffene Schiedsrichter seine Befangenheit selbst angezeigt und um beschlussmäßige Fests... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach einer im Jahr 1999 von den Parteien geschlossenen "Vereinbarung" übernahm es die klagende Partei, Produkte der beklagten Partei (Handyzubehör, Freisprechanlagen udgl) im In- und Ausland zu vertreiben. Die Vereinbarung (in der die Klägerin T***** genannt und die Beklagte kurz als T***** bezeichnet wurde) enthielt ua auch folgende Bestimmung: Vereinbartes Recht/Gerichtsstand Beide Vertragsteile kommen überein, dass sämtliche Streitigkeiten über diese und aus ... mehr lesen...
Gründe: In der oben bezeichneten Dienststrafsache hat der Oberste Gerichtshof über eine Beschwerde des Leiters der Oberstaatsanwaltschaft Graz zu entscheiden. Am 4. November 2002 zeigte die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Birgit L***** - nach Punkt V der Geschäftsverteilungsübersicht des Obersten Gerichtshofes als erkennendes Mitglied des Disziplinarsenates - nach § 115 Abs 2 erster Satz RDG iVm § 72 Abs 2 StPO und § 140 Abs 3 RDG an, mit dem Disziplinarbeschuldigten eng be... mehr lesen...