Begründung: Mit der am 16. 1. 1992 zu 1 C 5/92p beim Bezirksgericht Feldkirch gegen die Ablehnungswerberin eingebrachten Protokollarklage hatte deren geschiedener Ehemann die Feststellung des Erlöschens seiner im Scheidungsvergleich vom 29. 10. 1984 vereinbarten Unterhaltsverpflichtung gegenüber der Ablehnungswerberin begehrt. In diesem von Richter Dr. Franz S***** geführten Verfahren wurden in der Tagsatzung vom 27. 1. 1992 Vergleichsgespräche geführt, deren Ergebnis als Vergle... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Landesgericht S***** als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte zur Zahlung eines Betrages von S 69.209,65 brutto s.A. schuldig zu erkennen und festzustellen, daß das am 11. 11. 1991 zwischen ihr und der Beklagten eingegangene Dienstverhältnis in ein unbefristetes übergegangen und daß dieses Dienstverhältnis aufrecht sei. Sie sei mit der Beklagten ein befristetes Dienstverhältnis als Vertragsbedienstete des ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner ***** des Landesgerichtes W***** eingebrachten Klage begehrt der Kläger von den dort beklagten zwei Richtern des Bezirksgerichtes F***** und von weiteren sechs Richtern des Landesgerichtes W*****, dem zu 9.) beklagten Gerichtskommissär, einem zu 10.) beklagten Rechtsanwalt und den zu 11.) bis 13.) beklagten Sachverständigen ab sofort und in weiterer Zukunft Entscheidungen, Schätzungen bzw überhaupt Gerichtshandlungen im Exekutionsverfahren ***** des Bezirk... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 2.5.1997, 13 Cg 142/95k-15, sprach das Landesgericht Innsbruck dem Kläger für seine Vertretung des Beklagten in einem vorangegangenen arbeitsgerichtlichen Verfahren S 92.753,30 sA an Honorar zu und erachtete die vom Beklagten eingewendete Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend. Es wies das darüber hinausgehende Mehrbegehren auf Bezahlung weiterer S 23.666,20 (rechtskräftig) ab. Der Beklagte sei über die Erfolgsaussichten in seinem arbeitsgerichtli... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: In einem Mehrparteienverfahren wie dem Konkursverfahren oder den meisten Außerstreitverfahren (zB Pflegschaftsverfahren) sind zur objektiven Beurteilung des Anscheins der Befangenheit eines Richters andere Kriterien heranzuziehen als im kontradiktorischen Zivilprozeß, in dem das Gleichgewicht der beiderseitigen Prozeßrechte der Parteien im Vordergrund der Verfahrensziele steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Während das Konkursverfahren der Firma A***** GmbH, deren Geschäftsführer A***** R***** ist, noch anhängig ist, befindet sich das nach Abschluß eines Zwangsausgleichs aufgehobene Konkursverfahren über das persönliche Vermögen des Gemeinschuldners A***** R***** im Stadium der Überwachung der Zwangsausgleichserfüllung. In beiden Verfahren hat K***** A***** R*****, in der Folge Ablehnungswerber genannt, Ablehnungsanträge gleichen Inhaltes betreffend den für Insolvenzsa... mehr lesen...
Begründung: Zu GZ 6 Cg 163/95t des Landesgerichtes Wels behängt seit 11.7.1995 der oben bezeichnete Rechtsstreit, wobei der Richter des Landesgerichtes Wels Dr.Klaus R***** mit Urteil vom 7.2.1997 das gesamte Klagebegehren abgewiesen hat. Innerhalb laufender Berufungsfrist beantragte der Kläger einerseits die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Berufung und lehnte andererseits den Verhandlungsrichter Dr.Klaus R***** ab. Nachdem der zuständige Ablehnungssenat des... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - vom Oberlandesgericht Wien bestätigten - Urteil des Landesgerichtes St.Pölten vom 29.August 1995, 2 Cg 261/94g-13, wurde der dortige Beklagte (nunmehr Kläger) schuldig erkannt, der damaligen Klägerin (nunmehr Beklagte) S 1,153.820,-- sA zu zahlen. Damals waren die Gerichte davon ausgegangen, daß der Kläger nicht berechtigt gewesen sei, den mit dem Rechtsvorgänger der Beklagten geschlossenen Wildabschußvertrag vorzeitig zu kündigen; er sei also schuldig, das... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25.7.1992 beim Obersten Gerichtshof persönlich überreichten Eingabe des Betroffenen, übertitelt mit "Säumnisbeschwerde, Aufsichtsbeschwerde, Antrag auf Ablehnung 'Richter Ursula K***** und Eberhard K*****'" sowie "auf Ablehnung der Gerichte: a. BG. I. Wien; a. BG. römisch eins. Wien; b. LG.f.ZRS. Wien; c. OLG. Wien" stellte er diverse Anträge (AZ 6 N 515/97). Am 13.2.1998 langte im Präsidium des OGH eine an dieses gerichtete Eingabe des Betroff... mehr lesen...
Begründung: Am 25.9.1996 wies das Erstgericht zu 5 Nc 81/96t einen vom Kläger im Verfahren 4 R 60/96 des Erstgerichts erhobenen Ablehnungsantrag gegen die Richter des Oberlandesgerichts Linz Dr.Otmar G*****, Dr.Wolfgang M***** und Dr.Ewald G***** zurück. Am 24.2.1997 wurde der Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Rekurses gegen diesen Beschluß gemäß § 44 JN an das Bezirksgericht Frankenmarkt zur Erledigung überwiesen. Am 16.4.1997 und am ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines nicht genehmen Richters entledigen können. Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung (Art 87 Abs 3 B-VG) in Ergänzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2 B-VG) gebietet eine ausgewogene Vorgangsweise bei der ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.): Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Berufungsgericht den im Revisionsverfahren (in einer außerordentlichen Revision) gestellten Ablehnungsantrag gegen die Richter des Berufungssenates zurückgewiesen. Die vom Kläger als Zeichen einer negativen Einstellung ihm gegenüber aufgezeigten Formulierungen seien als Sachargument im Zusammenhang mit einer sorgfältigen und konkreten Auseinandersetzung mit dem Rechtsmittelvorbringen verwendet worden, ohne daß daraus a... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Bei Prüfung der Unbefangenheit ist zwar im Interesse des Ansehens der Justiz ein strenger Maßstab anzulegen, die Ablehnung soll jedoch nicht die Möglichkeit bieten, dass sich Parteien eines nicht genehmen Richters entledigen können. Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung (Art 87 Abs 3 B-VG) in Ergänzung des Rechtes auf den gesetzlichen Richter (Art 83 Abs 2 B-VG) gebietet eine ausgewogene Vorgangsweise bei der ... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Innsbruck ist ein Sachwalterschaftsverfahren betreffend Dr.Werner O***** anhängig. Mit Beschluß vom 17.11.1997 wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes Innsbruck den Ablehnungsantrag des Dr.O***** gegen die zuständige Richterin des Bezirksgerichtes Innsbruck zurück. In seinem dagegen erhobenen Rekurs lehnte Dr.O***** den zur Entscheidung über den Rekurs zuständigen Senat des Landesgerichtes Innsbruck wegen Befangenheit ab und führte hiezu aus: Da d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner als Vermieter mit Sachbeschluß vom 29.April 1994 die Veranlassung bestimmter Erhaltungsarbeiten in seinem Haus auf. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung mit Sachbeschluß vom 4.November 1997 und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen erhob der Antragsgegner außerordentlichen Revisionsrekurs. Dieses Rechtsmittel fiel beim Obersten Gerichtshof im 5.Senat als Fachsenat ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit ihrer beim Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage den Zuspruch von S 3,819.322 netto sA mit der Behauptung, daß ihr Ansprüche in dieser Höhe aus einem Dienstverhältnis zum verstorbenen Werner R***** zustehen. In der Tagsatzung vom 28.10.1997 lehnte die Klägerin den Vorsitzenden und sämtliche anderen Richter des Landesgerichtes Feldkirch als befangen ab, weil der im Gerichtssaal anwesende Dr.Christian R***... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Vorstehers des Bezirksgerichtes Feldkirch vom 14.4.1997, Jv 259/97, wurde der Antrag der verpflichteten Partei vom 21.2.1997, 6 E 5413/96f-15, AS 71 unten, mit welchem sie die zuständige Richterin Mag.Kornelia Ratz sowie sämtliche Richter der Bezirksgerichte in Vorarlberg und sämtliche Richter des Landesgerichtes Feldkirch als befangen ablehnt, zurückgewiesen. Die verpflichtete Partei erhob gegen diesen Beschluß Rekurs, in dem sie alle Richter des ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beschäftigung eines Laienrichters und eines Parteienvertreters durch denselben Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer nach § 40 Abs 1 Z 2 ASGG vertretungsbefugt sind, erfüllt keinen der in § 20 JN taxativ aufgezählten Ausschließungstatbestände (Mayr in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 20 JN mwN). Auch durch den Umstand, daß der Laienrichter in anderen Rechtssachen selbst als Parteienvertreter tätig wird, ist er nicht von der Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Anlaßverfahren des Bezirksgerichts Liesing begehrten die Klägerinnen als Eigentümerinnen einer Liegenschaft in Atzgersdorf die Festststellung, ein von ihnen als Vermieterinnen mit der M***** Aktiengesellschaft (beklagte Partei im Anlaßverfahren, im folgenden 3.Bestandnehmerin) mit 1.August 1993 befristeter Hauptmietvertrag ende mit 1.August 1993. Dazu brachten die Klägerinnen vor, die 3.Bestandnehmerin sei in einen näher bezeichneten Bestandvertrag von 1969... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurde die Befangenheitsanzeige eines Richters als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Der Rekurs des Klägers ist unzulässig. Zur Einbringung des Rekurses gegen die Zurückweisung der Ablehnung (§ 24 Abs 2 JN) ist nur derjenige legitimiert, der selbst in erster Instanz einen Ablehnungsantrag gestellt hat. Dementsprechend können die Prozeßparteien gegen die Entscheidung über eine vom Ric... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beantragte mit Schriftsatz vom 30.12.1996, "dem zugeteilten Richter (gemeint: Dr.W*****), aber auch dem Gerichtsstand Wiener Neustadt die Zuständigkeit zu entziehen und die Rechtssache an das Landesgericht für ZRS Wien zu überweisen". Er stützte diesen Antrag im wesentlichen darauf, daß er einer "subjektiven Verhandlungsführung" ausgesetzt sei. Seine Aussagen seien tendenziös verändert protokolliert worden. Er habe auch versucht, seinen Rechtsbeistand z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der in der bezeichneten Rechtssache mit außerordentlicher Revision der klagenden Partei vorgelegte Akt 7 Cg 463/93x des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien ist gemäß der Geschäftsverteilungsübersicht des Obersten Gerichtshofes für das Jahr 1997 zu 8 Ob 283/97v im 8. Senat angefallen. Der Kläger ist der Bruder, seine Rechtsvertreterin ist die Ehefrau des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Edgar Huber, ... mehr lesen...
Begründung: Zusammen mit seiner außerordentlichen Revision brachte der Kläger einen von ihm als integrierenden Bestandteil der Revision bezeichneten Ablehnungsantrag ein. Darin lehnte er aufgrund einer 1996 erfolgten Einsicht in die Liste der fachkundigen Laienrichter des Obersten Gerichtshofs die Laienrichter Mag.Kurt Retzer, Dr.Ingrid Schwarzinger und Mag.Michael Zawodsky namentlich ab. Nachdem ihm die Sektion Versicherung und die Rechtsschutzabteilung der GPA zur Klage gerate... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN §23JN §30
Rechtssatz: Das Bestehen eines kollegialen Verhältnisses der Richter des zur Entscheidung berufenen Gerichtshofes zu einem abgelehnten Richterkollegen allein vermag weder dessen Befangenheit noch auch etwa die Zweckmäßigkeit einer Delegierung zu begründen, weil der Gesetzgeber selbst im § 23 JN die Entscheidungspflicht des Gerichtshofes, welchem der abgelehnte Richter angehört, normiert und damit das Vorliegen eines ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin bekämpft mit der beim Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht eingebrachten Klage einen abweislichen Bescheid der beklagten Partei betreffend die Wiedergewährung einer Versehrtenrente ab dem 12.8.1996 aus einem Arbeitsunfall vom 23.9.1978. Die Behauptung in der Klage, daß die Parteien die Abtretung dieser Sozialrechtssache an das Landesgericht Salzburg aufgrund einer vereinfachten Delegation gemäß § 31a JN vereinbart hätten, erwies sich i... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN §23JN §30
Rechtssatz: Das Bestehen eines kollegialen Verhältnisses der Richter des zur Entscheidung berufenen Gerichtshofes zu einem abgelehnten Richterkollegen allein vermag weder dessen Befangenheit noch auch etwa die Zweckmäßigkeit einer Delegierung zu begründen, weil der Gesetzgeber selbst im § 23 JN die Entscheidungspflicht des Gerichtshofes, welchem der abgelehnte Richter angehört, normiert und damit das Vorliegen eines ... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Begründung: In der vorliegenden Firmenbuchsache begründet der Antragsteller die schriftlich erfolgte Ablehnung der Richterin Dr. A***** damit, daß diese Dr. G***** schon zu einem Zeitpunkt (zum Liquidator) bestellt habe, als er - der Antragsteller - noch gar nicht vernommen worden sei. Weiters habe sie eine Löschung des Genannten im April 1997 nicht vorgenommen, "offenbar schon wissend, daß dem Rekurs gegen die einstweilige Verfügung aufschiebende Wirkung zuteil werde." Schließl... mehr lesen...
Begründung: Andreas R***** hat gegen die Republik Österreich beim Landesgericht Feldkirch eine Amtshaftungsklage auf Zahlung von S 3,000.000,-- eingebracht. Mit Beschluß vom 29.3.1996, 1 Nd 7/96, bestimmte der Oberste Gerichtshof gemäß § 9 Abs 4 AHG das Landesgericht Salzburg zur Verhandlung und Entscheidung der Rechtssache. Da die Prozeßfähigkeit des Klägers zweifelhaft erschien, übermittelte das Landesgericht Salzburg die Akten gemäß § 6a ZPO dem Bezirksgericht Feldkirch. And... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Richter über Vorgänge in einem von ihm geführten Verfahren, somit über dienstliche Wahrnehmungen zu befragen ist, kann die Befangenheit eines Richters, der mit dem als Zeugen zu vernehmenden Richter näher bekannt oder befreundet ist, für sich allein nicht rechtfertigen (hier: Wiederaufnahme des Verfahrens). Entscheidungstexte 10 ObS 276/97d ... mehr lesen...