Begründung: Anläßlich der Erhebung eines Rekurses in der dem Bezirksgericht Bad Aussee zugewiesenen Verlassenschaftssache nach dem am 14.4.1988 verstorbenen Vater des Einschreiters lehnte dieser sämtliche Richter des Kreisgerichtes Leoben ab. Das Oberlandesgericht Graz wies die Ablehnungserklärung mit der
Begründung: zurück, der Ablehnungswerber hätte alle ihm bekannten Ablehnungsgründe vorbringen müssen, als welche aber ausschließlich in der Person der abgelehnten Richter gele... mehr lesen...
Begründung: Anläßlich der Erhebung eines Rekurses an das Kreisgericht Leoben in der dem Bezirksgericht Bad Aussee zugewiesenen Verlassenschaftssache nach seinem am 14.4.1988 verstorbenen Vater lehnte der Rekurswerber „vorsichtshalber bereits jetzt“ sämtliche Richter dieses Gerichtshofs ab. Er gehe zwar davon aus, daß die Richter von sich aus „erneut“ Befangenheitsanzeigen erstatten würden, sollte dies jedoch nicht der Fall sein, werde er, sobald ihm bekannt sein werde, welche Rich... mehr lesen...
Norm: ZPO §86DSt 1990 §1 Abs1 HJN §19 ffRAO §9
Rechtssatz: Zwar handelt es sich bei der inkriminierten Schreibweise um schwerwiegende persönliche Angriffe gegen einen Richter. Zu berücksichtigen ist aber, dass diese Angriffe nicht etwa in einem Rechtsmittel erhoben wurden, sondern in einem Ablehnungsantrag. In einem Rechtsmittel ist sachlich darzulegen, weshalb die bekämpfte Entscheidung unrichtig ist. Für eine Ablehnungsantrag reicht der Hinwe... mehr lesen...
Norm: Geo §52JN §19 Z2
Rechtssatz: Der Richter darf lebhaft sein, auch laut und deutlich sprechen und seiner Pflicht mit Eifer und Leidenschaft nachgehen, aber Entgleisungen, grobe Unsachlichkeiten, rein gefühlsmäßig wertende, herabwürdigende oder gar beleidigende Äußerungen begründen die Besorgnis der Befangenheit, auch wenn in freier Rede und Gegenrede während der mündlichen Verhandlung (oder auch danach) dem Richter schon eher einmal unbeabs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maßgeblich für den Amtshaftungsanspruch der Kläger ist der Inhalt des - noch anhängigen - zivilgerichtlichen Verfahrens AZ 27 Cg 169/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (im Folgenden Vorverfahren), in dem die Kläger als dortige Beklagte (im Folgenden als Kläger bezeichnet) ebenfalls durch ihren nunmehrigen Rechtsbeistand (im Folgenden Klagevertreter) vertreten waren: Im Vorverfahren belangte am 26. Juni 1985 Martin S*****, vertreten durch Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: Geo §52JN §19 Z2
Rechtssatz: Der Richter darf lebhaft sein, auch laut und deutlich sprechen und seiner Pflicht mit Eifer und Leidenschaft nachgehen, aber Entgleisungen, grobe Unsachlichkeiten, rein gefühlsmäßig wertende, herabwürdigende oder gar beleidigende Äußerungen begründen die Besorgnis der Befangenheit, auch wenn in freier Rede und Gegenrede während der mündlichen Verhandlung (oder auch danach) dem Richter schon eher einmal unbeabs... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Ein unrichtiger, mit den bisherigen Beweisergebnissen in Widerspruch stehender Vorbehalt lässt für sich allein eine Befangenheit noch nicht erkennen. Entscheidungstexte 9 ObA 122/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1992 9 ObA 122/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046049 ... mehr lesen...
Begründung: Die nach der Geschäftsverteilung des Landesgerichtes Innsbruck für die vorliegende Rechtssache zuständige Richterin Dr. Uta Mayerhofer zeigte unter Hinweis auf ein anderes Verfahren vor dem Landesgericht Innsbruck und ihre dort abgegebenen Erklärungen ihre Befangenheit im vorliegenden Verfahren an. Diese Befangenheitserklärung der Richterin Dr. Uta Mayerhofer in dieser Rechtssache wurde von dem zuständigen Senat des Landesgerichtes Innsbruck als nicht berechtigt erkann... mehr lesen...
Begründung: In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Innsbruck sagte der Kläger im Rahmen der Parteienvernehmung ua aus: "Ich bin 1979 Betriebsrat geworden. Einige Monate später, Anfang 1980 ist G***** gestorben. Mit dem Nachfolger des G***** hatte ich nicht das Verhältnis, um diese Sache mit ihm zu bereden. Mit G***** war ich zwar nicht befreundet, hatte aber mit ihm ein gutes kollegiales Verhältnis ...". Der fachkundige Laienrichter Dr.H***** L***** begann ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Verwandschaftsverhältnis zu einer Partei im fünften Grad der Seitenlinie (Sohn des Cousins) Befangenheitsgrund bei gutem verwandtschaftlichen Einvernehmen. Entscheidungstexte 3 N 502/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 3 N 502/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046100 ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Verwandschaftsverhältnis zu einer Partei im fünften Grad der Seitenlinie (Sohn des Cousins) Befangenheitsgrund bei gutem verwandtschaftlichen Einvernehmen. Entscheidungstexte 3 N 502/92 Entscheidungstext OGH 26.02.1992 3 N 502/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0046100 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein freigestellter Betriebsrat, begehrt die Zahlung eines Betrages von 95.377,86 S sA sowie die Feststellung, daß ihm jenes Entgelt gebühre, welches die beklagte Partei vergleichbaren Arbeitnehmern als Abgeltung für jene nicht gewährte Freizeit zahle, die gemäß § 16 Abs 2 des Kollektivvertrages für Arbeiter im graphischen Gewerbe für Sonntagsarbeit zustehe. Die beklagte Partei, die im Verfahren vor dem Erstgericht durch einen qualifizierten Vertreter der oÖ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Betrages von S 106.821,80 brutto sA an Entgeltdifferenz und Überstundenentgelt sowie die Feststellung, daß ihm eine bestimmte überkollektivvertragliche Entlohnung zustehe. Die Beklagte beantragte, die Klagebegehren abzuweisen. Der Kläger sei vereinbarungsgemäß entlohnt worden; die ihm gewährte Leiterzulage beinhalte ein Überstundenpauschale. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. Das Berufungsgeric... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §20 Z2
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund des § 20 Z 2 JN gilt auch für fachkundige Laienrichter; sie sind unverzichtbar und als Nichtigkeitsgründe in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Entscheidungstexte 9 ObA 9/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObA 9/92 Veröff: EvBl 1992/137 S 588 = Arb 11006 16 Ok 24/03 E... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria H*****, wider die beklagten Parteien 1.) Franz SCH*****, 2.) Aloisia SCH*****, 3.) Johann SCH*****, wegen Feststellung, Unterlassung und S 2,500.000,- (hier: Ablehnung) infolge Rekurses der klagenden Par... mehr lesen...
Gründe: Der ***** 1948 geborene türkische Staatsangehörige Temel E***** wurde des Vergehens nach § 14 a SGG verurteilt. Ihm liegt zur Last, im November 1990 in Lauterach Suchtgift in einer großen Menge (§ 12 Abs. 1 SGG) mit dem Vorsatz erworben und besessen zu haben, daß es in Verkehr gesetzt werde, indem er 150 Gramm Heroin zum Weiterverkauf übernahm und es einige Tage in der Wohnung der Christine A***** verwahrte. Gegen dieses Urteil meldete der Angeklagte durch seinen Verteidig... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 575/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 575/91 1 N 512/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 1 N 512/93 ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Ablehnungsregeln sollen den Parteien keineswegs die Möglichkeit bieten, sich eines ihnen nicht genehm erscheinenden Richters zu entledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 575/91 Entscheidungstext OGH 18.09.1991 1 Ob 575/91 1 N 512/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 1 N 512/93 ... mehr lesen...
Begründung: Der Rekurswerber hatte in dem zu 4 Cg 287/89 des KG Leoben anhängigen Rechtsstreit über eine Wiederaufnahmsklage den Verhandlungsrichter, der auch im wiederaufzunehmenden Verfahren eine für ihn ungünstige Entscheidung getroffen hatte, abgelehnt. Diesen Ablehnungsantrag wies das gemäß § 23 letzter Halbsatz JN zur Entscheidung berufene Oberlandesgericht Graz mit Beschluß vom 4. Dezember 1989, Nc 57/89, zurück. Mitglied dieses Senates war unter anderem der Senatspräsident d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 10. Juli 1991 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kießwetter als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hörburger, Dr. Kuch, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Sauer als Schriftführerin in den Strafsachen des Landesgerichtes für Strafsachen Graz gegen Mag. Franz P***** wegen der §§ 89, 118 Abs. 3, 302 Abs. 1 und 312 StGB, AZ 17 Vr 1.46... mehr lesen...
Begründung: Mit der zu 12 R 37/91 beim Oberlandesgericht Wien eingebrachten Wiederaufnahmsklage strebt der Kläger die Beseitigung eines Beschlusses desselben Gerichtes vom 28. Jänner 1991 an, mit dem - in Stattgebung eines Rekurses der beklagten Parteien - sein am 16. Oktober 1968 bewilligtes "Armenrecht" im Verfahren 7 Cg 3/90 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (vormals 37 b Cg 69/69) wegen offenbarer Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung für erloschen erklärt wurde (... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Feststellung des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses der Klägerin gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin in nichtöffentlicher Sitzung Folge und änderte das Ersturteil im Sinn des Klagebegehrens ab. Dieses Urteil wurde von der beklagten Partei mit Revision bekämpft. Zugleich lehnte die beklagte Partei den als Mitglied des Berufungssenates beigezogenen fachkundigen Laienrichter Dr. W****... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem am 20. 7. 1990 beim Oberlandesgericht Graz eingelangten, an dessen Präsidenten gerichteten Schriftsatz erklärte Rosemarie B***, das gesamte Oberlandesgericht Graz einschließlich seines Präsidenten wegen der Besorgnis der Befangenheit gemäß § 19 Abs.2 JN abzulehnen, wobei sie noch darauf hinwies, daß die von ihr abgelehnten Richter des Oberlandesgerichtes in einer dem Schriftsatz beigelegten Liste taxativ aufgezählt seien. Eine ganze Reihe von Richtern des Obe... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. Mai 1990 beim Landesgericht Linz eingebrachte Klage richtet sich auf Verurteilung der Beklagten dazu, daß sie es künftig unterlassen, den Kläger als "Straftäter" zu bezeichnen. Ungeachtet der bereits in der Klage enthaltenen Ablehnung "aller Richter des Landesgerichtes Linz" wies das Landesgericht Linz den Verfahrenshilfeantrag des Klägers ab. Dem in Verbindung mit seinem Rekurs erhobenen Ablehnungsantrag des Klägers betreffend sämtliche Richter des Oberlande... mehr lesen...
Begründung: In der Folge einer von den Rechtsvorgängern der Streitteile vorgenommenen Realteilung kam es zu Streitigkeiten und auch zur Prozeßführung des Klägers gegen die Beklagte, die verpflichtet werden soll, erneut aufgetretene Hindernisse durch Windwurf auf einem Zufahrtsweg zu beseitigen und dem Kläger die ungehinderte Zufahrt auf diesem Weg zu gewähren. Nach der erfolgreichen Ablehnung anderer Richter des angerufenen Gerichtshofes erster Instanz war der Richter des Kreisger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der vom Bezirksgericht Donaustadt mit ao. Revision der Beklagten vorgelegte Akt 5 C 2405/89 wurde dem Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Heinz Klinger als Berichterstatter zugewiesen. Die Beklagte ist Richteramtsanwärterin und nimmt als solche an Übungskursen gemäß § 14 RDG unter anderem aus zivilgerichtlichem Verfahrensrecht teil, mit deren Leitung Dr. Klinger betraut wurde. Dr. Klinger hat gemäß § 22 Abs.2 GOG angezeigt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin lehnte in ihrem als "Klagsergänzung, Beweismittelergänzung und Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung" an den Obersten Gerichtshof gerichteten und von diesem an das Erstgericht übermittelten Schriftsatz ON 4 ua. sämtliche Richter des Oberlandesgerichtes Linz (als befangen) ab. Dazu trug sie vor, gegen die Beklagten eine Klage eingebracht zu haben, die wegen der - zu ON 1 (AS 30) - beantragten Delegation an ein Gericht außerhalb des Sprengels de... mehr lesen...