Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 15.5.1990, 35 Cgs 1/90-41 (bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 25.9.1990, 5 Rs 128/90) wurde die beklagte Partei verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 15.9.1987 bis 21.9.1988 für die Folgen des Unfalles vom 23.9.1978 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 20 vH der Vollrente zu gewähren; das Begehren der Klägerin auf Gewährung einer Versehrtenrente für die Zeit ab 22.9.1988 wurde abgewiesen. Mit ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß ein Richter über Vorgänge in einem von ihm geführten Verfahren, somit über dienstliche Wahrnehmungen zu befragen ist, kann die Befangenheit eines Richters, der mit dem als Zeugen zu vernehmenden Richter näher bekannt oder befreundet ist, für sich allein nicht rechtfertigen (hier: Wiederaufnahme des Verfahrens). Entscheidungstexte 10 ObS 276/97d ... mehr lesen...
Begründung: In ihrer zu 11 C 1029/96f des Bezirksgerichtes Feldkirch eingebrachten Klage, mit der die Klägerin begehrt, den Anspruch des Beklagten auf Prozeßkosten von S 27.892,30, zu deren Hereinbringung dieser Exekution gegen sie führt, für erloschen zu erklären, lehnte sie sämtliche Richterinnen und Richter des Bezirksgerichtes sowie des Landesgerichtes Feldkirch und die Richter sämtlicher weiterer Bezirksgerichte im Lande Vorarlberg ab. Die Klage stützt sich auf Aufrechnun... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Nur wenn ein Richter unter Hinweis auf konkrete Umstände, die ihrer Natur nach eine Befangenheit zu begründen geeignet sind, seine Befangenheit erklärt, ist ein von einer Partei geltend gemachter Ablehnungsgrund gegeben. Entscheidungstexte 7 R 61/97k Entscheidungstext LG ZRS GRAZ 27.05.1997 7 R 61/97k ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies der Vorsteher des Bezirksgerichtes *****den Antrag der beklagten Parteien, den nach der Geschäftsverteilung zur Behandlung der gegenständlichen Rechtssache zuständigen Richter Dr.*****wegen Befangenheit abzulehnen, ab, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die
Begründung: dieses Beschlusses verwiesen wird. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs der beklagten Parteien, dem keine Berechtigung zukommt. Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z1 D1ASGG §2 Abs1ASGG §34JN §19JN §20
Rechtssatz: Aus dem Wort "auch" in § 34 ASGG ergibt sich, daß daneben auch die allgemeinen Ablehnungsgründe nach den §§ 19 und 20 JN Geltung besitzen. Für den fachkundigen Laienrichter gelten daher zufolge der Verweisungsnorm des § 2 Abs 1 ASGG auch die Ausschließungsgründe des § 20 Z 1 bis 5 JN. (Hier: Nichtigkeit des Urteils des Berufungsgerichtes, an dem ein fachkundiger Laienrichter... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 7.3.1996 wurde das Begehren des Klägers vom 29.9.1994 auf Feststellung der Erwerbsunfähigkeit abgewiesen. Gegen diesen Bescheid richtete sich die Klage, mit der der Kläger begehrte, festzustellen, daß er erwerbsunfähig im Sinne des § 131 c Abs 1 Z 3 GSVG sei. Im Verfahren vor dem Erstgericht schritt bei der Verhandlung vom 16.7.1996, bei der auch der Kläger anwesend war, Dr.Bernhard A*****, Angestellter der Wirtschaftskammer L... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr bestimmt bezeichnete körperliche Sachen herauszugeben. Mit Teilanerkenntnisurteil vom 13.März 1993 sprach das Erstgericht über einzelne Sachen des Klagebegehrens ab. Mit Urteil vom 6.Mai 1996 gab es auch dem restlichen Klagebegehren über weitere Sachen im Gesamtwert von 701.000 S statt. Das Berufungsgericht wies das restliche Klagebegehren dagegen nach Durchführung einer Beweiswiederholung mit Urteil vom 5.... mehr lesen...
Begründung: Zur Entscheidung über die Berufung der Klägerin gegen das in der gegenständlichen Rechtssache ergangene Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 30.5.1996, 7 Cg 220/94b-24, ist der Senat ***** des Oberlandesgerichtes Linz berufen. Der Vorsitzende dieses Senates, Senatspräsident Dr.W*****, verfügte die Ladung der Parteienvertreter zur mündlichen Berufungsverhandlung am 22.1.1997 mit folgenden Beisätzen: "a) Nach Ansicht des Vorsitzenden ist die Vorlage des Privatg... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Im Interesse des Ansehens der Justiz ist bei der Beurteilung, ob Befangenheit vorliegt, ein strenger Maßstab anzuwenden. Entscheidungstexte 1 N 519/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 N 519/94 5 Ob 541/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 5 Ob 541/95 Beisatz: Es genügt, wenn der Ablehnungswerber ausreic... mehr lesen...