Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Keine Ablehnung eines Vorsitzenden eines Berufungssenates, wenn der Senat in einem Vorverfahren bereits eine Stellungsnahme zur Beweiswürdigung abgegeben hat, die auch für den vorliegenden Prozeß von Bedeutung sein könnte. Entscheidungstexte 9 ObA 134/94 Entscheidungstext OGH 29.06.1994 9 ObA 134/94 Europ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Keine Ablehnung eines Vorsitzenden eines Berufungssenates, wenn der Senat in einem Vorverfahren bereits eine Stellungsnahme zur Beweiswürdigung abgegeben hat, die auch für den vorliegenden Prozeß von Bedeutung sein könnte. Entscheidungstexte 9 ObA 134/94 Entscheidungstext OGH 29.06.1994 9 ObA 134/94 Europ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN §31 I
Rechtssatz: Zur Frage der Delegierung im Falle der Befangenheit mit Durchführung eines Belastungsvergleiches hinsichtlich anderer Gerichtshöfe für die dadurch erforderliche Überweisung. Entscheidungstexte 8 Nd 2/93 Entscheidungstext OGH 19.11.1993 8 Nd 2/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN §31 I
Rechtssatz: Zur Frage der Delegierung im Falle der Befangenheit mit Durchführung eines Belastungsvergleiches hinsichtlich anderer Gerichtshöfe für die dadurch erforderliche Überweisung. Entscheidungstexte 8 Nd 2/93 Entscheidungstext OGH 19.11.1993 8 Nd 2/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Es ist im Allgemeinen ein Befangenheitsgrund anzunehmen, wenn ein Richter selbst seine Befangenheit anzeigt. Entscheidungstexte 1 N 556/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 N 556/93 1 N 519/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 N 519/94 Auch 1 Ob 92/98f ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden. Entscheidungstexte 1 N 556/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 N 556/93 4 N 524/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 N 524/95 Auch ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Es ist im Allgemeinen ein Befangenheitsgrund anzunehmen, wenn ein Richter selbst seine Befangenheit anzeigt. Entscheidungstexte 1 N 556/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 N 556/93 1 N 519/94 Entscheidungstext OGH 13.12.1994 1 N 519/94 Auch 1 Ob 92/98f ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Der Anschein, der Richter lasse sich bei der Entscheidung von anderen als rein sachlichen Gesichtspunkten leiten, soll jedenfalls vermieden werden. Entscheidungstexte 1 N 556/93 Entscheidungstext OGH 17.11.1993 1 N 556/93 4 N 524/95 Entscheidungstext OGH 10.10.1995 4 N 524/95 Auch ... mehr lesen...
Norm: GOG §91JN §19
Rechtssatz: Lehnt das Rechtsmittelgericht in Übereinstimmung mit der oberstgerichtlichen Rechtsprechung infolge rechtsmißbräuchlicher Inanspruchnahme des Ablehnungsrechtes eine förmliche Entscheidung über den Ablehnungsantrag ab, liegt eine Säumigkeit nicht vor. Entscheidungstexte 8 Fs 502/93 Entscheidungstext OGH 28.07.1993 8 Fs 502/93 ... mehr lesen...