Begründung: Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Schiedsspruchs des ständigen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien. Die Vorinstanzen sind übereinstimmend davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für die Aufhebung des Schiedsspruchs nicht vorliegen. Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung sind die „Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung" (ordre public) als Aufhebungsgrund äußerst sparsam einzusetzen (RS0110743; vgl auch Ha... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Markus H*****, vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St. Pölten, und des Nebenintervenienten auf Seite der klagenden Partei Dr. Herbert Hochegger, Rechtsanwalt, 1040 Wien, Brucknerstraße 4/5, als Masseverwal... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren zu je 50 % Gesellschafter und selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der zu FN ***** des Handelsgerichts Wien eingetragenen K***** Rechtsanwälte GmbH. Der Kläger begehrte im führenden Verfahren 10 Cg 115/06a des Handelsgerichts Wien die Abberufung des Beklagten als Geschäftsführer sowie die Entziehung seiner Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis betreffend die Gesellschaft. Er brachte dazu im Wesentlichen vor, der Beklagte habe unre... mehr lesen...
Begründung: In den aus dem
Spruch: (Punkt 3.) ersichtlichen Verfahren wurde Margreth T***** zur Sachwalterin für Elisabeth M***** und Katharina M***** bestellt. Mit Beschlüssen vom 10. 9. 2007 wies das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung Anträge auf Genehmigung vorgelegter Amtshaftungsklagen der Betroffenen gegen das Land Oberösterreich und die Republik Österreich ab. Die dagegen von den Betroffenen erhobenen Rekurse legte das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung am 28. 9. 2007 dem Landesgerich... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 44 C 394/05d des Bezirksgerichts Graz änderte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht einen den Unterbrechungsantrag des dort Beklagten (des nunmehrigen Amtshaftungsklägers und Ablehnungswerbers) abweisenden Beschluss des Erstgerichts ab. Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hob den Beschluss des Rechtsmittelgerichts als nichtig auf, wies den Rekurs zurück und verpflichtete den dort Beklagten zum Ersat... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Georg D*****, vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Heinz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Christoph K*****, vertreten durch Kerres Rechtsanwalts ... mehr lesen...
Gründe: In der Mediensache des Antragstellers Dr. Andreas M***** gegen die O***** GmbH & Co KG wegen Zuerkennung eines Entschädigungsbetrags gemäß § 8a iVm § 7 MedienG, AZ 24 Hv 105/07g des Landesgerichts Linz, haben der Präsident sowie alle Richterinnen und Richter dieses Gerichtshofs ihre (nunmehr gemäß § 43 Abs 1 Z 3 StPO:) Ausgeschlossenheit angezeigt, weil der seit 1. Juli 2006 als leitender Visitator beim Oberlandesgericht Linz tätige Antragsteller beim Landesgericht Linz... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 17. 11. 2006 (ON 44) gab das Bezirksgericht Graz-Ost der Klage statt. Der Beklagte erhob gegen das Urteil Berufung (ON 46). Nach der Geschäftsverteilung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz fällt die Behandlung dieses Rechtsmittels in die Zuständigkeit des Senats 6. Vorsitzender dieser Abteilung ist Dr. Eugen Strohl, Senatsmitglieder sind die Richter Dr. Reinhard Klepeisz und Dr. Manja Scherz. Im Schriftsatz vom 20. 4. 2007 (ON 52) lehnte der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte in dem zugrunde liegenden Verfahren die Feststellung, dass der zwischen ihm und der Beklagten am 16. Oktober 1990 abgeschlossene Notariatsakt nicht exekutionsfähig, in eventu nichtig und rechtsunwirksam sei, sowie die Verurteilung der Beklagten zur Zustimmung zu den sich daraus ergebenden Grundbuchshandlungen. Gleichzeitig lehnte der Kläger die zuständige Richterin des Bezirksgerichtes Frankenmarkt und den Vorsteher dieses Bezirksgerichtes sowie eine ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Klagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht änderte dieses Urteil dahin ab, dass es die Klage abwies; es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und die ordentliche Revision mangels hinreichender höchstgerichtlicher Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch in Wettbewerbssachen zulässig sei. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision Folge, hob das angefochtene Urteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerli... mehr lesen...
Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §26KartG 2005 §38MRK Art6 II3
Rechtssatz: Die Auffassung, dass das kartellgerichtliche Abstellungsverfahren strafrechtlichen Charakter habe, wird weder in der Literatur noch in der Rechtsprechung vertreten. Der Judikatur des EGMR, die sich auf das Vorliegen zweier Strafverfahren und daraus folgenden Konsequenzen für die Befangenheit von Richtern bzw die Unparteilichkeit des Gerichts bezieht, ist daher für das kartellg... mehr lesen...
Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §39
Rechtssatz: § 39 KartG 2005 schafft jedenfalls keinen Ausschließungs- oder Ablehnungsgrund sui generis für in kartellgerichtlichen Verfahren tätig werdende Richter. Entscheidungstexte 5 Ob 154/07v Entscheidungstext OGH 06.11.2007 5 Ob 154/07v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2... mehr lesen...
Norm: JN §§19 ffKartG 2005 §38
Rechtssatz: Weder das KartG 2005 (mit Ausnahme seines § 72) noch das AußStrG enthalten Bestimmungen über die Ablehnung von Richtern. Im kartellgerichtlichen Verfahren sind daher sowohl in
Betreff: der Berufs- als auch der Laienrichter die allgemeinen Regelungen der §§ 19 ff JN anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 154/07v Entscheidungstext OGH 06.11.2007 5... mehr lesen...
Begründung: Mit Eingabe vom 10. Mai 2007 lehnte die Ablehnungswerberin (= Erstantragsgegnerin des Verfahrens 25 Kt 24, 25/07 des Oberlandesgerichtes Wien als Kartellgericht) die in dieser Sache (damals) nach der Geschäftsverteilung zuständigen Richter gemäß § 19 JN ab. Die Abgelehnten seien auch erkennende Richter bei der Entscheidung über den Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde vom 30. 1. 2007 auf Verhängung einer Geldbuße zu 25 Kt 12/07 des Oberlandesgerichtes Wien. Vor allem weg... mehr lesen...
Gründe: In der bezeichneten Medienrechtssache begehrten die Antragsteller die Delegierung an das Landesgericht für Strafsachen Wien, „da deren Vater und gesetzlicher Vertreter der Drittantragstellerin Dr. Andreas M***** Richter am Oberlandesgericht Linz ist." Das Landesgericht Salzburg legte diesen Antrag geschäftsordnungsgemäß dem Oberlandesgericht Linz vor. Dessen Senat 8 und der Präsident des Gerichtshofes zweiter Instanz erklärten ihre Befangenheit mit der
Begründung: , dass der V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Burkhard H*****, vertreten durch Dr. Erich Unterer und Dr. Rainer Handl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Horst L*****, vertreten durch Dr. Heinz ... mehr lesen...
Gründe: In der bezeichneten Mediensache haben der Präsident des Landesgerichtes Linz und alle Richterinnen und Richter des Landesgerichtes Linz ihre Befangenheit angezeigt, weil der seit 1. Juli 2006 als leitender Visitator beim Oberlandesgericht Linz tätige Vater der Antragstellerinnen beim Landesgericht Linz ab Herbst 2007 für etwa ein halbes Jahr eine Regelrevision durchführen und im Zuge dessen über die Richterinnen und Richter des Landesgerichtes Linz gutachterliche Stellungna... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt in dem beim Landesgericht Innsbruck anhängigen Verfahren GZ 14 Cg 93/07g von Dr. Stephan K***** sowohl persönlich als auch in seiner Funktion als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin H***** AG & Co. KG rund 5,3 Mio EUR aus verschiedenen Rechtsgründen, wobei der Klage der Erwerb des Unternehmens der Gemeinschuldnerin durch die Klägerin zugrunde liegt. Die Ehegattin des Beklagten, Dr. Christiane K*****, ist Richterin de... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Urfahr-Umgebung hat mit Beschluss vom 19. 6. 2007, 8 P 47/05t-S-95, die Obsorge für die Mj. Viktoria M*****, geb. *****, der Mutter Dr. Ingrid L***** entzogen, den Vater Dr. Andreas M***** alleine mit der Obsorge betraut und diesem Beschluss vorläufige Verbindlichkeit zuerkannt. Der Vater Dr. Andreas M***** ist Richter des Oberlandesgerichts Linz. Gegen den genannten Beschluss erhob die Mutter zu 15 R 329/07v Rekurs an das Landesgericht Linz. Dr. Franz... mehr lesen...
Norm: JN §19
Rechtssatz: Aus einer außergewöhnlich raschen Entscheidungsfindung kann nicht schon der Schluss abgeleitet werden, dass eine „Voreingenommenheit" zu Gunsten einer Partei bestanden hätte. Fragt sich doch, ob tatsächlich eine allenfalls unsachliche psychologische Motive zu Gunsten oder zu Lasten bestimmter Parteien indizierende „Sonderbehandlung" vorlag, oder ob das außergewöhnlich rasche Vorgehen des Gerichts durch sachliche und ges... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des hier maßgeblichen Konkursverfahrens am 2. 3. 2007 und Bestellung des Masseverwalters erstattete dieser verschiedene Berichte, in denen er auch auf die besondere Dringlichkeit von Maßnahmen wegen der spezifischen Situation des betroffenen Sportvereines hinwies (vgl ON 12). Diese ergab sich auch aus einem von der Gemeinschuldnerin vorgelegten Gutachten (ON 22). Nach Eröffnung des hier maßgeblichen Konkursverfahrens am 2. 3. 2007 und Bestellung des Mas... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hermann L*****, vertreten durch Forcher-Mayr & Partner, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei B***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für das im
Spruch: genannte Verfahren, das dem Obersten Gerichtshof mit der ordentlichen Revision der klagenden Partei vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs der 6. Senat zuständig, dessen Mitglied Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Wolfgang Schramm mitteilte, dass er an dem, dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Bescheid der Energie-Control-Kommission vom 30. August 2005, GZ K STR 04/05,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dr. Josef W*****, 2. Ingrid W*****, beide vertreten durch Weixelbaum Humer Trenkwalder & Partner Rechtsanwälte OEG in Linz, gegen die beklagte Partei G***** AG, *... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Wiederaufnahmeverfahren, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 10. Senat zuständig. Dieser hat eine als Wiederaufnahms- und Nichtigkeitsklage gewertete Eingabe der klagenden Partei vom 5. 2. 2006 mit Beschluss vom 24. 10. 2006 zurückgewiesen. In dem daraufhin gestellten „Wiedereinsetzungsantrag" hat die klagende Partei alle Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden des 10. Senates abgelehnt. Im Wesentlichen stützt sic... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichts Linz vom 16. 3. 2006, GZ 5 Cg 206/03v-76, wurde die Klage abgewiesen. Nach Zustellung der Entscheidung stellten die Kläger gleichzeitig mit der Berufung einen Ablehnungsantrag gegen den Verhandlungsrichter. Das Ablehnungsverfahren gegen den in erster Instanz erkennenden Richter Mag. Gerald R***** blieb ohne Erfolg (35 Nc 6/06y des Landesgerichts Linz). Demnach waren die vorgebrachten Ablehnungsgründe verfristet. Aber auch meritorisch liege ... mehr lesen...
Begründung: Im Rechtsstreit 4 Cg 119/04g des Landesgerichts St. Pölten lehnte der Erstkläger mit dem von ihm verfassten, vom als Verfahrenshelfer beigegebenen Rechtsanwalt nicht unterfertigten Schriftsatz vom 3. 3. 2006 den Verhandlungsrichter Mag. Norbert B***** wegen Befangenheit ab. Mit Beschluss vom 6. 4. 2006 wies der für Ablehnungssachen zuständige Senat des Landesgerichts St. Pölten den Ablehnungsantrag mangels Unterfertigung durch den Verfahrenshelfer als zur geschäftsordnun... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Wiederaufnahmeverfahren, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofes der 7. Senat zuständig. Dieser hat einen Verfahrenhilfeantrag betreffend die Wiederaufnahmesklage abgewiesen. Zwei von dessen Mitgliedern werden von der Antragstellerin konkret als befangen abgelehnt. Im Wesentlichen stützt sich die Antragstellerin dabei darauf, dass diese als Richter erster Instanz bereits in früheren Verfahren betreffend andere Parteien den G... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Verfahren, das dem Obersten Gerichtshof mit dem außerordentlichen Revisionsrekurs der Tochter des Erblassers vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs der 6. Senat zuständig, dessen Mitglied Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Brigitte Schenk - die Berichterstatterin ist - gemäß § 22 GOG mitteilte, dass sie mit der Revisionsrekurswerberin seit der gemeinsamen Studienzeit bekannt sei. Wenngleich persönlich-f... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Elena S*****, vertreten durch Lansky & Ganzger Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. S***** GmbH, *****, vertreten durch Kun... mehr lesen...