Norm: JN §19
Rechtssatz: Allein der Umstand, dass ein Richter des Berufungssenats einen mit dem Anlassfall in Zusammenhang stehenden Vorprozess geführt hat, kann bei einer objektiven Betrachtung eine Befangenheit nicht stützen. Entscheidungstexte 4 Ob 149/21x Entscheidungstext OGH 23.11.2021 4 Ob 149/21x European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2Geo §§52, 53 Abs3
Rechtssatz: Zur Wortwahl gegenüber Parteien (hier: in Beweiswürdigung) als Ablehnungsgrund Entscheidungstexte 6 R 32/20b Entscheidungstext OLG Graz 22.12.2020 6 R 32/20b European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2020:RG0000187 Im RIS seit 14.01.2021 ... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2JN §22
Rechtssatz: Auf persönliche Umstände eines Rechtsprechungsorgans (wie Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe, Mitgliedschaft bei einer politischen Partei, sexuelle Orientierung, Vertretern einer weltanschaulichen oder politischen Meinung etc) für sich allein kann ein Ablehnungsantrag nicht gestützt werden. Entscheidungstexte 6 R 17/20x Entscheidungstext OLG Graz 04.09.20... mehr lesen...
Norm: ZPO §586ZPO §589ZPO §594JN §19
Rechtssatz: Die Durchführung einer Verhandlung im Wege der Videokonferenz bildet im Schiedsverfahren auch dann keinen Ablehnungsgrund, wenn sich eine Partei dagegen ausgesprochen hat. Entscheidungstexte 18 ONc 3/20s Entscheidungstext OGH 23.07.2020 18 ONc 3/20s European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: JN §19JN §45GOG §27aRstDG §49ZPO §260ZPO §261
Rechtssatz: Die Entscheidungen über die vorschriftsmäßige Besetzung des erkennenden Gerichts in einem gesondert ausgefertigten Beschluss oder in der über die Hauptsache ergehenden Entscheidung sind infolge analoger Anwendung des § 45 JN unanfechtbar. Es ist dem Gesetzgeber nicht zu unterstellen, dass er an die Entscheidung eines überhaupt unzuständigen Gerichts weniger strenge Folgen knüpfen w... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Der Umstand, dass die Einvernahme eines in diesem Verfahren erkennenden Richters (hier: eines Rechtsmittelgerichts) als Zeuge beantragt wurde, begründet jedenfalls dann keinen Anschein von dessen Befangenheit, wenn tatsächlich keine Einvernahme erfolgte und auch nicht darüber zu entscheiden ist, ob sie zu erfolgen hat. Entscheidungstexte 2 Nc 27/18w Entscheid... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Weicht der abgelehnte Richter mit seiner Meinung, eine Manuduktionspflicht gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien sei "überflüssig“ und habe "zu entfallen“, nicht bloß von der herrschenden Judikatur ab, sondern setzt sich über den klaren Wortlaut der §§ 182, 182a ZPO hinweg und begründet diese nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Rechtsansicht im Urteil mit unsachlichen und herabsetzenden Bemerkungen, rec... mehr lesen...
Norm: JN §19 Z2
Rechtssatz: Weicht der abgelehnte Richter mit seiner Meinung, eine Manuduktionspflicht gegenüber anwaltlich vertretenen Parteien sei "überflüssig“ und habe "zu entfallen“, nicht bloß von der herrschenden Judikatur ab, sondern setzt sich über den klaren Wortlaut der §§ 182, 182a ZPO hinweg und begründet diese nicht mit dem Gesetz in Einklang zu bringende Rechtsansicht im Urteil mit unsachlichen und herabsetzenden Bemerkungen, rec... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zu 8 Cg 204/07p des Landesgerichts Feldkirch nach Klagseinschränkung, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1. in Bezug auf eine Grundstücksteilfläche a) das abgelagerte Baumaterial, b) die abgelagerten Abfälle, c) die abgestellten großvolumigen Steine, d) den errichteten Spielplatz und e) die vorgenommenen Kiesschüttungen zu entfernen und den früheren Zustand (Alpweide) wiederherzustellen (mit Ausnahme der für die Zufahrt zu einem Grundstück aufgebrac... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verhängte über den Geschäftsführer wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 227 ff UGB für die Geschäftsjahre 1998 bis 2008 Zwangsstrafen. Für den Fall des Nichteinreichens der vollständigen Jahresabschlüsse drohte es weitere Zwangsstrafen an. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Beschlüsse erhobenen Rekurs der Gesellschaft und des Geschäftsführers nicht Folge, wies ihre Anträge, beim Verfassungsgerichtshof die Einleitung eines Gesetzesprüfun... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen des Landesgerichts Feldkirch als Handelsgericht vom 18. 6. 2010, GZ 47 Fr 1930/09x-222, 47 Fr 1929/09w-223, 47 Fr 1928/09v-224, 47 Fr 1927/09t-225, 47 Fr 1926/09s-226, 47 Fr 1925/09p-227, 47 Fr 1924/09m-228, 47 Fr 1923/09k-229, 47 Fr 1922/09i-230, 47 Fr 1921/09h-231 und 47 Fr 1886/09g-232, wurden über Dr. M***** H***** als Geschäftsführer der W***** GmbH (idF: Gesellschaft) wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 277 ff UGB für die Geschäftsj... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschlüssen des Landesgerichts Feldkirch als Handelsgericht vom 18. 6. 2010, GZ 47 Fr 1920/09g-114, 47 Fr 1919/09f-115, 47 Fr 1918/09d-116, 47 Fr 1917/09b-117, 47 Fr 1916/09a-118, 47 Fr 1915/09z-119, 47 Fr 1914/09y-120 und 47 Fr 1913/09x-121 wurden über Dr. M***** H***** als Geschäftsführer der W***** GmbH (idF: Gesellschaft) wegen Verletzung der Offenlegungspflicht nach den §§ 277 ff UGB für die Geschäftsjahre 2001 bis 2008 Zwangsstrafen verhängt und für den Fall de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Mag. Ziegelbauer sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Dehn als weitere Richter in der zu 6 Ob 18/11g anhängigen Rechtssache (AZ 14 Cga 2/09t des Handelsgerichts Wien) der klagenden Partei R***** A*****, vertreten durch die Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Perg, gegen di... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 9. 2009 bewilligte das Bezirksgericht Bruck/Mur dem nunmehrigen Ablehnungswerber die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwalts für eine gegen das Land Steiermark beabsichtigte Klageführung. Der dem Rechtsmittelwerber beigegebene Verfahrenshilfeanwalt ersuchte das Bezirksgericht Bruck/Mur unter Vorlage eines Klageentwurfs um Erteilung einer „Weisung, ob trotz der negativen Prozessaussichten eine Amtshaftungsklage im Rahmen der ... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Innsbruck wies mit Beschluss vom 7. 5. 2010 den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Ein Senat des Oberlandesgerichts Innsbruck bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 11. 6. 2010, der dem Vertreter der Klägerin am 24. 6. 2010 zugestellt wurde. Die Antragstellerin lehnte mit dem am 2. 7. 2010 eingelangten Schriftsatz, womit sie ihre Eingabe vom 1. 1. 2010 mittels Telefax verbesserte, die Mitglieder dieses Senats ab.... mehr lesen...
Begründung: Die Richterin des Oberlandesgerichts Linz Dr. E***** M***** zeigte an, dass der Kläger durch Rechtsanwalt Mag. Klaus Steinwender vertreten werde, dessen Gattin seit etwa drei Jahren als Notariatskandidatin Arbeitnehmerin ihres Ehegatten sei. Es habe sich mittlerweile eine ständige Zusammenarbeit zwischen dem Klagevertreter und ihrem Ehegatten ergeben, was auch zu privaten Kontakten der Ehepaare M***** und Steinwender geführt habe. Sie könne bei der gegebenen Sachlage „ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. G*****, vertreten durch Dr. Thomas Marschall, Rechtsanwalt in Wien, 2. M*****, vertreten durch Dr. Peter Berethalmy, Dr. Christiane Berethalmy-Deuretzbacher, Rechtsanwälte in Wien, wegen Vormerkung des Eigentumsr... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte arbeitsgerichtliche Verfahren, das dem Obersten Gerichtshof mit der Revision des Klägers vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs der 8. Senat zuständig. Mit Note vom 8. 9. 2010 gab die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. S***** T***** eine Befangenheitserklärung ab. Die Ehegattin des Klägers sei mehrere Jahre Mitarbeiterin der früher von ihrem Ehemann geleiteten Werbeagentur gewesen, an der sie selbst als ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten Schadenersatz samt Feststellung aus einem Verkehrsunfall. Das Erstgericht gab der Klage hinsichtlich Schmerzengeld, Pflegebedarf und Feststellung mittels Teilurteils statt. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. In seiner
Begründung: führte es unter anderem aus, dass es den Standpunkt des Klägers in der Berufungsbeantwortung teile, wonach der von der Beklagtenseite in der Berufung erhobene Vorwurf eines grob fahrlässigen V... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 5. 9. 2008 wies das Handelsgericht Wien das Klagebegehren auf Zahlung von 7.267.283,42 EUR sA im wiederaufgenommenen Verfahren ab. Gegen dieses Urteil erhob der Kläger Berufung, in deren Rahmen er auch eine Beweisrüge ausführte. Zur
Begründung: (unter anderem) auch des Berufungsgrundes der unrichtigen Beweiswürdigung legte der Kläger mit der Berufung ein Gutachten vor, das der vom Straflandesgericht Wien beauftragte Sachverständige für Wirtschaftsprüfung un... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 23. 1. 2010 wurde der Antrag der Antragsteller auf Bewilligung der Verfahrenshilfe abgewiesen. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte diesen Beschluss am 16. 3. 2010. In ihrer beim Oberlandesgericht Linz am 9. 4. 2010 eingebrachten Eingabe begehrten die Antragsteller die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung eines Revisionsrekurses. Ein Senat des Oberlandesgerichts Linz wies diese Eingabe in Ansehung des bereits abgeschlossenen Rekursverfahrens... mehr lesen...
Begründung: Das Oberlandesgericht Innsbruck hat zu AZ 4 R 25/10y über einen Rekurs des Ablehnungswerbers gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 14. Jänner 2010, GZ 1 Nc 24/09k-19, entschieden. In der
Begründung: findet sich der Satz: „Dass die an dem hier angefochtenen Beschluss des Erstgerichts beteiligten Richter vom Rekurswerber [das ist der Ablehnungswerber] - ebenfalls - abgelehnt wurden, hindert die (meritorische) Entscheidung durch das Rekursgericht in concreto ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der zu AZ 6 Msch 7/08v des Bezirksgerichts Dornbirn anhängigen Außerstreitsache der Antragsteller 1) B*****-AG *****, und 2) Mag. Martin M*****, beide vertreten durch Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen den Antragsgegner... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt in einem zur AZ 18 Cgs 58/08b beim Landesgericht Wels als Arbeits- und Sozialgericht anhängigen Rechtsstreit von der beklagten Partei die Zahlung von Behandlungskosten. Ihrem Antrag auf Ablehnung des in erster Instanz tätigen Vorsitzenden des Landesgerichts Wels als Arbeits- und Sozialgericht wegen Befangenheit wurde mit Beschluss des zuständigen Senats dieses Gerichtshofs mit der
Begründung: , die geltend gemachten Ablehnungsgründe seien teils verfris... mehr lesen...
Begründung: Für das im
Spruch: genannte Außerstreitverfahren, das dem Obersten Gerichtshof mit dem Revisionsrekurs der Antragsteller vorgelegt wurde, ist nach der Geschäftsverteilung des Obersten Gerichtshofs der 5. Senat zuständig. Mit Note vom 7. 5. 2010 gab der Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs ***** Dr. K***** D***** als Vorsitzender dieses Senats eine Befangenheitserklärung ab. Er sei langjähriges Mitglied jenes Senats des Obersten Gerichtshofs gewesen, dessen Vorsitzend... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anton H*****, vertreten durch Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH in Perg, gegen die beklagte Partei C***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH in Wien, und der Nebeni... mehr lesen...