Norm
ABGB §762Rechtssatz
Daß jemand bei testamentarischer Erbfolge allenfalls auch die Stellung einer Pflichtteilsberechtigten haben könnte, hat in einem Verlassenschaftsverfahren, für welches die gesetzliche Erbfolgeordnung maßgebend ist, außer Betracht zu bleiben, weil es bei der gesetzlichen Erbfolge kein Noterbrecht gibt. Die Rekurslegitimation kann daher nicht mit der in diesem Verfahren gar nicht zukommenden Stellung eines Noterben begründet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006489Dokumentnummer
JJR_19801126_OGH0002_0030OB00632_8000000_001