Norm
AußStrG §9 A2bRechtssatz
Werden ein Beschluß und die darauf aufbauenden Folgebeschlüsse gesonder angefochten, so fehlt mit abändernder Entscheidung des ersten Beschlusses den weiteren Rekursen die Beschwer und sind diese daher zurückzuweisen (siehe Akt - Kontravotum).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006776Dokumentnummer
JJR_19800212_OGH0002_0050OB00713_7900000_001