Norm
AußStrG §9 FRechtssatz
Dem Zustellkurator muß die Legitimation zur Erhebung eines Rechtsmittels gegen einen Beschluß eingeräumt werden, mit dem die Sachentscheidung über einen von ihm erhobenen Widerspruch abgelehnt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006605Dokumentnummer
JJR_19790830_OGH0002_0060OB00699_7900000_001