Norm
AußStrG §9 KRechtssatz
Im Verfahren nach den §§ 81 bis 96 EheG ist die Rechtsmittellegitimation des Unterstützungsinstitutes der Bundessicherheitswache gegeben, wenn es als ehemaliger Dienstgeber einem Ehegatten die Wohnung im Hinblick auf das bestehende oder bestandene Dienstverhältnis überlassen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006694Dokumentnummer
JJR_19800320_OGH0002_0070OB00558_8000000_001