Norm
ABGB §956Rechtssatz
Der erbserklärte und zur Besorgung und Verwaltung des Nachlasses befugte Erbe hat ein Rechtsschutzinteresse an der Hintanhaltung der Verbücherung hinsichtlich einer Schenkung auf den Todesfall einer Liegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0006426Dokumentnummer
JJR_19790925_OGH0002_0050OB00026_7900000_001