Norm: AußStrG §16 A2EisbEG §30 Abs1
Rechtssatz: Keine einheitliche Entscheidung, wenn mehrere Entschädigungsansprüche zwar aus der gleichen Enteignung abgeleitet werden, zwischen ihnen aber keine Wechselbeziehungen bestehen. Entscheidungstexte 7 Ob 52/68 Entscheidungstext OGH 13.03.1968 7 Ob 52/68 Vgl auch 5 Ob 74/72 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJGG §22 Abs1 Z1 lita
Rechtssatz: Hat der Jugendgerichtshof Wien aus besonderen Umständen des Falles das Vorliegen eines Erziehungsnotstandes abgeleitet - das Gesetz selbst definiert nicht, wann ein Erziehungsnotstand vorliegt -, so kann in der Inanspruchnahme der Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Rekurs keine Nullität erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2lGeo §144 Abs4
Rechtssatz: Daß im
Kopf: des angefochtenen Beschlusses die Namen der Richter fehlen, die denselben verfaßt haben, stellt keine Nichtigkeit dar, zumal die Anführung der Richter entfallen kann, wenn sie im Hinblick auf die Geschäfsverteilung eindeutig bestimmt sind Entscheidungstexte 1 Ob 94/72 Entscheidungstext OGH 04.05.1972 1 Ob 94/72 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 HbAußStrG §16 BIII1
Rechtssatz: Bei der Frage, ob und gegebenenfalls welche pflegschaftsbehördliche Maßnahmen gemäß § 142 ABGB im Einzelfall zu ergreifen sind, handelt es sich um eine solche des pflichtgemäßen richterlichen Ermessens, deren Beantwortung nur dann mit Aussicht auf Erfolg bekämpft werden könnte, wenn die Vorinstanzen dabei willkürlich vorgegangen wären. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33 ffAußStrG §2 BAußStrG §16 BII2aAußStrG §185d4.DVEheG §13JN §113bJN §113c
Rechtssatz: Die Wirksamkeit eines im Ausland abgeschlossenen und von einem ausländischen Gericht bewilligten Adoptionsvertrags über ein österreichisches Kind ist für den österreichischen Rechtsbereich nach österreichischen internationalem Privatrecht zu beurteilen. Ist kein Fall des § 113c JN gegeben und wurde dem Vorbehalt des § 13 Abs 2 der 4. DVEheG Rechn... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §16 BII2b1AußStrG §161 Abs1
Rechtssatz: Die Frage der Gültigkeit oder Ungültigkeit der Legate oder ihrer einzelnen Bestimmungen ist im Rechtsweg auszutragen; es findet daher in diesen Fällen eine Verweisung auf den Rechtsweg im Sinne des § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG nicht statt. Hat das Abhandlungsgericht über Ansprüche zwischen Vermächtnisnehmern und Erben abgesprochen, so hat es damit seine Zuständigkeit überschrit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Beauftragt das Pflegschaftsgericht das Jugendamt, den Minderjährigen zwecks stationärer Untersuchung durch einen Sachverständigen in ein Krankenhaus zu bringen und bei Fruchtlosigkeit dieses Versuches die Übernahme des Minderjährigen und seine Überstellung in das Krankenhaus mit Hilfe der zuständigen Polizeiorgane bzw Gendarmerieorgane zu vollziehen, und gibt das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters nur insoweit ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2AußStrG §16 BAußStrG §16 C1AußStrG §16 C4AußStrG 2005 §62ZPO §528 Abs2 Z2 C4ZPO §528 Abs2 Z2 C6
Rechtssatz: Auch eine "Maßgabebestätigung" ist ein Konformatsbeschluss, sofern dieser Beisatz nur einer Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes dient, wenn damit also keine Änderung des Inhaltes der erstgerichtlichen Entscheidung und ihrer Rechtskraftwirkung gegenüber den Parteien und Beteiligten vorgenommen werden soll ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2cAußStrG §16 BII3aJN §71JN §109ZPO §477 A2ZPO §477 Abs1 Z3 D3
Rechtssatz: Die Bedeutung der Nichtigkeit muß für das Zivilprozeßverfahren und das Außerstreitverfahren nicht immer die gleiche sein, da die Verschiedenheit der die beiden Verfahren beherrschenden Grundsätze zu anderen Ergebnissen führen kann. Im außerstreitigen Verfahren kann eine Verletzung des formalen Rechtes unter Umständen auch unbeachtlic... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2cJN §29JN §71JN §109
Rechtssatz: Ging ein Pflegschaftsgericht nach Scheidung der Ehe der Eltern von Pflegebefohlenen bei der natürlich nicht durch ein förmliches Beweisverfahren größeren Umfanges zu prüfenden Frage seiner örtlichen Zuständigkeit der Sachlage entsprechend davon aus, daß ihm noch der letzte gemeinsame Wohnsitz der Eltern im Inland und nicht der Aufenthalt des Vaters im Ausland als der Ort anzusehen ist, an w... mehr lesen...
Norm: ABGB §816AußStrG §9 E10AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Nach § 816 ABGB kann ein Testamentsvollstrecker nicht Träger erblasserischer Rechte sein. Macht ein Testamentsvollstrecker im Verlassenschaftsverfahren Rechte im eigenen Namen geltend, deren Bestand das Erstgericht in seiner abweisenden Entscheidung zutreffend verneinte, so ist er zur Bekämpfung dieser seinen eigenen Rechtsbereich betreffenden Entscheidung legitimiert, weshalb die zweite I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §16 BIII2cAußStrG §73AußStrG §78 B
Rechtssatz: Die Ansicht, daß es dann, wenn das Nachlaßvermögen im Sinn der über die Todfallsaufnahme vom Gericht zu treffenden Vorkehrungen zulässigerweise den Gläubigern an Zahlungs Statt überlassen wird, an einer Grundlage für die Einleitung einer Verlassenschaftsabhandlung und Bestellung eines Kurators zur Verwaltung der Verlassenschaft im Sinne der §§ 78, 128 AußStrG mangelt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aTir HöfeG §17 Z4
Rechtssatz: Die bloße Auslegung der Begriffe des Gebrechens und der Unfähigkeit zur Bewirtschaftung nach § 17 Z 5 Tir HöfeG durch die Vorinstanzen kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit bilden. Entscheidungstexte 8 Ob 31/72 Entscheidungstext OGH 14.03.1972 8 Ob 31/72 6 Ob 16/79 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gLiegTeilG §17 Abs2
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei der Wertermittlung von Trennstücken nach § 17 Abs 2 LiegTeilG. Entscheidungstexte 5 Ob 25/72 Entscheidungstext OGH 08.03.1972 5 Ob 25/72 5 Ob 303/74 Entscheidungstext OGH 18.12.1974 5 Ob 303/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gStruktVG BGBl 1969/69 idF BGBl 1970/417 §3 Abs2UmwG BGBl 1954/187 idF BGBl 1969/68 §4
Rechtssatz: Die Rechtsansicht der Untergerichte, der Gesetzgeber habe mit der Hinausschiebung des Stichtages der für das Strukturverbesserungsgesetz maßgebenden Bilanz nicht auch die im Umwandlungsgesetz enthaltene Bestimmung über den Stichtag der Umwandlungsbilanz verlängern wollen, ist offenbar gesetzwidrig. Die Aufnahme der verlänger... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5AußStrG 2005 §13AußStrG 2005 §16
Rechtssatz: Als Beweismittel kommt im Verfahren außer Streitsachen, in dem der Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel herrscht, alles in Betracht, was zur Feststellung des Sachverhaltes geeignet und zweckdienlich ist. Dazu zählen Beteiligte, Zeugen und Sachverständige, Urkunden und Augenschein, ebenso aber auch schriftliche Auskünfte von Behörden, Kammern, Kreditinstituten, die E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHRV §13 Abs3HRV §21HRV §40
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die Umwandlung einer Zweigniederlassung in ein von der bisherigen Hauptniederlassung völlig unabhängiges und im Rang gleichgeordnetes Unternehmen einer Aufhebung der bisherigen Zweigniederlassung gleichkomme und im Sinne des § 40 Z 5 Abs 4 lit c HRV als Aufhebung der Zweigniederlassung und diese nunmehr als selbständiges Unternehmen in ein neues Registerblatt ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §145ABGB §216ABGB §251 BAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: § 145 AußStrG, wonach dem Erziehungsberechtigten ua die Befugnis zusteht, entwichene Kinder zurückzufordern, also ihren Aufenthalt zu bestimmen, kann nur angewendet werden, soweit eine Erziehung notwendig und auch möglich ist. Davon kann aber bei einem fünfundfünfzig Jahre alten Pflegebefohlenen (verlängerte Vormundschaft gemäß § 251 ABGB), der sich im übrigen seinen Lebensunterh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1bAußStrG §16 BII2gAußStrG §16 BII3c
Rechtssatz: In besonders gelagerten Einzelfällen können Verfahrensverstöße unter der Voraussetzung, daß sie in Ihrer Bedeutung einer Nichtigkeit gleichzuhalten sind, im Rahmen des § 16 AußStrG berücksichtigt werden. Von einem so schwerwiegenden Verfahrensverstoß könnte etwa dann gesprochen werden, wenn die vom Rekursgericht unberücksichtigt gebliebenen Neuerungen so wesentlich sind, daß ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bRelKEG allg
Rechtssatz: Wenn in der Mitnahme Minderjähriger zu den Versammlungen der "Zeugen Jehovas" von den Untergerichten weder eine Gefahr für das psychische noch für das physische Wohl der Kinder erblickt wurde, kann in der Abweisung des diesbezüglichen Antrages des ehelichen Vaters eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §181 Abs3AußStrG §16 BIII2bAußStrG 2005 §62 Abs1
Rechtssatz: Ob eine Adoption dem Wohl des Kindes dient und ob die verweigerte Zustimmung gemäß § 181 Abs 3 ABGB zu ersetzen ist, weil kein gerechtfertigter Grund für die Verweigerung vorliegt, hat das Gericht auf Grund der Verfahrensergebnisse nach freiem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §73
Rechtssatz: Die Bewertung eines Nachlasses als unbedeutend stellt weitergehend eine Ermessensentscheidung dar (RZ 1936,38), die - pflichtgemäße Ermessensausübung vorausgesetzt - eine Gesetzwidrigkeit nicht begründen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 4/72 Entscheidungstext OGH 19.01.1972 1 Ob 4/72 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bABGB §1220
Rechtssatz: Ob und unter welchen Umständen das Vermögen des Dotierungspflichtigen zur Bestellung des begehrten Heiratsgutes ausreicht, also welchen Teil des Vermögens oder Einkommens des Dotierungspflichtigen die Tochter als Heiratsgut fordern kann, wird im Gesetz ebensowenig beantwortet wie die Frage, welches Vermögen der Tochter als zu einem angemessenen Heiratsgut hinlänglich anzusehen ist; daher keine offe... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BI
Rechtssatz: Eine im ao Revisionsrekurs nicht geltend gemachte Aktenwidrigkeit kann mangels einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift von Amts wegen nicht wahrgenommen werden; nach ständiger Rechtsprechung sind nur Nichtigkeiten der angefochtenen Entscheidung oder des vorausgegangenen Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmen. Entscheidungstexte 5 Ob 540/71 Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII1b
Rechtssatz: Nichtigkeit liegt vor, wenn zu Unrecht in einer zur Rechtsverweigerung führenden Weise eine Verfahrensvoraussetzung - hier die inländische Gerichtsbarkeit - verneint wird. Entscheidungstexte 8 Ob 231/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 8 Ob 231/71 EvBl 1972/188 S 350 3 Ob 229/74 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2a4.DVEheG §14
Rechtssatz: Nichtigkeit liegt vor, wenn zu Unrecht in einer zur Rechtsverweigerung führenden Weise eine Verfahrensvoraussetzung - hier die inländische Gerichtsbarkeit - verneint wird. Entscheidungstexte 8 Ob 231/71 Entscheidungstext OGH 22.12.1971 8 Ob 231/71 EvBl 1972/188 S 350 3 Ob 229/74 En... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z2 CAußStrG §16 BII2eZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §477 Abs2 E
Rechtssatz: Anwendbarkeit des § 477 Abs 2 ZPO (nachträgliche Genehmigung der Prozeßführung, auch noch nach der Entscheidung) auch im Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 6 Ob 313/71 Entscheidungstext OGH 15.12.1971 6 Ob 313/71 1 Ob 819/81 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A3
Rechtssatz: Zur Erledigung eins außerordentlichen Revisionsrekurses: zurückweisen; andere Ansicht: nicht Folge geben. Entscheidungstexte 6 Ob 308/71 Entscheidungstext OGH 10.12.1971 6 Ob 308/71 6 Ob 173/72 Entscheidungstext OGH 07.09.1972 6 Ob 173/72 nur: Zur Erledigung eins außerordentlichen Revisions... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 FAußStrG §19AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Bedachtnahme auf das Wohl eines pflegebefohlenen Kindes ist das Grundprinzip des Pflegschaftsverfahrens, dessen Außerachtlassung als offenbare Gesetzwidrigkeit zu werten ist. Ein Beschluß, mit dem Zwangsmaßnahmen nach § 19 Abs 1 AußStrG zur Erzwingung der Übergabe eines dem anderen Elternteil in Pflege und Erziehung überwiesenen Kindes angeordnet wurden, ohne zugleich über einen zuv... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2gAußStrG §174 C3NO §183
Rechtssatz: Die Nichtzuziehung eines Notars als Gerichtskommissär begründet keine absolute Nichtigkeit, auch wenn in derartigen Fällen die Zuziehung übrig war (Betrifft die Rechtslage vor dem GKoärG BGBl 1970/343). Entscheidungstexte 1 Ob 304/71 Entscheidungstext OGH 09.12.1971 1 Ob 304/71 NZ 1973,77 ... mehr lesen...