Norm: ABGB §1418AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Ob eine Unterhaltsverpflichtung rückwirkend aufgehoben oder eingeschränkt werden kann, ist ebenso wie die Frage, ob Alimente auch über den Antragstag hinaus rückwirkend auferlegt werden können, im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Eine offenbare Gesetzwidrigkeit im Sinne des § 16 AußStrG ist daher bei der Lösung dieser Frage ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs1ABGB idF KindNamRÄG 2013 §194AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der von § 180a ABGB geforderten Eltern-Kind-Beziehung (Ermessensspielraum). Entscheidungstexte 1 Ob 67/68 Entscheidungstext OGH 04.04.1968 1 Ob 67/68 Veröff: JBl 1969,37 4 Ob 589/88 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §254AußStrG §16 BIII2cEntmO §7EntmO §10
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Beistand eines beschränkt Entmündigten zu entlassen ist, ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 77/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 5 Ob 77/68 8 Ob 101/68 Entscheidungstext OGH 23.04.1968 8 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b/3AußStrG §16 BII2cJN §42 AaJN §42 CZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Nichtigkeit der Entscheidungen der Unterinstanzen zufolge Aufhebung der die Zuständigkeit begründenden
Norm: (hier: § 47 Abs 1 PersStG) durch den Verfassungsgerichtshof (nur für den Anlaßfall). Entscheidungstexte 6 Ob 38/68 Entscheidungstext OGH 28.02.1968 6 Ob 38/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gNWG §1
Rechtssatz: Ob und unter welchen Voraussetzungen im konkreten Fall ein Notweg einzuräumen ist, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit begründen. Entscheidungstexte 5 Ob 35/68 Entscheidungstext OGH 21.02.1968 5 Ob 35/68 8 Ob 167/68 Entscheidungstext OGH 18.06.1968 8 Ob 167/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Abweisung des Antrages auf Fällung eines Feststellungskenntnisses über die Tatsache des Besitzes im Sinne des § 97 AußStrG ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 44/68 Entscheidungstext OGH 21.02.1968 6 Ob 44/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §276 IdAußStrG §16 BIII2cVerwalterG §5
Rechtssatz: Die Einstellung der Abwesenheitspflegschaft für die unbekannten Aktionäre einer in der CSSR verstaatlichten Aktiengesellschaft im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung für die Aktiengesellschaft, Zweigniederlassung in Österreich, ist offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 2/68 Entscheidungstext OGH 23.... mehr lesen...
Norm: ABGB §19AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Ansicht, daß nach Vergleichsabschluß (§ 142 ABGB) bekanntgewordene Umstände nicht zu Selbsthilfemaßnahme nach § 19 ABGB berechtigen, vielmehr ein Antrag auf Abänderung der Vergleichsbestimmungen zu stellen ist, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 5/68 Entscheidungstext OGH 11.01.1968 6 Ob 5/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §19
Rechtssatz: Ob Vereinbarungen der Eltern vor dem Pflegschaftsgericht über Umstände, die ohne diese Vereinbarung vom Pflegschaftsgericht geregelt werden müßten, Verfügungen des Gerichtes im Sinne des § 19 Abs 1 AußStrG gleichzuhalten sind, ist im Gesetz weder bejaht noch verneint. Wenn wegen Verletzung einer solchen Vergleichsverpflichtung eine Ordnungsstrafe verhängt wird, ist dies somit nicht offenbar gesetz... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 BAußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Ob ein erbserklärter Miterbe, der sich zugleich auch auf ein Vorausvermächtnis beruft, Vermögensabsonderung gemäß § 812 ABGB begehren kann, ist im Gesetz nicht eindeutig gelöst. Entscheidungstexte 1 Ob 286/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 1 Ob 286/67 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §174 Abs2 C2
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn das Rekursgericht ohne Rücksicht auf eine nach Erlassung der Einantwortungsurkunde abgegebene Erbserklärung die Einantwortung bestätigt. Entscheidungstexte 5 Ob 265/67 Entscheidungstext OGH 20.12.1967 5 Ob 265/67 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §180a Abs2AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit hinsichtlich der Begriffe "offenbare Schädigungsabsicht", "gerechtfertigtes Anliegen" und "leibliches Kind des Annehmenden" im Sinne des § 180 a Abs 2 ABGB möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 163/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 5 Ob 163/67 4 Ob 589/8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eHGB §48HGB §125
Rechtssatz: Die Auffassung, daß ein nicht vertretungsbefugter Gesellschafter nicht zum Prokuristen bestellt werden kann, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 189/67 Entscheidungstext OGH 09.11.1967 1 Ob 189/67 Veröff: NZ 1968,188 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: ABGB §788ABGB §1220AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das, was für den Verzicht auf den Pflichtteil vom Vater der Tochter geleistet wurde, bei der Ausmessung des Heiratsgutes nicht berücksichtigt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 220/67 Entscheidungstext OGH 18.10.1967 5 Ob 220/67 Veröff: EFSlg 8399 = NZ 1969,12 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §578AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, ob eine "Unterfertigung" im Sinne des § 578 ABGB auch dann vorliegt, wenn die eigenhändig geschriebene letztwillige Erklärung in einen Briefumschlag gegeben, dieser versiegelt und mit der Unterschrift des Erblassers versehen wird; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 4 Ob 560/67 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aTir HöfeG §21
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn das Gericht bei mangelnder Einigung der Miterben mit dem Anerben über die Art der Verzinsung und Auszahlung der Erbteile deren inneren Wert durch Aufnahme einer Wertsicherungsklausel erhalten will. Der Anwendungsbereich des § 21 Tir HöfeG ist auf die Rechtsbeziehungen des Anerben als Hofübernehmer und seinen Miterben beschränkt. Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d7:
Rechtssatz: Bildet eine Auslegungsfrage die Grundlage für eine Gesetzwidrigkeitsrüge im Sinn des § 16 AußStrG, genügt es nicht, Argumente vorzutragen, die eine andere Auslegungsmöglichkeit aufzeigen sollen, es müsste vielmehr dargetan werden, dass jene Auslegung, die das Rekursgericht vorgenommen hat, allenfalls bestehenden Auslegungsregeln widerspricht, unlogisch oder mit den Sprachregeln unve... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §65AußStrG §122
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die auf Grund eines mündlichen Testaments abgegebene Erbserklärung noch vor der Vernehmung der Testamentszeugen vom Gericht angenommen und der zu beweisende Erbrechtstitel richtig angegeben wurde (GlU 3284, 10298, 10729). Entscheidungstexte 1 Ob 120/67 Entscheidungstext OGH 15.06.1967 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bJWG §26 Abs2
Rechtssatz: Ob eine Genehmigung einer Maßnahme gemäß § 26 Abs 2 JWG schon vor ihrer Durchführung möglich ist, könnte nur allenfalls eine unrichtige rechtliche Beurteilung der Sachlage ergeben, aber niemals eine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 71/67 Entscheidungstext OGH 14.06.1967 5 Ob 71/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §569ABGB §588AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 B
Rechtssatz: Ein den Vorschriften der §§ 588 ff ABGB entsprechenden Gerichtsprotokoll ist auch dann als ein in gehöriger Form errichtetes Testament anzusehen, wenn er trotz der bei seiner Errichtung angestellten Nachforschungen mit einem Willensmangel behaftet ist. Die Auffassung, daß das Ergebnis der Nachforschung im Protokoll ausreichend deutlich beurkundet sei, kann nicht offenbar geset... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1
Rechtssatz: Auch in außerstreitigen Verfahren bildet ein Verstoß gegen den Grundsatz der verglichenen Sache keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 109/67 Entscheidungstext OGH 31.05.1967 5 Ob 109/67 EvBl 1968/48 S 75 = SZ 40/79 1 Ob 252/70 Entscheidungstext OGH 29.10.1970 1 Ob 252/70 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gNWG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Unterlassung jeder Stellungnahme zur Frage der auffallenden Sorglosigkeit (§ 2 Abs 1 NWG) stellt eine offenbare Gesetzwidrigkeit dar (§ 16 AußStrG). Entscheidungstexte 5 Ob 77/67 Entscheidungstext OGH 31.05.1967 5 Ob 77/67 Veröff: SZ 40/78 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CAußStrG 2005 §47 Abs3ZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wenn auch im Rekursverfahren weder Rekursantrag noch Rekursgründe erforderlich sind, so muss doch verlangt werden, dass der Rechtsmittelwerber angibt, inwieweit er sich durch den angefochtenen Beschluss beschwert erachtet, welchem Erfordernis durch die bloße Anführung der gesetzlichen Anfechtungsgründe nicht Genüge getan wird. Das vollständige F... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §97 CAußStrG §104AußStrG §179
Rechtssatz: Das Abhandlungsgericht hat gemäß den §§ 97, 104 AußStrG nur zu prüfen, welche Gegenstände in das Inventar aufzunehmen sind, darf jedoch über die Eigentumsfrage nicht entscheiden. Die gerichtlichen Amtshandlungen nach § 179 AußStrG haben sich auf die Ergänzung des Inventars zu beschränken. Die Zuweisung von (nachträglich hervorgekommenen) Rentenguthaben ins Eigentum ist da... mehr lesen...
Norm: ABGB §181AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Wenn das Erstgericht die mangelnde Zustimmung der außerehelichen Mutter zur Inkognitoadoption, das Rekursgericht bloß die mangelnde Zustimmung zu einer gewöhnlichen Adoption ersetzt hat, so ist die Entscheidung der zweiten Instanz trotz der dahin lautenden Formulierung nicht als bestätigender, sondern als abändernder Beschluß anzusehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Der Rekurs gegen einen die Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung ablehnenden Zurückweisungsbeschluß - hier wegen vermeintlicher Rechtsmittelverspätung - ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 373/66 Entscheidungstext OGH 10.01.1967 8 Ob 373/66 Veröff: SZ 40/1 5 Ob 4/67 E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2i2GOG §26ZPO §477 Abs2 Z2 D2d
Rechtssatz: Verletzung der Geschäftsverteilung im Außerstreitverfahren begründet keine Nullität im Sinne des § 16 AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 325/66 Entscheidungstext OGH 15.12.1966 5 Ob 325/66 6 Ob 41/67 Entscheidungstext OGH 15.02.1967 6 Ob 41/67 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2c
Rechtssatz: Auch die von einem absolut unzuständigen Gericht gefällte Entscheidung ist rechtswirksam. Erwächst sie in Rechtskraft, ist die Nichtigkeit geheilt und die Rechtskraft zu beachten. Ein Verstoß gegen letztere begründet selbst Nullität. Entscheidungstexte 1 Ob 290/66 Entscheidungstext OGH 24.11.1966 1 Ob 290/66 EvBl 1967/231 S 273 = SZ 39/200... mehr lesen...
Norm: ABGB §166 AaAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Ansicht, dem außerehelichen Kind gebühre nur der notwendige Unterhalt, widerspricht dem § 166 ABGB und ist daher offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 7 Ob 196/66 Entscheidungstext OGH 16.11.1966 7 Ob 196/66 Veröff: SZ 39/196 = EvBl 1967/233 S 295 = JBl 1967,575 = AnwBl 1967,45 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §810AußStrG §16 BIII2aAußStrG §145 A
Rechtssatz: Es ist nicht offenbar gesetzwidrig, wenn eine vor Abgabe der widersprechenden Erbserklärung getroffene und rechtskräftig gewordene Verfügung nach § 810 ABGB nach Annahme der widersprechenden Erbserklärung aufrechterhalten und in Vollzug gesetzt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 286/66 Entscheidungstext OGH 10.11.1966 5 Ob 28... mehr lesen...