RS OGH 1972/2/2 1Ob2/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.1972
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Norm

AußStrG §16 BIII2b
RelKEG allg

Rechtssatz

Wenn in der Mitnahme Minderjähriger zu den Versammlungen der "Zeugen Jehovas" von den Untergerichten weder eine Gefahr für das psychische noch für das physische Wohl der Kinder erblickt wurde, kann in der Abweisung des diesbezüglichen Antrages des ehelichen Vaters eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 2/72
    Entscheidungstext OGH 02.02.1972 1 Ob 2/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0086427

Dokumentnummer

JJR_19720202_OGH0002_0010OB00002_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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