Norm
AußStrG §16 BIII2bRechtssatz
Wenn in der Mitnahme Minderjähriger zu den Versammlungen der "Zeugen Jehovas" von den Untergerichten weder eine Gefahr für das psychische noch für das physische Wohl der Kinder erblickt wurde, kann in der Abweisung des diesbezüglichen Antrages des ehelichen Vaters eine offenbare Gesetzwidrigkeit nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0086427Dokumentnummer
JJR_19720202_OGH0002_0010OB00002_7200000_001