Norm: ABGB §181 Abs3AußStrG §16 BIII2bAußStrG §259
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, das Gericht könne nicht nur die Zustimmung zur Annahme an Kindesstatt, sondern auch den Verzicht auf Bekanntgabe der Wahleltern (§ 259 AußStrG) durch Beschluß ersetzen, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 6 Ob 138/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1969 6 Ob 138/69 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2k1AußStrG §18 AZPO §416 Abs2
Rechtssatz: Die Reassumierung eines den Parteien noch nicht zugestellten Beschlusses des Rekursgerichtes wegen einer durch mittlerweile Erhebungen bewirkten Änderung des Sachverhaltsbildes ist mit einem auf die Beschwerdegründe des § 16 AußStrG beschränkten Revisionsrekurs unangreifbar. Entscheidungstexte 1 Ob 96/69 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 CbAußStrG §16 BIII2bAußStrG §19 Abs3
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn dasselbe Gericht, daß die Unterbringung des Kindes in einem Mädchenheim pflegschaftsbehördlich genehmigte, nunmehr die Anwendung von Beugemitteln zur Durchsetzung dieses Beschlusses nicht für angebracht hält (Heimleitung verweigert derzeit die Aufnahme des Kindes). Entscheidungstexte 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 C
Rechtssatz: Darüber, welcher der stärkere Titel ist, nämlich ein Testament mit ausdrücklicher Erbeinsetzung oder eine letztwillige Anordnung, die möglicherweise nur als ein Vermächtnis anzusehen ist, bestimmt das Gesetz nichts, daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit gemäß § 16 AußStrG möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 43/69 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §528 C4
Rechtssatz: Wird der erstinstanzliche Beschluß mit der Maßgabe bestätigt, daß wegen zwischenzeitigen Todes einer Partei deren Bezeichnung nunmehr "Verlassenschaft nach ........" lautet, liegt keine abändernde Entscheidung vor. Entscheidungstexte 6 Ob 43/69 Entscheidungstext OGH 26.02.1969 6 Ob 43/69 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2gPersStG §47
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung der Unterinstanzen, daß eine Beschreibung im standesamtlichen Geburtenbuch auf Grund des Beschlusses eines ausländischen Gerichtes unzulässig ist, kann keine offenbare Gesetzwidrigkeit darstellen. Entscheidungstexte 6 Ob 27/69 Entscheidungstext OGH 19.02.1969 6 Ob 27/69 Veröff: RZ 1969,191 ... mehr lesen...
Norm: AnerbenG §11AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Eine Änderung des einmal festgesetzten Übernahmspreises (vgl SZ XXXV/106) wegen nachträglicher Änderung der Preisverhältnisse ist im Anerbengesetz weder zugunsten der weichenden Erben noch zugunsten der Anerben vorgesehen. Die Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellt daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit dar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2b2KO §46 Abs1 Z1KO §63ZPO §477 Abs1 Z3 D3
Rechtssatz: Darüber, wie die - vom Abhandlungsgericht rechtskräftig bestimmten - Kosten des Gerichtskommissärs im vorangegangenen Verlassenschaftsverfahren aus der Konkursmasse zu berichtigen sind (Masseforderung?), hat ausschließlich das Konkursgericht zu entscheiden; das Abhandlungsgericht ist dazu absolut unzuständig (Nullität!). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §233 AABGB §805AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht, daß der eheliche Vater zur Nichtabgabe einer Erbserklärung für seine minderjährigen Kinder der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung bedarf, ist keinesfalls offenbar gesetzwidrig. Entscheidungstexte 8 Ob 1/69 Entscheidungstext OGH 14.01.1969 8 Ob 1/69 Veröff: NZ 1970,25 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §589AußStrG §16 BIII2aAußStrG §126 Abs1 BAußStrG §293
Rechtssatz: Daß das Protokoll über die Errichtung eines gerichtlichen Testamentes von beiden eidlich verpflichteten Gerichtspersonen unterschrieben werden muß, ist zwar überwiegende Ansicht der Lehre, doch die Frage, ob das Unterbleiben einer dieser Unterschriften ein Formfehler ist, der Ungültigkeit des Testamentes nach sich zieht, im Gesetz selbst nicht ausdrücklich geregelt. Wi... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §22AußStrG §61JN §107
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Aufforderung des Verlassenschaftsgerichts an einen Schweizer Staatsbürger, ein angeblich in der Schweiz befindliches Testament vorzulegen. Entscheidungstexte 1 Ob 302/68 Entscheidungstext OGH 19.12.1968 1 Ob 302/68 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB §1095AußStrG §16 BIII2gBStG 1971 §18 Abs2EisbEG §4 Abs2 B
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, daß als "Enteigneter" im Sinne des § 13 Abs 2 BStG nicht der aus einem intabulierten Bestandvertrag dinglich Berechtigte anzusehen sei. Entscheidungstexte 6 Ob 290/68 Entscheidungstext OGH 18.12.1968 6 Ob 290/68 Veröff: MietSlg 20735 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IDAußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Unterhaltspflicht des ehelichen Vaters in Geld, wenn die Kindesmutter die Ehegemeinschaft unter Mitnahme des ehelichen Kindes verlassen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 311/68 Entscheidungstext OGH 11.12.1968 5 Ob 311/68 Veröff: EFSlg 9494 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2cAußStrG §19 Abs1
Rechtssatz: Die Bestellung eines Kurators nach § 19 Abs 1 AußStrG ist Ermessenssache. Entscheidungstexte 4 Ob 560/68 Entscheidungstext OGH 06.12.1968 4 Ob 560/68 Veröff: NZ 1970,12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0087094 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2bFamLAG 1967 §2FamLAG 1967 §12ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ob dem Kind gegen den zum Bezug der Beihilfe Berechtigten ein direkter Anspruch auf Weiterleitung der Beihilfebeträge zusteht, ist eine Frage der Auslegung materiellrechtlicher Bestimmungen und betrifft nicht eine verfahrensrechtliche Voraussetzung der Bemessung im Sinn des Judikats 60 neu; ob die Beihilfebeträge einen Teil des Einkommens des Unterh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2bEO §7 Abs1 Bb1ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Ob eine Entscheidung, mit der gesetzlicher Unterhalt bemessen wird, die für einen Exekutionstitel geforderte Bestimmtheit aufweist, ist keine Bemessungsfrage (unter Heranziehung von 5 Ob 50/68 und 5 Ob 54/68; abweichend von 7 Ob 177/65). Sollte diesbezüglich in Konformatentscheidungen ein Gerichsfehler unterlaufen sein, kann jedoch Nullität im Sinn des § 16 AußStr... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 DAußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Die Auffassung der Untergerichte, daß der Wohnsitz des Erben im Ausland geeignet ist, die subjektive Besorgnis des Noterben als Voraussetzung der Nachlaßseparation zu begründen, kann im Rahmen eines außerordentlichen Revisionsrekurses nicht überprüft werden. Entscheidungstexte 5 Ob 238/68 Entscheidungstext OGH 30.10.1968 5 Ob 238/68... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 DAußStrG §16 BIII2aAußStrG §145 D
Rechtssatz: Die Beantwortung der Frage, ob der an Stelle des Erblassers in eine OHG eingetretene Erbe zur Kündigung der OHG im Sinne des Gesellschaftsvertrages der gerichtlichen Genehmigung gemäß § 145 AußStrG bedarf, beruht auf der Auslegung des Gesetzes und kann daher nicht offenbar gesetzwidrig sein. Auch unrichtige rechtliche Erwägungen zu dieser Frage, die zur
Begründung: der Notwendigkeit d... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §190AußStrG §191
Rechtssatz: Ob §§ 190, 191 AußStrG anwendbar sind, wenn die ehelichen Eltern der Eheschließung zugestimmt haben, ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Entscheidungstexte 5 Ob 291/68 Entscheidungstext OGH 16.10.1968 5 Ob 291/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §179BesatzungsschädenG §2 Abs2
Rechtssatz: Die Beurteilung, daß eine den Rechtsnachfolgen angebotene Entschädigungsleistung nach dem BesatzungsschädenG nachträglich hervorgekommenes Verlaßvermögen gemäß § 169 AußStrG darstelle, ist nicht offenbar gesetzwidrig, Entscheidungstexte 6 Ob 263/68 Entscheidungstext OGH 09.10.1968 6 Ob 263/68 Veröff: NZ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 B1AußStrG §2 BAußStrG §16 BII2b1AußStrG 2005 §1 A1ABGB §838aJN §1 DVJN §40aMRG §37 Abs1WEG 2002 §52 Abs1
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Sache in das Außerstreitverfahren oder auf den ordentlichen Rechtsweg gehört, ist von den Behauptungen der Antragsteller, nicht von den Einwendungen des Antragsgegners oder den Feststellungen auszugehen, die das Gericht auf Grund der durchgeführten Beweise trifft. Machen die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16ZPO §405 GZPO §419 CZPO §502 Abs3 Da1
Rechtssatz: Bestätigende Urteile liegen vor, wenn das Berufungsgericht nur eine offenbare Unrichtigkeit im Urteil des Erstgerichtes berichtigt (Hier: Zuspruch von Zinsen seit 11.08.1965 gegenüber dem Begehren von Zinsen seit 11.08.1966). Entscheidungstexte 2 Ob 54/68 Entscheidungstext OGH 26.09.1968 2 Ob 54/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bPersStG §47 Abs1
Rechtssatz: Die Ansicht, bei Fehlen der Unterschrift des Standesbeamten liege keine "abgeschlossene" und damit einer Berichtigung durch eine gerichtliche Anordnung fähige Eintragung vor, ist nicht offenbar gesetztwidrig. Entscheidungstexte 4 Ob 540/68 Entscheidungstext OGH 24.09.1968 4 Ob 540/68 Veröff: NZ 1970,89 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2eGmbHG §12 Z9HRV §43 Z4
Rechtssatz: Es ist keine offenbare Gesetzwidrigkeit gemäß § 16 Abs 1 AußStrG gegeben, wenn die Unterinstanzen die Bezeichnung der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit "Generaldirektor" bzw "Zentraldirektor" als Berufsbezeichnung im Handelsregister für nicht eintragungsfähig halten. Entscheidungstexte 8 Ob 188/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII1AußStrG §16 BIII2a
Rechtssatz: Eine vollkommene gesetzlose Entscheidung ist einer offenbar gesetzwidrigen gleichzuhalten (zB Auferlegung eines Geldersatzes durch den Verlassenschaftsrichter an eine an der Nachlaßverwaltung unbeteiligte Person). Entscheidungstexte 8 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 17.09.1968 8 Ob 210/68 Veröff: SZ 41/109 = NZ 1969,103 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §104AußStrG §16 BIII2g
Rechtssatz: Das Pflegschaftsgericht kann gemäß § 5 EntmO, §§ 222, 230 ABGB auch eine öffentlich-rechtliche Körperschaft anweisen, Bezüge des Pfleglings zB einer Sparkasse zu übersenden. Daß diese Befugnis bei Leistungen nach dem ASVG nach Absicht des Gesetzgebers aufgehoben sein sollte, kann - insbesondere bei Vorliegen eines bezüglichen Antrages des gesetzlichen Vertreters des Pfleglings - zumindest nicht mit ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Weisen die beiden Unterinstanzen einen Revisionsrekurs mit der
Begründung: zurück, daß eine nach § 14 Abs 2 AußStrG unanfechtbare Bemessungssache vorliege, so kann in dieser Beurteilung keine offenbare Gesetzwidrigkeit gelegen sein. Entscheidungstexte 8 Ob 140/68 Entscheidungstext OGH 11.06.1968 8 Ob 140/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BII2aAußStrG §16 BIII2bVormundschaftsabk Österreich - Deutschland Art1Vormundschaftsabk Österreich - Deutschland Art2
Rechtssatz: Zur Frage einer Nichtigkeit oder offenbaren Gesetzwidrigkeit, wenn das österreichische Gericht (hier: implicite durch Verweisung auf die Zuständigkeit des die Vormundschaft über ein österreichisches Kind in Deutschland führenden Gerichtes) es ablehnt, die Aufhebung der Vormundschaft in Deutschland z... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aABGB §788
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Grundsätze des Judikates 114 begründet keine offenbare Gesetzwidrigkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 122/68 Entscheidungstext OGH 08.05.1968 5 Ob 122/68 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0086064 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BI
Rechtssatz: Die auf Grund eines vorliegenden Rückscheines getroffene Feststellung der Untergerichte, daß eine Zustellung ordnungsgemäß erfolgt sei, beruht auf einer Schlußfolgerung aus einer Urkunde und kann daher nicht aktenwidrig sein. Die Unrichtigkeit dieser Feststellung kann durch Anfechtung des angeblich mangelhaft zugestellten Beschlusses geltend gemacht werden (ähnlich SZ 28/109). Entscheidungste... mehr lesen...