RS OGH 1972/3/22 7Ob78/82

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Veröffentlicht am 22.03.1972
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Norm

AußStrG §16 A2

Rechtssatz

Beauftragt das Pflegschaftsgericht das Jugendamt, den Minderjährigen zwecks stationärer Untersuchung durch einen Sachverständigen in ein Krankenhaus zu bringen und bei Fruchtlosigkeit dieses Versuches die Übernahme des Minderjährigen und seine Überstellung in das Krankenhaus mit Hilfe der zuständigen Polizeiorgane bzw Gendarmerieorgane zu vollziehen, und gibt das Rekursgericht dem Rekurs des Vaters nur insoweit Folge, als angeordnet wird, daß die Abnahme des Minderjährigen erforderlichenfalls durch Inanspruchnahme von Exekutivorganen zu sichern sei, so ist der Beschluß des Rekursgerichtes in seinem gesamten Umfang nach § 14 AußStrG anfechtbar.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 78/82
    Entscheidungstext OGH 22.03.1972 7 Ob 78/82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0084969

Dokumentnummer

JJR_19720322_OGH0002_0070OB00078_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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