Norm
AktG §4Rechtssatz
Ob eine Gesellschaft & Co KG ieS (bei der einziger persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist) den Firmennamen des Einzelkaufmanns (dessen Unternehmen sie erwirbt oder in das sie eintritt, während er Komplementär wird) ohne Beisatz weiterführen darf - so OGH 6 Ob 106/74, gegenteilig jedoch nun BGH in NJW 1974,1191 f - ist im Gesetz nicht eindeutig geregelt, sodaß die Entscheidung hierüber nicht offenbar gesetzwidrig sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0087487Dokumentnummer
JJR_19750430_OGH0002_0010OB00068_7500000_001