Rechtssatz
Ein Kind einem Elternteil in Pflege und Erziehung zu überweisen, wenn dieser es dann auch nicht ständig selbst betreut, sondern durch die Eltern (Großeltern des Kindes) oder eine andere geeignete Person - insbesondere während der berufsbedingten Abwesenheit - betreuen läßt, ist durch eine ausdrückliche Gesetzesvorschrift nicht ausgeschlossen (EFSlg 10851).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0086963Dokumentnummer
JJR_19740917_OGH0002_0030OB00171_7400000_001