Norm
ABGB §812 ERechtssatz
Die Zurückweisung eines Separationsantrages, der am Tag der Erlassung der Einantwortungsurkunde, aber vor deren Zustellung gestellt wurde, ist offenbar gesetzwidrig, weil die zivile Einantwortungswirkung nicht bereits mit der Fassung des Einantwortungsbeschlusses, sondern frühestens erst ab Zustellung eintritt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0099357Dokumentnummer
JJR_19740919_OGH0002_0070OB00155_7400000_001