RS OGH 1974/8/7 6Ob156/74

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.08.1974
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Norm

AußStrG §16 A1
AußStrG §16 A3

Rechtssatz

Der vom Rechtsmittelwerber entsprechend ausgeführte Anfechtungsgrund der offenbaren Gesetzwidrigkeit ist einer materiellen Prüfung zu unterziehen. Ergibt diese, daß der Anfechtungsgrund nicht vorliegt, ist der Revisionsrekurs daher nicht zurückzuweisen, sondern es ist ihm nicht Folge zu geben.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 156/74
    Entscheidungstext OGH 07.08.1974 6 Ob 156/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0084466

Dokumentnummer

JJR_19740807_OGH0002_0060OB00156_7400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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