Norm
AußStrG 316 BII2lRechtssatz
Wenn sich das Gericht bei Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung nach § 31 Abs 2 JWG mit bloßer Glaubhaftmachung der Voraussetzungen begnügt, auf die nur § 31 Abs 1 abgestellt ist, unterläuft ihm ein Verfahrensfehler, dem das Gewicht der Nichtigkeit beigemessen werden muß, weiler zur Folge hat, daß der Sachverhalt nicht zuverlässig nach allen nach dem Gesetz maßgeblichen Kriterien beurteilt werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0007498Dokumentnummer
JJR_19750206_OGH0002_0060OB00005_7500000_001