Norm
ABGB §812 KRechtssatz
Die Voraussetzungen, unter denen eine Absonderung des Nachlasses zur Sicherung des Noterben vor den Gefahren einer Vermengung oder nachteiligen Verwertung der Nachlaßbestandteile aufgehoben werden kann, sind im Gesetz nicht ausdrücklich oder unzweifelhaft geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0099347Dokumentnummer
JJR_19750506_OGH0002_0070OB00086_7500000_002