Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §85
Rechtssatz: Die widerspruchslose Entgegennahme der dem Mann von der Frau nach eigenem Gutdünken ausgesuchten und ausgefolgten Gebrauchsgegenstände ist als schlüssige Annahme eines Realanbots zu beurteilen; insofern liegt eine Teileinigung über die Auseinandersetzung des ehelichen Gebrauchsvermögens vor, auf die bei der rechtsgestaltenden Regelung über das übrige eheliche Gebrauchsvermögen im Rahmen der Billigkeitserwägung... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffEO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Voraussetzung für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruches auf Aufteilung ehelicher Ersparnisse (§§ 81 ff EheG) ist, daß das Hauptverfahren (auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe) bereits anhängig ist oder die Klage innerhalb einer vom Gericht nach § 391 Abs 2 EO bestimmten angemessenen Frist eingebracht wird. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5AußStrG §235EheG §81
Rechtssatz: 1. Eine Klage auf Teilung einer Liegenschaft nach § 830 ABGB ist nach § 235 AußStrG dem zuständigen Außerstreitgericht zu überweisen, wenn sie wenigsten zum Teil eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse von geschiedenen Ehegatten betrifft. 2. Im Zwischenstreit über die Überweisung einer Streitsache an den Außerstreitrichter ist § 235 Abs 2 AußStrG auf Rekurskosten nicht... mehr lesen...
Die Streitteile sind zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 137 KG D mit dem darauf erbauten Haus N, E-8. In diesem Hause befinden sich im Erdgeschoß und im ersten Stock je eine aus Wohnküche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kabinett und Badezimmer samt Nebenräumlichkeiten bestehende Wohnung. Das Wohnhaus hat einen in das Stiegenhaus führenden Hauseingang. Vom Stiegenhaus gelangt man durch einen separaten Eingang in die Parterrewohnung und über eine Stiege in die Wohnung im ersten Stock.... mehr lesen...
Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 5. Dezember 1978 gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Am 3. Dezember 1979, somit innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG, stellte die Antragstellerin beim Erstgericht den Antrag, die im Hause Villach, P-Gasse 3, gelegene, aus Küche, drei Zimmern, Bad, WC und Vorraum bestehende Ehewohnung samt Zubehör ihr zuzuweisen. Der Antragsteller erklärte sich damit unter der Voraussetzung einverstanden, daß die Antragsteller... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81EheG §83 Abs2
Rechtssatz: Im Verfahren betreffend die Zuteilung der Ehewohnung kommt dem Vermieter Beteiligtenstellung zu. Entscheidungstexte 3 Ob 646/80 Entscheidungstext OGH 03.12.1980 3 Ob 646/80 EvBl 1981/148 S 435 = SZ 53/165 1 Ob 730/81 Entscheidungstext OGH 06.11.1981 1 Ob 730/81 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Dem Vermieter steht auf eine innerhalb der Grenzen des § 81 und 83 EheG getroffene Entscheidung grundsätzlich keine Einflußnahme zu. Nur wenn es sich bei der Ehewohnung um eine Dienstwohnung handelt, ist eine Zuweisung in den im § 88 Abs 1 EheG angeführen Fällen lediglich mit Zustimmung des Dienstgebers oder des für die Vergabe der Wohnung zuständigen Rechtsträgers zulässig und die neu begründete R... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §86 Abs2EheG §87
Rechtssatz: Das Gericht kann dem Dritten gegenüber nur die Person des Berechtigten verändern, nicht aber ein bisher noch nicht bestandenes Rechtsverhältnis neu begründen. Entscheidungstexte 1 Ob 715/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980 1 Ob 715/80 Veröff: JBl 1982,212 6 Ob 808/81 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §87EheG §88
Rechtssatz: Die Ehewohnung ist kraft der Legaldefinition des § 81 EheG immer eheliches Gebrauchsvermögen. Ein dingliches Wohnrecht an der Ehewohnung kann durch richterliche Gestaltung übertragen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 715/80 Entscheidungstext OGH 26.11.1980 1 Ob 715/80 Veröff: JBl 1982,212 7 Ob 706/81 ... mehr lesen...
Im Zuge der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe am 19. Oktober 1979 anerkannte in einem gerichtlichen Vergleich u. a. die Beklagte das Alleineigentum des Klägers an sämtlichen in der Eigentumswohnung Wien 2, B- Straße 35/10, befindlichen Einrichtungs- und Hausratsgegenständen und verpflichtete sich zur Räumung dieser Wohnung. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Rückgabe eines Farbfernsehers, eines Video-Recorders und verschiedenen Tafelgeschirrs und Eßbestecks mit der v... mehr lesen...
Im vorliegenden Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens haben die Parteien dem Außerstreitrichter mit einem beiderseits gefertigten Schreiben vom 22. Mai 1980, das anscheinend von der Antragsgegnerin vorgelegt wurde, eine außergerichtliche Einigung bestimmten Inhalts mitgeteilt und das Gericht ersucht, diesen Vergleich, umgehend gerichtlich festzuhalten und auszufertigen. Mit Schreiben vom 20. Juni 1980 teilte dann der Antragsteller mit, daß die Antragsgegnerin ander... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Als eheliche Ersparnis kann auch ein während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien durch ihre beiderseitigen Beiträge erzielter Wertzuwachs des dem Antragsgegner gehörenden Anteiles an dem in Bau befindlichen Haus der Aufteilung mit dem geschiedenen Ehegatten unterzogen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 730/80 Entscheidungstext OGH 15.10.19... mehr lesen...
Norm: AußStrG §18 AAußStrG §229 ffEheG nF §81EheG nF §82EheG §85EheG §94ZPO §411 CaZPO §411 Abs1 G
Rechtssatz: Auch im außerstreitigen Regelungsverfahrens ergangene Entscheidungen sind der Teilrechtskraft fähig, doch sind deren Grenzen unter Wahrung des Funktionszusammenhanges mit dem Privatrecht von der regelnden Aufgabe des Richters her zu bestimmen. Beantragen beide vormaligen Ehegatten die Zuweisung der Ehewohnung jeweils an sich und die Fr... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81EheG §82
Rechtssatz: Der Gegenstand des nach den Vorschriften der § 229 ff AußStrG durchzuführenden Regelungsverfahrens ist durch den Antrag der vormaligen Ehegatten bindend begrenzt: der Richter darf Anordnungen nur in Ansehung jener Sachen treffen, die ausdrücklich oder zumindest erkennbar Gegenstand des Antrages sind. Dabei gebietet jedoch die Billigkeit, dass bei der Entscheidung auch nur über einzelne der nach dem... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82
Rechtssatz: Gemäß § 82 Abs 2 EheG ist eheliches Gebrauchsvermögen im Sinne des § 81 Abs 2 EheG, welches als Ehewohnung diente, auch unter den Voraussetzungen des § 82 Abs 1 EheG in die Aufteilung einzubeziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 558/80 Entscheidungstext OGH 23.09.1980 2 Ob 558/80 3 Ob 553/83 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Ehewohnung und Hausrat sind immer eheliches Gebrauchsvermögen. Entscheidungstexte 1 Ob 628/80 Entscheidungstext OGH 09.07.1980 1 Ob 628/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057559 Dokumentnummer JJR_19800709_OGH0002_0010OB00628_8000000_003 mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Der Aufteilung unterliegen nur solche Vermögenswerte, die während aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft dem Gebrauch der Ehegatten dienten (Gebrauchsvermögen) beziehungsweise als Ersparnisse angesammelt wurden. Ersparnisse, die aus der Zeit vor der Eheschließung stammen oder die ein Ehegatte nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, wenn auch während aufrechter Ehe angesammelt hat, scheiden aus der Aufteilung... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Eheliches Gebrauchsvermögen können auch unbewegliche Sachen sein, wenn sie nur während aufrechter Lebensgemeinschaft dem Gebrauche beider Ehegatten gedient haben. Unmaßgeblich ist in diesem Zusammenhang, ob die Sache jeweils gemeinsam oder einmal von dem einen, dann wieder dem anderen Ehegatten benützt wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 628/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EheG nF §81EheG nF §83EheG nF §92
Rechtssatz: Sind Schulden zur Einrichtung der Wohnung eingegangen worden und hat der Mann auf alle Ansprüche auf das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse verzichtet, so kann ihm die Tragung weiterer Lasten an den im Zusammenhang mit den angeführten Investitionen begründeten Schulden - mangels besonderer Umstände - billigerweise nicht zugemutet werden. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EheG nF §81EheG nF §83EheG nF §92
Rechtssatz: Haben die Ehegatten das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse bereits einvernehmlich aufgeteilt, ist nur mehr gerichtlich zu bestimmen, ob und inwieweit die Schulden von einem Ehegatten auf den anderen überwälzt werden sollen; hiebei ist die vereinbarte Aufteilung der Vermögenswerte zu berücksichtigen, zu deren Anschaffung, Instandhaltung und Verbesserung die zur Entscheidun... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §81ZPO §460 Z8
Rechtssatz: Die Fortsetzung des Verfahrens wegen der Verfahrenskosten kann nicht vom (ehemaligen) Beistand des verstorbenen beschränkt Entmündigten, sondern nur von der Verlassenschaft bzw den eingeantworteten Erben beantragt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 600/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 5 Ob 600/80 ... mehr lesen...
Die am 18. September 1947 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 18. Jänner 1979, 25 Cg 187/78, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig geschieden. Der Antragsteller begehrte mit seinem am 19. Juni 1979 eingebrachten Antrag die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Er führte dazu die gemietete Ehewohnung, den Hausrat sowie die im Hälfteeigentum der Parteien stehende Liegenschaft X an. Bezüglich dieser... mehr lesen...
Die Ehe zwischen den Streitteilen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 13. März 1979, 9 Cg 42/79-11, gemäß § 55 Abs. 3 EheG rechtskräftig aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Dieser hatte die Antragstellerin bereits im Jahre 1964 verlassen und wohnt seither mit einer anderen Frau in T in Lebensgemeinschaft. Er hatte seinerzeit als Polizeibeamter die Wohnung Nr. 28 im Hause P-Gasse 57 vom Unterstützungsinstitut der Bundessicherheitswache "zugewiesen... mehr lesen...
Norm: ABGB §976.DVEheG §1 BEheG §81 ff
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 97 ABGB n. F. gilt nicht nur für eine von beiden Ehegatten bewohnte Ehewohnung, sondern auch für eine Wohnung, die von den Ehegatten nicht mehr gemeinsam bewohnt wird, ja selbst für eine Wohnung, die von den Ehegatten niemals gemeinsam bewohnt wurde, wenn sie nur seinerzeit als Ehewohnung bestimmt war und nur von einem Ehegatten, der nicht über sie verfügen kann, dringend b... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ff
Rechtssatz: Wird eine Wohnung im Einvernehmen der Ehegatten als Ehewohnung oder von einem Ehegatten als bisherige Ehewohnung benützt und erfolgt im allseitigen Einvernehmen sämtlicher Beteiligter lediglich ein Tausch dieser Wohnung gegen eine andere desselben Wohnungsgebers, so muß im allgemeinen die neue Wohnung als Ehewohnung behandelt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 55... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ff
Rechtssatz: Der Aufteilung unterliegt grundsätzlich nur das Vermögen, das die Ehegatten gemeinsam geschaffen haben und zu dessen Erwerb sie während der Ehe beigetragen haben. Entscheidungstexte 7 Ob 815/79 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 815/79 5 Ob 507/80 Entscheidungstext OGH 25.03.1980 5 Ob 507/80 Beisatz... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82EheG §85EheG §97 Abs2JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Haben die geschiedenen Ehegatten im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren einen nicht vollstreckbaren außergerichtlichen Vergleich über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens geschlossen, so kann beim Außerstreitrichter dennoch ein Antrag im Sinne der §§ 81 - 97 EheG gestellt werden. Dieser Richter hat bei seiner zu treffenden Billigkeitsentscheidung allerdings de... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Wird von einem geschiedenen Ehegatten die Herausgabe von Sachen mit der Behauptung begehrt, daß diese wegen Vorliegens eines Ausnahmefalles im Sinne des § 82 EheG nicht zum ehelichen Gebrauchsvermögens gehören, so ist dieser Anspruch im streitigen Verfahren geltend zu machen. Entscheidungstexte 7 Ob 761/79 Entscheidungstext OGH 07.11.197... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs2
Rechtssatz: Ein Haus, das Ehegatten während ihrer aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft in der Absicht errichteten, es als Ehewohnung zu verwenden, das sie aber bis zur Aufhebung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft tatsächlich noch nicht zu Wohnzwecken in Benützung nahmen, unterliegt zwar nicht als Ehewohnung, wohl aber als eheliche Ersparnis der eherechtlichen Aufteilung im Sinne der §§ 81 ff EheG. ... mehr lesen...