RS OGH 1980/10/15 6Ob730/80, 7Ob514/86, 7Ob717/86, 1Ob35/97x

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Veröffentlicht am 15.10.1980
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Norm

EheG §81

Rechtssatz

Als eheliche Ersparnis kann auch ein während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien durch ihre beiderseitigen Beiträge erzielter Wertzuwachs des dem Antragsgegner gehörenden Anteiles an dem in Bau befindlichen Haus der Aufteilung mit dem geschiedenen Ehegatten unterzogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057307

Dokumentnummer

JJR_19801015_OGH0002_0060OB00730_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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