Norm
EheG §81Rechtssatz
Als eheliche Ersparnis kann auch ein während der aufrechten ehelichen Lebensgemeinschaft der Parteien durch ihre beiderseitigen Beiträge erzielter Wertzuwachs des dem Antragsgegner gehörenden Anteiles an dem in Bau befindlichen Haus der Aufteilung mit dem geschiedenen Ehegatten unterzogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057307Dokumentnummer
JJR_19801015_OGH0002_0060OB00730_8000000_001