Norm: EheG §81
Rechtssatz: Bei der Abgrenzung zwischen Gebrauchsvermögen und Ersparnis kommt es auf den tatsächlichen Gebrauch an. Liegt ein solcher - zum Unterschied von Eigentum oder Besitz als bloße Wertanlage - vor, so fällt die Sache unter den Begriff des Gebrauchsvermögens und nicht bzw nicht auch unter den Begriff der Ersparnis. Entscheidungstexte 7 Ob 585/94 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §97EheG §81
Rechtssatz: Unter den Begriff der Ehewohnung und jenem sich insoweit deckenden der Wohnung im Sinn des § 97 ABGB fallen auch jene Wohnungen, die zwar von den Ehepartnern niemals gemeinsam benützt wurden, hinsichtlich derer jedoch bereits die Absicht des gemeinsamen Wohnens bzw die Widmung der Wohnung als Ehewohnung bestand. Entscheidungstexte 7 Ob 585/94 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EheG §81KO §7 Abs1KO §7 Abs3
Rechtssatz: Ein anhängiges Aufteilungsverfahren wird unabhängig von der Beteiligung des Masseverwalters daran durch die Konkurseröffnung über das Vermögen eines der Ehegatten unterbrochen. Bis zur rechtskräftigen Beendigung des Konkursverfahrens bleibt ein solches Verfahren jedoch nicht unterbrochen, weil der Teilnahmeanspruch im Konkursverfahren berücksichtigt werden muss. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffLBG §2ZPO §503 Z4 E4c4ZPO §503 Z4 E4c5AußStrG 2005 §62 Abs1 B1d4
Rechtssatz: Es ist zwar die Frage, welcher Wert der Liegenschaft im Verfahren nach den §§ 81 ff EheG der Aufteilung zugrunde zu legen ist, eine Rechtsfrage; die Höhe des Verkehrswertes stellt aber eine Tatfrage dar, die vor dem Obersten Gerichtshof nicht bekämpft werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 601/93 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §97EheG §81EheG §94
Rechtssatz: Der fiktive Mietwert einer den Ehegatten unentgeltlich zur Verfügung stehenden Ehewohnung ist nach Auszug eines Ehegatten nicht auf den Geldunterhaltsanspruch des verbleibenden Ehegatten anzurechnen. Entscheidungstexte 8 Ob 595/93 Entscheidungstext OGH 16.12.1993 8 Ob 595/93 1 Ob 570/95 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §13 Abs2EO §382 Z8 litc IVDEheG §81EheG §98
Rechtssatz: Der Aufteilungsanspruch ist - unabhängig davon, ob die gefährdete Partei nach ihrem Aufteilungsvorschlag nur eine Ausgleichszahlung anstrebt - als solcher keine bloße Geldforderung im Sinne des § 379 EO, sondern ein anderer Anspruch im Sinne des § 381 EO. Entscheidungstexte 6 Ob 605/93 Entscheidungstext OGH 21.10.19... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffIPRG §20
Rechtssatz: Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der § 20 IPRG zu unterstellen. Entscheidungstexte 1 Ob 544/93 Entscheidungstext OGH 25.03.1993 1 Ob 544/93 7 Ob 173/00t Entscheidungstext OGH 27.04.2001 7 Ob 173/00t Auch ... mehr lesen...
Begründung: Strittig ist im vorliegenden Aufteilungsverfahren lediglich die Höhe der Ausgleichszahlung und diese nur bezüglich der Frage, ob und mit welchem Betrag die für das Unternehmen des Antragstellers aufgenommenen und auf der im Wohnungseigentum der Antragsgegnerin stehenden Ehewohnung hypothekarisch sichergestellten Kredite bei der zu leistenden Ausgleichszahlung zu berücksichtigen sind. Das Rekursgericht bestätigte eine vom Erstgericht der Antragsgegnerin auferlegte A... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3EheG §94
Rechtssatz: Sind auf einer Eigentumswohnung, die Ehewohnung ist, zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite hypothekarisch sichergestellt, ist die Ehewohnung in das Aufteilungsverfahren miteinzubeziehen; für die Berechnung allfälliger Ausgleichszahlungen ist aber nicht vom gesamten Wert der Eigentumswohnung auszugehen, vielmehr ist ihr Wert um den zugunsten des Unternehmens des einen ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §94
Rechtssatz: Der Ausmessung der Ausgleichszahlung unterliegen grundsätzlich nur Werte, die Gegenstand der Aufteilung im Sinne des § 81 EheG sind (so schon 8 Ob 519/88). Entscheidungstexte 3 Ob 541/92 Entscheidungstext OGH 27.05.1992 3 Ob 541/92 Veröff: RZ 1993/98 S 281 8 Ob 519/93 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.Juni 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.November 1989, AZ Sch 60/89, gemäß § 55 a Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Zu dieser Tagsatzung waren beide - sonst anwaltlich vertretene - Parteien unvertreten beim Erstgericht erschienen, hatten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe beantragt und eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die dem Akt als Vergleich über die Scheidungsfolgen gemäß § 55 a Abs 2 EheG angesc... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3EheG §83
Rechtssatz: Haben Ehegatten gemeinsam an einer Liegenschaft Eigentum erworben, in der sich sowohl die Ehewohnung als auch das Unternehmen eines der Ehegatten befindet, unterliegt nur der Teil der Eigentumsrechte der Aufteilung, der der Ehewohnung entspricht. Wird dem Ehegatten, der das Unternehmen führt, auch der Liegenschaftsanteil seines früheren Partners am Wohnteil zugesprochen, so verbleibt dennoch de... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Dr. Götz B*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwalt in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Dr. H*****, vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt in Graz, wegen Aufteilun... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 7. Jänner 1967 geschlossen und, nachdem die eheliche Gemeinschaft Anfang Juli 1986 aufgehoben wurde, am 26. Jänner 1987 aus gleichteiligem Verschulden der Eheleute geschieden. Mit Kaufvertrag vom 22. März 1966 erwarb der Antragsgegner die Liegenschaft EZ 647 KG A***** und begann auf diesem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten. Bis zur Eheschließung im Jänner 1967 war das Haus im Rohbau samt Dach und Fenstern, Zwischenwänden, Elektro-, G... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Die Sicherung von Vermögen (etwa als erwartetes Erbe) der geschiedenen Ehegatten für ihre aus der geschiedenen Ehe stammenden Kinder ist kein Grundsatz der Aufteilung. Entscheidungstexte 3 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 11.03.1992 3 Ob 542/92 Veröff: RZ 1994/4 S 16 4 Ob 200/01t Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist ein vom Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Kläger genannt) betriebenes Scheidungsverfahren anhängig. Der Kläger war grundbücherlicher Eigentümer der Wohnung Nr. ***** in Wien 19., N*****. Diese Eigentumswohnung wurde in einem von der R*****BANK betriebenen Zwangsversteigerungsverfahren zu 6 E 19/88 des Bezirksgerichtes Döbling um S 3,500.000,- verwertet. Nach dem noch nicht in Rechtskraft erwachsenen Meistbotsverteilungsbeschlu... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 22.5.1979 geschlossene Ehe, der die beiden Kinder Sylvia, geboren am 14.11.1979 und Markus, geboren am 21.6.1981, entstammen, wurde mit Urteil vom 16.12.1985 rechtskräftig geschieden. Die Frau hatte in die Ehe kein Vermögen eingebracht und war während der Ehe ausschließlich im Haushalt und mit der Kindererziehung beschäftigt. Der Mann war bereits vor der Eheschließung Eigentümer von Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen, welche er teilweise dur... mehr lesen...