Norm: EheG §81 ff
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 81 Abs 1 EheG spricht eher dafür, daß in einem Fall, in dem im Zeitpunkt der Ehescheidung eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse nicht vorhanden sind, sondern nur im Zusammenhang damit stehende Schulden, die Aufteilung dieser Schulden nicht im außerstreitigen Verfahren nach den Bestimmungen der §§ 229 ff AußStrG erfolgen kann. (Die Frage wird in der Entscheidung aber offengelassen).... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 15.März 1984, 3 Cg 244/83-18, geschieden. Mit ihrem am 30.5.1984 beim Erstgericht eingelangten Antrag begehrte die Antragstellerin, die von ihr und dem Antragsgegner eingegangenen Schulden im Umfang von S 1,298.138,18 derart zu teilen, daß der Antragsgegner verpflichtet sei, die Verbindlichkeiten gegenüber bestimmten Gläubigern zur alleinigen Rückzahlung zu übernehmen und die Antra... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §91 Abs1
Rechtssatz: Als die Aufteilungsmasse verringernde Veränderungen während des Ehescheidungsverfahrens und Aufteilungsverfahrens können nur Ereignisse, die unvermeidbare Aufwendungen zur Folge hatten, und Maßnahmen eines Ehegatten, die nach den Umständen vermutlich auch bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft nicht anders getroffen worden wären, berücksichtigt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §91
Rechtssatz: Hat ein geschiedener Ehegatte eheliche Ersparnisse zur Befriedigung von Ansprüchen verwendet, die ihrer Art nach erst durch die Ehescheidung entstanden sind, ist der Wert des Fehlenden in die Aufteilung einzubeziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 551/85 Entscheidungstext OGH 17.04.1985 1 Ob 551/85 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 19.Juli 1973 geschlossene Ehe wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23.September 1982 gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Eine Vereinbarung über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens wurde anläßlich der Ehescheidung nicht abgeschlossen. Das aus der Ehe stammende Kind Karin lebt bei der Mutter. Während des Bestandes der Ehe wurde von den Streitteilen auf der Liegenschaft EZ 1235 II KG Rum das Haus Murstraße 46 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat auf Grund der auf § 49 EheG gegründeten Klage die Ehe der Parteien aus dem Verschulden des Beklagten geschieden. Die Berufung des Beklagten, mit welcher er die Abänderung des erstgerichtlichen Urteils im Sinne der Abweisung des Klagebegehrens anstrebte, blieb erfolglos. Das berufungsgerichtliche Urteil wurde den Parteien am 7.Dezember 1984 zugestellt. Der Beklagte bekämpft das berufungsgerichtliche Urteil mit der am 2. Jänner 1985 zur Post gegebenen R... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 7. 6. 1965 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 26. 8. 1980 aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien war bereits seit 7. 3. 1980 aufgelöst. Der eheliche Sohn Christian, sowie der außereheliche Sohn der Antragsgegnerin, Klaus, befinden sich nach der Ehescheidung im Haushalt der Antragsgegnerin. Anläßlich der Ehescheidung teilten die Ehegatten Wäsche, Geschirr und Hausratsgege... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der geschiedenen Eheleute A auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, und zwar den Antrag der Frau, ihr die Hälfteanteile des Mannes an den Liegenschaften EZ 827 KG Orth/Donau und EZ 48 KG Matzneusiedl ins Eigentum zu übertragen, sowie den Antrag des Mannes, ihm die der Frau zugeschriebene Liegenschaftshälfte der EZ 48 KG Matzneusiedl, seiner geschiedenen Ehefrau hingegen die in seinem Eigentum stehende Liegenschaftshälfte EZ 827 K... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und die Erstbeklagte waren miteinander verheiratet. Ihre Ehe wurde vor dem Inkrafttreten des Eherechtsänderungsgesetzes (EheRöG) geschieden. Die Erstbeklagte bewohnt weiterhin - gemeinsam mit den beiden übrigen Beklagten und einem weiteren, noch minderjährigen Kind der Streitteile - die ehemalige Ehewohnung. Diese Wohnung liegt in einem Haus, das im Alleineigentum des Klägers steht. Mit der im April 1983 eingebrachten Klage begehrte der Kläger unter anderem v... mehr lesen...
Begründung: Die am 29.12.1962 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil vom 6.Oktober 1982 geschieden. Die Urteilsausfertigungen wurden den Prozeßvertretern der Streitteile nach einem protokollierten Rechtsmittelverzicht am 24.November 1982 zugestellt. Die Streitteile hatten mit dem übergabsvertrag vom 18.Jänner 1963 eine Liegenschaft übernommen; aufgrund dieses Vertrages ist an je einem Hälfteanteil das Eigentum des Mannes und der Frau einverleibt. Zum Gutsbestand der g... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte die Regelung der Rechtsverhältnisse a) an der ehelichen Wohnung, b) an den Einrichtungsgegenständen und c) an Ersparnissen dergestalt, daß ihr S 150.000,- zugewiesen werden. Der Antragsgegner teilte im Zuge des Verfahrens mit, daß der Punkt a), die Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung, gegenstandslos geworden sei, weil er den seiner geschiedenen Frau gehörenden Hälfteanteil um den Preis von S 1,250.000,- käuflich erwo... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 BEheG §81
Rechtssatz: Verlangt der geschiedene Ehegatte bei weiterbestehendem Miteigentum an der Liegenschaft bloß ein Benützungsentgelt ( Zahlung statt rechtsgestaltender Aufteilung ), ist dieser Anspruch iSd §§ 825 ff ABGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 513/85 Entscheidungstext OGH 12.02.1985 2 Ob 513/85 Veröff: EFSlg 48995 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, deren Ehe mit dem Antragsgegner am 7.7.1983 rechtskräftig geschieden wurde, begehrte mit dem am 1.2.1984 bei Gericht eingelangten Antrag die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens zu gleichen Teilen derart, daß dem Antragsgegner ihr Hälfteanteil an der gemeinsamen Liegenschaft samt Haus Ludersdorf Nr.136 (Gesamtwert S 1.3 Mio) übertragen werde und dieser hiefür sowie für das übrige, im einzelnen aufgezählte eheliche Gebrauchsvermögen an die Antr... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Das von einem Ehepartner in einem Übergabsvertrag schuldrechtlich auf sich genommene Wohnungsrecht seiner Mutter an Teilen eines von den Ehepartnern bewohnten Hauses ist bei der Aufteilung als eine gemeinsame Belastung beider Ehegatten zu behandeln. Entscheidungstexte 6 Ob 717/84 Entscheidungstext OGH 10.01.1985 6 Ob 717/84 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82
Rechtssatz: Wird von einem Teil anerkannt, daß bestimmte Gegenstände nicht der Aufteilung unterliegen und dem Gegner ausgefolgt werden können, so hat darüber nach § 82 EheG das Gericht nicht zu entscheiden. Die Erklärung ersetzt einen allenfalls fehlenden Eigentumstitel, eine Übergabe ist aber in jedem Fall noch erforderlich. Entscheidungstexte 7 Ob 561/84 Entsch... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffEheG §94
Rechtssatz: Eine Ausgleichszahlung nach den Bestimmungen der §§ 81 ff EheG kann nur für Gegenstände auferlegt werden, die dem anderen Teil überlassen worden sind. Hat ein geschiedener Ehegatte die (mit Teilentscheidung) dem anderen zugesprochene Gegenstände an sich genommen, so hat der andere einen Anspruch auf Herausgabe dieser Gegenstände und allenfalls Schadenersatz oder Leistung eines Benützungsentgeltes. Diese Ans... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Sachvorbringen der Antragstellerin, deren Ehe mit dem Antragsgegner am 25. 5. 1983 gemäß § 55a EheG vom Erstgericht rechtskräftig geschieden wurde, sei die anlässlich der Ehescheidung getroffene einvernehmliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse deshalb nicht vollständig gewesen, weil - wie sich nachträglich herausgestellt habe - der Antragsgegner verschwiegen habe, dass er Eigentümer einer Appartmentwohnung in Urbanicasci... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEheG §81 ff
Rechtssatz: Die Einigung der Partner in einer zerrütteten Ehe über die wesentlichen Scheidungsfolgen ist zwar eine der unabdingbaren Voraussetzungen für den Ausspruch der einvernehmlichen Scheidung nach § 55 a EheG; sie hat nämlich die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge, daß nach der Scheidung Auseinandersetzungen über die Scheidungsfolgen mit all ihren bekannten Mißlichkeiten vermieden werden. Stellt sich nach... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §91 Abs1EheG §93
Rechtssatz: Ein der Aufteilung unterliegendes eheliches Gebrauchsvermögen besteht nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anordnung noch vorhanden oder dessen Wert nach der Bestimmung des § 91 Abs 1 EheG in die Aufteilung einzubeziehen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 756/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 756/83 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §82 Abs1 Z3
Rechtssatz: Werden auf einer sonst dem Aufteilungsverfahren unterliegenden Liegenschaft zugunsten des Unternehmens eines Ehegatten Betriebsmittelkredite in einer den Verkehrswert der Liegenschaft erreichenden Höhe hypothekarisch sichergestellt, wird dadurch die Liegenschaft mit ihrem gesamten Wert dem Unternehmen gewidmet und unterliegt dann nicht der Aufteilung. Jedenfalls liegen keine ehelichen Ersparnisse vor. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §830 B5ABGB §831EheG §81 ff
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung kann die Benützung der Ehewohnung während des aufrechten Bestandes einer Ehe nicht im Außerstreitverfahren nach § 833 ABGB und damit nicht ausschließlich nach sachenrechtlichem Gesichtspunkt geregelt werden (MietSlg 25/16). Sie ist im Hinblick auf die Bestimmungen des § 97 ABGB nicht auf den Fall, daß jedem Ehegatten bestimmte Teile eines Hauses zur alleini... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bAußStrG §229 ffAußStrG §232EheG §81 ff
Rechtssatz: Keine ausdrücklichen gesetzlichen Anordnungen hinsichtlich der Voraussetzungen, Anforderungen und Wirkungen einer Antragsrückziehung im Verfahren zur nachehelichen Aufteilung. Entscheidungstexte 6 Ob 759/83 Entscheidungstext OGH 29.09.1983 6 Ob 759/83 Schlagworte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435EheG §81
Rechtssatz: Keine Anwendung der §§ 81 ff EheG auf die Vermögensauseinandersetzung nach Auflösung einer Lebensgemeinschaft. Entscheidungstexte 7 Ob 584/83 Entscheidungstext OGH 22.09.1983 7 Ob 584/83 Veröff: EvBl 1984/12 S 46 7 Ob 512/85 Entscheidungstext OGH 07.03.1985 7 Ob 512/85 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Obwohl das Verbot einer Teilentscheidung den §§ 81 ff EheG nicht zu entnehmen ist, wird im Regelfall eine Entscheidung nach diesen Bestimmungen erst nach Klärung sämtlicher maßgebenden Umstände möglich sein, weil erst diese die erforderlichen Grundlagen für die Billigkeitsentscheidung ergeben werden. In Fällen, in denen die Teilentscheidung nur mehr in einer bestimmten Richtung eine Ergänzung erfahren könnte, besteht ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde rechtskräftig aus dem Verschulden der Antragstellerin geschieden. Der Ehe entstammen zwei Kinder, die 1967 geborene mj. Ingeborg und die 1969 geborene mj. Michaela, die sich in Pflege und Erziehung der Antragstellerin befinden. Innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG stellte die Antragstellerin den Antrag, ihr die gesamte bisherige Ehewohnung, bestehend aus der Liegenschaft EZ 1301 KG A, Grundstück 1407/1 Baufläche mit dem Wohnhaus R-Gasse 17, in der We... mehr lesen...
Norm: ABGB §1266EheG §81 ff
Rechtssatz: Für das eheliche Gebrauchsvermögen ist auch bei Vorliegen einer Gütergemeinschaft die Regelung der §§ 81 ff EheG anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 502/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 8 Ob 502/83 Veröff: SZ 56/90 1 Ob 506/84 Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 506/84 Beisatz: Gleiche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §232 Abs2EheG §81
Rechtssatz: Die Frage, auf welche Vermögensgegenstände das Aufteilungsverfahren in konkreten Fall durch die Anträge der Parteien beschränkt sei, ist keine materiellrechtliche, sondern eine verfahrensrechtliche Frage, weshalb eine diesbezügliche Rüge durch Revisionsrekurs gemäß § 232 Abs 2 AußStrG ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 564/82 Entschei... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Eine Liegenschaft mit darauf befindlichem Ferienhaus, welches von den Ehegatten zumindest während der Sommermonate gemeinsam benützt wurde, gehört zum ehelichen Gebrauchsvermögen. Entscheidungstexte 6 Ob 807/82 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 6 Ob 807/82 Veröff: SZ 56/42 1 Ob 698/85 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Beklagte ist mit dem Nebenintervenienten Peter R verheiratet. Der Ehe entstammt ein sechsjähriges Kind. Zwischen den Ehegatten, deren Ehe seit etwa 1975 zerrüttet ist, läuft ein Ehescheidungsverfahren. Vereinbarungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens wurden zwischen den Ehegatten nicht getroffen. Im Jahre 1969 erwarb Peter R 63/3982 Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 2004 KG J, verbunden mit dem Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 39 im 7. Stock des Ha... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEheG §81KO §6
Rechtssatz: Der schon vor der Ehescheidung anhängig gewordene Konkurs über das Vermögen eines Ehegatten steht der Durchführung eines Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG durch das Außerstreitgericht nicht entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 685/82 Entscheidungstext OGH 16.02.1983 3 Ob 685/82 Veröff: MietSlg 35902(8) = MietSlg 35679(8) ... mehr lesen...