RS OGH 1980/3/20 7Ob558/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.03.1980
beobachten
merken

Norm

EheG §81 ff

Rechtssatz

Wird eine Wohnung im Einvernehmen der Ehegatten als Ehewohnung oder von einem Ehegatten als bisherige Ehewohnung benützt und erfolgt im allseitigen Einvernehmen sämtlicher Beteiligter lediglich ein Tausch dieser Wohnung gegen eine andere desselben Wohnungsgebers, so muß im allgemeinen die neue Wohnung als Ehewohnung behandelt werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 558/80
    Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 558/80
    Veröff: SZ 53/48 = JBl 1980,536 = EvBl 1980/154 S 464

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057304

Dokumentnummer

JJR_19800320_OGH0002_0070OB00558_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten