Norm: EheG §81
Rechtssatz: Das Recht aus einer Bittleihe unterliegt nicht der Aufteilung des ehelichen Vermögens nach den §§ 81 ff EheG. Entscheidungstexte 2 Ob 580/91 Entscheidungstext OGH 27.11.1991 2 Ob 580/91 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057512 Dokumentnummer JJR_199... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. September 1985 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 29. Dezember 1986 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Der Ausspruch über die Ehescheidung an sich ist mit 17. Dezember 1987 in Rechtskraft erwachsen. Mit dem am 13. Mai 1988 beim Erstgericht eingebrachten Antrag begehrte die Antragstellerin die Aufteilung folgender Vermögenswerte: 1. Eheliches Wohnhaus EZ 2355 KG S***** mit einem Wert von S 1,5 Millionen; grundbü... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Auch unkörperliche Sachen, somit Rechte können eine eheliche Ersparnis darstellen, sofern sie einer Verwertung zugänglich sind. Entscheidungstexte 2 Ob 580/91 Entscheidungstext OGH 27.11.1991 2 Ob 580/91 1 Ob 5/14p Entscheidungstext OGH 27.03.2014 1 Ob 5/14p Auch ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem - in Rechtskraft erwachsenen - Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 11.11.1988, 4 C 59/88-6, wurde die zwischen den Parteien am 22.5.1958 vor dem Standesamt Salzburg geschlossene Ehe gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden und nach § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß der Antragsgegner (im folgenden: Mann) die Zerrüttung überwiegend verschuldet habe. Die Antragsstellerin (im folgenden: Frau) war bis zu ihrer Eheschließung jahrelang als Buchhalterin beschäftigt gewes... mehr lesen...
Begründung: Die am 9.6.1990 geschlossene zweite Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8.5.1991, 4 C 13/91-3, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Dieser Entscheidung lag eine schriftliche Vereinbarung in Form eines gerichtlichen Vergleiches vom selben Tage zugrunde, die unter anderem folgenden Wortlaut hat: ".... 2.Die Antragsteller sind nach Maßgabe des Mietvertrages vom 15. Juni 1989 Mieter der im Haus ***** K*****, gelegenen, im 4. Stock befindlichen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C2d4AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C4AußStrG §229 ffEheG §81EheG §98
Rechtssatz: Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 infolge der Aufhebung des § 232 AußStrG das Revisionsrekursrecht nach §§ 14 ff AußStrG. Der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs 3 AußStrG kommt hier nicht zum Tragen, weil der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten kein ges... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Zuweisung der Ehewohnung gerichteten Antrag der Frau ab. Das Rekursgericht faßte inhaltlich einen Aufhebungsbeschluß und sprach aus, daß der ordentlichen Revisionsrekurs zulässig sei. Dagegen richtet sich der Revisionsrekurs des Mannes, dessen Zulässigkeit jedoch noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Rechtliche Beurteilung Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 info... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 20. 8. 1970 bis 28. 1. 1989 verheiratet. Ein nacheheliches Aufteilungsverfahren ist anhängig. Gegenstand der Aufteilung ist unter anderem eine im Miteigentum beider Parteien stehende Liegenschaft in Graz, auf der sie während der Ehe ein Wohnhaus errichtet haben, das als Ehewohnung diente. Auf der Liegenschaft war ein der Firma Bettenreich D*****, deren Alleininhaberin die Beklagte ist, gewährter, inzwischen zur Gänze zurückbezahlter Kredit von S... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 26.2.1962 miteinander die Ehe. Sie wohnten sodann im Haus M*****, das im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin gestanden war. Das Haus befindet sich auf dem Grundstück Nr.***** im Ausmaß von 960 m2 (EZ 251 KG M*****). Es war ursprünglich nur ebenerdig gewesen. Da auch die Eltern der Antragsgegnerin noch dort wohnten, war den Parteien zunächst nur ein Raum zur Verfügung gestanden; Küche und Sanitäranlagen konnten sie bei den (Schwieger)Eltern m... mehr lesen...
Norm: ASVG §258 Abs4EheG §81 ff
Rechtssatz: Eine in einem Verfahren gemäß §§ 81 ff EheG gerichtlich protokollierte Vereinbarung zwischen den geschiedenen Gatten über eine Unterhaltsleistung ist grundsätzlich als Titel im Sinn des § 258 Abs 4 ASVG zu qualifizieren. Entscheidungstexte 10 ObS 382/90 Entscheidungstext OGH 04.12.1990 10 ObS 382/90 Veröff: SSV-NF 4/161 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragstellerin mit dem Antragsgegner wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 23.November 1988, 4 Sch 134/88-4, gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Der von den Parteien gemäß § 55 a Abs 2 EheG am selben Tage abgeschlossene Vergleich über die Scheidungsfolgen hat unter Punkt 6. nachstehenden Wortlaut: "Durch diese Vereinbarung sind sämtliche ehelichen Ersparnisse und sämtliches eheliches Gebrauchsvermögen aufgeteilt, weitere Ansprüche haben die Eheg... mehr lesen...
Begründung: Die am 3.11.1980 von den Streitteilen, die bis dahin seit 13.1.1967 eine Lebensgemeinschaft geführt hatten, geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 2. Juli 1987 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden, nachdem die eheliche Gemeinschaft schon vorher am 5.7.1985 aufgelöst worden war. Der Ehe entstammen zwei durch die nachfolgende Eheschließung legitimierte Kinder: Peter E***, geboren 19.11.1967, und Isa... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81KO §1KO §14 Abs1IO §1
Rechtssatz: Aufteilungsansprüche nach §§ 81 ff EheG gehören zur Konkursmasse und sind demgemäß auch nach den Grundsätzen der Konkursordnung zu behandeln. Soweit sie nicht von vornherein auf Geldleistungen gerichtet sind, sind sie von der konkursrechtlichen Leistungsstörung betroffen und können unter Ehegatten - unter Bedachtnahme auf § 5 Abs 3 KO iVm § 105 EO - gemäß § 14 Abs 1 KO nur als Geldford... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Hartberg vom 6.7.1987 (AZ 1 C 19/87p) aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Er und die geschiedene Ehefrau sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften EZ 431, 473 und 521, KG Sebersdorf. Der Mann ist überdies Alleineigentümer der Liegenschaften EZ 735 KG Neustift und EZ 131 KG Gerersdorf, Grundbuch Güssing. Auf dem Grundstück 1149/2 der EZ 431 KG Sebersdorf befindet sich das Einfamilienhaus Seb... mehr lesen...
Begründung: Die im Juni 1977 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Klosterneuburg vom 4.3.1988, 1 C 2/88, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Es wurde ausgesprochen, daß die Antragstellerin die Zerrüttung der Ehe verschuldet habe. Die Lebensgemeinschaft war Anfang 1986 mit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung beendet worden. Aus der Ehe entstammen zwei in den Jahren 1978 und 1980 geborene Kinder. Die Liegenschaft EZ 116 KG Kierli... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind in aufrechter Ehe verheiratet. Aus der Aktenlage ergibt sich nicht der geringste Hinweis auf ein etwa anhängiges Scheidungsverfahren. Der Ehe entstammen zwei noch minderjährige Kinder. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1052 KG Schleinbach mit dem darauf errichteten Wohnhaus in 2126 Schleinbach, Feldweg 79. Die Liegenschaft samt Wohnhaus wurde vom Ehepaar und den Kindern als Ehewohnung benützt. Im April 1987 ist der Mann... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Oberlandesgerichtes Wien, 2 R 143/86-44, am 12.Oktober 1987 rechtskräftig geschieden. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 326 KG Hofstetten. Diese Liegenschaft wurde während der Ehe angeschafft. Auf ihr haben die Streitteile ein Haus errichtet, das zum Teil vom Antragsteller als Ordination benützt wird. Der Rest des Hauses diente den Streitteilen als Ehewohnung. Der Antragsteller begehrte die Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte nach der am 15.4.1985 ausgesprochenen und inzwischen rechtskräftig gewordenen Scheidung ihrer im Jahre 1977 geschlossenen Ehe mit dem Antragsgegner fristgerecht die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse derart, daß ihr eine vom Antragsgegner zu leistende Ausgleichszahlung von S 300.000 zuerkannt werde. In der Folge dehnte sie nach Ablauf der in § 95 EheG normierten Jahresfrist das Ausgleichszahlungsbege... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht - anders als die häusliche Gemeinschaft (vgl § 55 EheG) - keineswegs nur aus der häuslichen, sondern vor allem aus der geistig - seelisch - körperlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Gemeinsamkeit der Eheleute. Entscheidungstexte 6 Ob 563/89 Entscheidungstext OGH 18.05.1989 6 Ob 563/89 ... mehr lesen...
Begründung: Die von den Parteien am 6.9.1957 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 28.10.1981 geschieden. Das Urteil erwuchs erst nach Ausschöpfung des Instanzenzuges am 18.6.1984 in Rechtskraft. Der Ehe entstammt der am 30.8.1960 geborene Alexander. Die Antragstellerin begehrte die Zuweisung des ihren Behauptungen zufolge einzigen der nachehelichen Aufteilung noch unterliegenden Vermögensrechtes des Antragsgegners, und zwar seines Fruchtgenußrechtes ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 26. August 1972 die Ehe, aus welcher die am 30. Dezember 1972 geborene Tochter Claudia und der am 19. September 1974 geborene Sohn Manfred stammen. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 26. Juli 1983, AZ 24 Cg 98/83, wurde die Ehe aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft war bereits Ende September 1982 aufgehoben worden. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Spittal/Drau vom 7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1389AußStrG §229 ffEheG §55aEheG §81
Rechtssatz: Die Möglichkeit einer Antragstellung nach den §§ 81 ff EheG besteht jedenfalls dann, wenn die im Rahmen eines Scheidungsverfahrens abgeschlossene Aufteilungsregelung unvollständig blieb, weil ein Ehegatte an das Vorhandensein von ehelichen Ersparnissen nicht denken konnte (vgl JBl 1985,287) Entscheidungstexte 7 Ob 510/89 Entsc... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 2. März 1987 (6 Cg 8/87-9) wurde die am 22. Dezember 1973 zwischen den Streitteilen geschlossene Ehe nach § 55 Abs. 1 EheG geschieden. Die elterlichen Rechte und Pflichten über die beiden aus der Ehe stammenden Kinder Christopher, geboren am 7. April 1975, und Kerstin, geboren am 2. Mai 1977, stehen der Antragstellerin zu. Als Ehewohnung diente den Streitteilen das Einfamilienhaus Gwantengasse 5 auf der beiden je zur Hälfte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 4. April 1986 (35 Cg 49/84-48) aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Dieses Urteil wurde von der Antragstellerin zur Gänze, vom Antragsgegner nur im Verschuldensausspruch angefochten. Bei der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Wien am 14. November 1986 schlossen die Parteien für den Fall der rechtskräftigen Scheidung der Ehe folgenden Vergleich: "1.) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 7. Juli 1981, dem Vertreter der Antragstellerin zugestellt am 7. Oktober 1981, wurde die Ehe der nunmehrigen Antragstellerin Gudrun F*** mit Mag. Ernest F*** aus dem Verschulden beider Teile geschieden. Der Ausspruch der Scheidung war auch noch im Revisionsverfahren bekämpft, sodaß die Jahresfrist gemäß § 95 EheG am 7. Oktober 1981 begann. Der am 6. Oktober 1982 beim Erstgericht eingelangte Antrag auf Aufteilung des ehelichen G... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 23. September 1987 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 19. November 1986 wurde die am 28. März 1967 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammt die am 16. November 1973 geborene Tochter Daniela. Die seit 28. September 1979 von den Parteien benützte Ehewohnung befand sich in dem von ihnen auf der in ihrem jeweiligen Hälfteeigentum gestandenen Liegenschaft EZ 1327 KG S... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem - inzwischen rechtskräftig gewordenen - Urteil des Erstgerichtes vom 6. Mai 1988, 1 C 97/88-10, aus dem Verschulden der Beklagten geschieden; auf Antrag der Beklagten sprach das Erstgericht aus, daß den Kläger das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Innerhalb der gegen dieses Scheidungsurteil zustehenden Rechtsmittelfrist beantragte die Beklagte die Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit ... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 3. November 1980, 3 Cg 122/80-14, wurde die Ehe der Beklagten und des Helmut N*** aus dem Alleinverschulden des Ehemannes geschieden. Am 12. Februar 1986 bestellte das Bezirksgericht Linz für Helmut N*** wegen organischer Demenz und paranoider, sich auf die Beklagte beziehender Wahnvorstellungen eine Sachwalterin für den Umgang mit Ämtern und Behörden, für finanzielle Angelegenheiten und für alle Angelegenheiten, die das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und die Beklagte waren verheiratet, ihre Ehe wurde mit Urteil vom 15.6.1976 geschieden. Die Beklagte beantragte sodann gemäß § 1 6.DVzEheG, ihr die in dem dem Mann gehörenden Haus befindliche frühere Ehewohnung zur ausschließlichen Benützung zuzuweisen. Am 5.1.1977 schlossen die vormaligen Ehegatten im Verfahren nach der sechsten Durchführungsverordnung zum Ehegesetz einen gerichtlichen Vergleich, nach welchem der Mann die Wohnung der Frau zur all... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Angehöriger der Bundesrepublik Deutschland, die Antragsgegnerin ist österreichische Staatsbürgerin. Die Streitteile schlossen, nachdem sie bereits mindestens ein Jahr in Lebensgemeinschaft gelebt hatten, am 5. November 1977 die Ehe. Dadurch wurde die am 23. April 1977 geborene Daniela legitimiert. Zum Zeitpunkt der Eheschließung war die Antragsgegnerin Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 250 KG Weng. Den Kauf der Liegenschaft hatte sie teils au... mehr lesen...