Begründung: In einem am 6. Februar 1984 eingebrachten Antrag gemäß §§ 81 ff EheG begehrte die Antragstellerin die Zuweisung der Hauptmietrechte an der Ehewohnung in Wien 6., Mariahilferstraße 107/13 sowie die Zuweisung des in dieser Wohnung befindlichen Hausrates, und den Zuspruch einer Ausgleichszahlung von S 1,3 Mio. Sie verwies darauf, daß dem Antragsgegner Liegenschaften in Brunn am Gebirge und in Völkermarkt gehörten, weiters sei er an einem Unternehmen beteiligt. Der Antrags... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 4.August 1983 wurde die am 29.10.1976 zwischen den Parteien geschlossene Ehe rechtskräftig aus dem Verschulden der Antragsgegnerin geschieden. Der Ehe entstammen zwei Töchter, und zwar die am 16.9.1978 geborene Julia Elisabeth und die am 8.10.1980 geborene Lisa Maria. Die elterlichen Rechte und Pflichten hinsichtlich der beiden Töchter wurden der Antragsgegnerin zugeteilt. Der Antragsteller ist zu einer monatlichen Unterhalt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr im Juli 1981 verstorbener Ehegatte waren ursprünglich je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft in Wien 17., Heuberggasse 64, aus welcher sich ein Zweifamilienhaus mit zwei annähernd gleich großen Wohnungen im Erdgeschoß und im ersten Stock befindet. Die Klägerin wohnte mit ihrem Ehegatten gemeinsam und nach dessen Tod allein in der oberen Wohnung. Ihre am 19. Juli 1951 geborene (6 Ob 587/87) Tochter Barbara P*** und der am 4. Dezember ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 10.12.1984 wurde die Ehe zwischen der Klägerin Santina H*** und Franz H*** rechtskräftig geschieden. Am 2.4.1985 stellte die Klägerin in einem Verfahren gemäß §§ 81 ff EheG unter anderem den Antrag, ihr das Mietrecht an der ehelichen Wohnung in Mühlbach, Schmölz 78 "zuzusprechen". Franz H*** widersprach diesem Antrag; bei der von der Antragstellerin bezeichneten Wohnung handle es sich nicht um die Ehewohnung; diese Wohnung se... mehr lesen...
Norm: ABGB §98EheG §81 ff
Rechtssatz: Eine Verquickung der Ansprüche nach § 98 ABGB und §§ 81 ff. EheG um einen Wertausgleichsanspruch zu kontruieren, scheitert an den unterschiedlichen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen. Entscheidungstexte 6 Ob 724/87 Entscheidungstext OGH 10.12.1987 6 Ob 724/87 7 Ob 667/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 2.1.1965 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 18.10.1980, 6 Cg 243/79-33, rechtskräftig geschieden, wobei die Wirksamkeit der Auflösung der Ehe mit 11.12.1980 eingetreten ist. Der Ehe entstammen zwei Kinder, nämlich der am 4.6.1965 geborene Martin und der am 8.12.1971 geborene Gerhard. Martin ist inzwischen selbsterhaltungsfähig. Er bezieht ein eigenes Einkommen, wohnt aber nach wie vor mit seinem Vater zu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem seit 27. April 1981 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 9. April 1981, 8 Cg 378/80-10, aus dem Verschulden des Antragsgegners grsthieden. Am 17. Juli 1981 machte die Antragstellerin den Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse gerichtlich geltend. Sie begehrt, ihr das Alleineigentum an den Liegenschaften EZ 970 des Grundbuches der Katastralgemeinde Perg (mit dem Haus Mozart... mehr lesen...
Norm: EheG §81
Rechtssatz: Voraussetzung des Verfahrens nach §§ 81 ff EheG ist die (formelle) Rechtskraft des Ehescheidungsurteils, Eheaufhebungsurteils oder Ehenichtigkeitsurteils. Entscheidungstexte 5 Ob 556/87 Entscheidungstext OGH 23.06.1987 5 Ob 556/87 Veröff: SZ 60/116 = EvBl 1988/7 S 52 6 Ob 180/97g Entscheidungstext OGH 16... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494EheG §81 ffEheG §95
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat offenbar an den regelungsbedürftigen Fall nicht gedacht, daß der geschiedene Ehegatte zufolge seiner beschränkten Geschäftsfähigkeit seine - vermögensrechtlichen - Ansprüche nach § 81 ff EheG nicht fristgerecht geltend machen kann. Diese planwidrige Unvollständigkeit der gesetzlichen Regelung ist im Wege der Analogie (hier: des § 1494 ABGB) zu beseitigen. (Gegensätzlich: Schwin... mehr lesen...
Begründung: Antragstellerin und Antragsgegner schlossen miteinander am 28. Juni 1958 die beiderseits erste Ehe, der ein am 12. Oktober 1958 geborener Sohn entstammt. Am 12. September 1980 brachte der Antragsgegner gegen die Antragstellerin beim Landesgericht Salzburg eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage ein, die er in der Folge auch auf die §§ 50, 51 und 55 EheG gründete. Die Antragstellerin war in diesem Verfahren zunächst von Rechtsanwalt Dr. W***, dem sie am 18. Oktober... mehr lesen...
Begründung: Nach der am 13. September 1984 rechtskräftig erfolgten Scheidung seiner am 10. Mai 1974 mit der Antragsgegnerin geschlossenen Ehe beantragte der Antragsteller am 25. September 1984 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens derart, daß ihm die Ehewohnung, bestehend aus dem Reihenhaus Hinterbrühl, Wagnerstraße 29/18, gegen Übernahme der noch für diese zu erbringenden Kreditrückzahlungen sowie Leistung einer entsprechenden Ausgleichszahlung an die Antragsgegnerin al... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §87 Abs2EheG §88EheG §95
Rechtssatz: Solange eine Antragstellung nach den §§ 81 ff und 95 EheG möglich und über den Aufteilungsanspruch noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist, steht dem auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehren des Dritten (hier: BUWOG) das im Aufteilungsanspruch fortlebende Benützungsrecht des bedürftigen Ehegatten entgegen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat mit Bernhard M*** am 27.Juli 1977 einen Mietvertrag über die gegenständliche Wohnung abgeschlossen. Mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes Klagenfurt vom 13.Juli 1984 wurde die zwischen Bernhard M*** und der Beklagten geschlossene Ehe im Einvernehmen geschieden. Anläßlich der Scheidung der Ehe vereinbarten die Ehegatten, daß alle Rechte an der bisherigen Ehewohnung mit Wirkung vom Tage der Rechtskraft der Scheidung auf die Beklagte ü... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28.11.1984, Sch 18/84, gemäß § 55 a EheG einvernehmlich geschieden. Im Protokoll über die Tagsatzung zur einvernehmlichen Scheidung der Ehe vom 28.11.1984 ist unter anderem festgehalten: "Beide Teile verzichten unter allen Umständen auf Unterhalt. Alle sonstigen vermögensrechtlichen Ansprüche haben die Parteien bereits geregelt." Die Antragstellerin begehrte die aus dem
Spruch: der Entscheidung ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Nach Scheidung der Ehe der Streitteile begehrte die Antragstellerin innerhalb der im § 95 EheG normierten Jahresfrist die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, wobei sie unter anderem beantragte, ihr die Ehewohnung in 1180 Wien, Mollgasse 3-5/4/4, zur alleinigen Benützung zuzuweisen. Es handelt sich um eine Mietwohnung; Vermieter ist die Stadt Wien, MA 52 (ON 16). Der Antragsgegner, der behauptet, Hauptmieter der Ehewohnung zu sein (ON 3 und 7), beantragte seine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Stix als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kralik, Dr. Vogel, Dr. Kropfitsch und Dr. Zehetner als Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin Verlassenschaft nach Annemarie E*****, geborene *****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Tilman Luchner, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Antragsgegner Johann E*****, Geschäftsführer, *****, vertre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1.Juni 1956 verehelichten Streitteile wohnten bis zum Juni 1978 in einem im Eigentum der Mutter der Beklagten stehenden Haus Leutasch, Gasse 125, nunmehr 182. Zu diesem Zeitpunkt zog der Kläger aus der Ehewohnung aus. Am 13.Oktober 1980 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Die Beklagte erwarb auf Grund einer am 29. April 1982 in Rechtskraft erwachsenen Einantwortungsurkunde im Erbweg nach ihrer Mutter - deren Eigentumsrecht war durch eine fideikomm... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 FEheG §81EGZPO ArtXLII J
Rechtssatz: Ansprüche eines Ehegatten gegen den anderen aus Verletzungen von anderen Pflichten als solchen aus dem rein persönlichen Verhältnis der Ehegatten zueinander - wie etwa aus einem deliktischen Verhalten oder aus rechtsgeschäftlichen Beziehungen der Eheleute zueinander (zB der Anspruch auf Feststellung des gemeinsamen Vermögens) - können auch während aufrechter Ehe geltend gemacht werden. Für die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten; zwischen ihnen ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Mit der am 23. November 1984 erhobenen Klage begehrte der Kläger seine Frau schuldig zu erkennen, ihm unter Vorlage eines Verzeichnisses die ehelichen Ersparnisse zum Stichtag 30.6.1984 anzugeben und einen Eid dahin zu leisten, daß ihre Angaben richtig und vollständig seien. Die Beklagte habe im August oder September 1984 sämtliche ehelichen Ersparnisse bestehend aus mindestens 12 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die inzwischen mit Urteil vom 28.2.1985 vom Beklagten geschiedene Elfriede K*** hat am 26.2.1982 mit der klagenden Partei einen Kauf-Anwartschaftsvertrag über die Wohnung Graz, Erlengasse 17, top.Nr.3 samt Autoeinstellplatz abgeschlossen. Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Räumung der genannten Wohnung und des Abstellplatzes mit der
Begründung: , sie sei mit Wirkung vom 30.9.1984 vom Vertrag zurückgetreten, weil die Wohnung weder von der Wohnungseige... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben 1967 geheiratet. Ihre Ehe wurde mit Urteil vom 10. April 1984 geschieden. Der Ehe entstammen die Kinder Daniel, geboren 1967, und Claudia, geboren 1968. Im Haushalt der Streitteile lebte auch eine uneheliche Tochter der Antragstellerin, Gabriele H***, geboren 1961. Auf einer im Eigentum des Antragsgegners stehenden Liegenschaft, welche ihm sein Vater vor der Eheschließung geschenkt hatte, befinden sich zwei Häuser; eines war im Zeitpunkt der Ehesc... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Parteien am 9.Oktober 1974 geschlossene Ehe wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 7.Jänner 1985, GZ 3 Cg 208/84-5, aus dem Verschulden des Antragsgegners geschieden. Mit dem fristgerecht erhobenen Antrag begehrt die Antragstellerin eine Ausgleichszahlung von S 500.000. Ehewohnung war die Wohnung in Wien 12., Schönbrunnerstraße 155 top Nr 6, deren Hauptmiererin die Antragstellerin schon vor der Eheschließung war. Vom Antr... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 13. November 1984 mit dem Ausspruch geschieden, daß das Alleinverschulden den Antragsgegner trifft. Die Antragstellerin beantragt, ihr an der bisherigen Ehewohnung, dem im Eigentum des Antragsgegners stehenden Haus in Köflach, ein unentgeltliches Wohnungsrecht einzuräumen (weitere Anträge sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens). Der Antragsgegner sprach sich gegen die Einräumung eines solchen Wohnungsrechtes aus, wobei e... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229 ffEheG §55aEheG §81
Rechtssatz: Bei einer anläßlich der einverständlichen Scheidung nach § 55 a EheG abgeschlossenen Vereinbarung, die in bezug auf einzelne Vermögensbestandteile wegen Unkenntnis eines Ehegatten unvollständig geblieben ist und über die keine einvernehmliche Regelung zu erzielen ist, steht das Aufteilungsverfahren nach den §§ 81 ff EheG und den §§ 229 ff AußStrG offen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. November 1954 zwischen den Parteien geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 10. Jänner 1985 rechtskräftig geschieden. Die Antragstellerin begehrte mit ihrem Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens eine Ausgleichszahlung im Betrage von S 1,500.000,-- für die dem Antragsgegner allein gehörige, während der Ehe gemeinsam angeschaffte Liegenschaft EZ 682 KG Hinterbrühl, deren Schätzwert S 3,5 Mio. betrage. Das übrige ehe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach der Scheidung seiner ersten Ehe erwarb der Erstbeklagte im Jahre 1964 das Haus Lustenau, Höchsterstraße Nr. 1. In der Folge zog dort auch die Klägerin, die schon vor 1964 zeitweise die Lebensgefährtin des Erstbeklagten gewesen war, mit einem aus dieser Lebensgemeinschaft stammenden Kind und mit ihren aus erster Ehe stammenden Kindern ein. Am 26. Dezember 1969 fiel das Haus einem Brand zum Opfer, worauf sich der Erstbeklagte um den Wiederaufbau bemühte. Nach... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem mit Klage und Widerklage gestellten Scheidungsbegehren der Streitteile stattgegeben, die Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden des Beklagten und Widerklägers überwiege. Es erkannte der Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteiles einen monatlichen Unterhaltsbeitrag des Beklagten von S 2.500 zu. Der gegen das erstgerichtliche Urteil vom Beklagten erhobenen Berufung wurde nicht, dagegen jener der Kl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 17. Februar 1986, ON 21, hat das Erstgericht 1.) die Ehewohnung in Graz, Fröhlichgasse 110/III/16, der Antragstellerin zur alleinigen Benützung zugewiesen und die Vermieterin angewiesen, das Mietverhältnis mit der Antragstellerin allein fortzusetzen, 2.) angeordnet, daß der gesamte in der Ehewohnung befindliche Hausrat der Antragstellerin verbleibt, 3.) die Antragstellerin verpflichtet, den zum 7. Oktober 1985 mit S 111.000,-- aushaftenden Abstattungsk... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben am 7.5.1982 geheiratet. Ihre kinderlos gebliebene Ehe wurde mit dem seit 24.11.1983 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 142 KG Mühlleiten im Ausmaß von 684 m 2 mit einem Einfamilienhaus, das als Ehewohnung diente. Die Liegenschaft wurde bereits im Jahre 1973 von den damals noch nicht verheirateten Parteien e... mehr lesen...
Begründung: Innerhalb der Jahresfrist des § 95 EheG nach Eintritt der Rechtskraft des Urteiles des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 3.November 1983, GZ.26 Cg 112/83-10, mit welchem die am 6. September 1968 geschlossene Ehe der Parteien österreichischer Staatsbürgerschaft geschieden wurde, beantragte der Mann am 21. November 1984 die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens unter Berücksichtigung der vorhandenen Schulden. Er verlangte zunächst eine Ent... mehr lesen...