Begründung: Die Streitteile schlossen am 16.August 1952 die Ehe, der fünf Kinder entstammen. Mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 27. August 1985 wurde die Ehe gemäß § 55 EheG geschieden. Es wurde ausgesprochen, daß den Antragsgegner das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Die Elternrechte hinsichtlich eines noch mj. Kindes stehen der Antragstellerin zu. Der Antragsgegner ist zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 2.000,-- verpflich... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen im Jahre 1976 geschlossene Ehe wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 11. September 1986 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die am 15.Dezember 1976 geborene Tochter Sabine O***. Im Jahre 1972 erwarb der Antragsgegner eine landwirtschaftliche Liegenschaft um den Kaufpreis von S 500.000,--. Sowohl vor der Ehe als auch während der ehelichen Lebensgemeinschaft wurden a... mehr lesen...
Begründung: Nach dem übereinstimmenden Vorbringen sind die Parteien in aufrechter Ehe verheiratet. Ein Scheidungsverfahren ist nicht anhängig. Der Ehe entstammt der am 17.6.1971 geborene Sohn Michael. Die Parteien sind je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 842 KG Feistritz an der Drau mit dem darauf errichteten Wohnhaus in 9710 Feistritz an der Drau, Grubenweg 310. Die Frau hat den Mann verlassen und lebt seither in Villach bei ihrem Lebensgefährten, dem sie im November ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde rechtskräftig aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Innerhalb der im § 95 EheG normierten Jahresfrist stellten beide Streitteile Anträge auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse. Franz K*** (in der Folge als Antragsteller bezeichnet) stellte zu F 27/86 des Erstgerichtes das Begehren, das eheliche Gebrauchsvermögen in der Form aufzuteilen, daß ihm der 1/16-Anteil seiner geschiedenen Ehegattin an der Lieg... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §92EO §382 Z8 litc IVD
Rechtssatz: Der Aufteilungsanspruch bezieht sich auf das Vermögen in seiner derzeitigen Zusammensetzung und nicht bloß auf dessen Geldwert. Entscheidungstexte 4 Ob 561/88 Entscheidungstext OGH 14.06.1988 4 Ob 561/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0006105 ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind seit 25. Oktober 1967 miteinander verheiratet; ihrer Ehe entstammen vier Kinder. Der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden: Mann) begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der beklagten und gefährdeten Partei (im folgenden kurz: Frau). Der Mann ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 382 KG Gratwein, bestehend aus den Grundstücken Nr. 302 Baufläche und Nr. 177/2 Garten mit einem Flächenausmaß von 5.663 m2. Auf der Lieg... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des von der Antragstellerin nach der am 24. Oktober 1985 ausgesprochenen Scheidung am 5.März 1986 beantragten Aufteilungsverfahrens sind die Ehewohnung, Einrichtungsgegenstände und andere Gebrauchsgegenstände, 2 PKW, 2 Bausparverträge und 2 Lebensversicherungen. Die Vorinstanzen wiesen der Antragstellerin die Ehewohnung und einen wesentlichen Teil der Einrichtung sowie den PKW Citroen und einen auf ihren Namen lautenden Bausparvertrag, dem Antragsgegner eine... mehr lesen...
Begründung: Die im Mai 1950 geschlossene Ehe des im November 1921 geborenen Mannes und der im Mai 1926 geborenen Frau war mit dem im März 1984 in Rechtskraft erwachsenen Scheidungsurteil aufgelöst worden. Nach dem Scheidungsurteil trifft das Alleinverschulden den Mann. Am 11. Mai 1984 brachte die Frau einen Aufteilungsantrag ein. Gegenstand der begehrten Aufteilungsregelung sind der Gutsbestand zweier Liegenschaften und die auf diesen pfandrechtlich sichergestellten Verbindlichkei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat dem mit Klage und Widerklage gestellten Scheidungsbegehren der Streitteile stattgegeben, die Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden und ausgesprochen, daß das Verschulden des Beklagten und Widerklägers überwiege. Es erkannte der Klägerin ab Rechtskraft des Scheidungsurteiles einen monatlichen Unterhaltsbeitrag des Beklagten von S 2.500,- zu. Der gegen das erstgerichtliche Urteil vom Beklagten erhobenen Berufung wurde nicht, dagegen jener der ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Parteien haben am 19. Mai 1972 die Ehe geschlossen. Der Ehe entstammen drei Kinder, Simone (17. Jänner 1973), Rebekka (29. September 1975) und Peter (21. Juni 1977). Die Ehe der beiden Parteien wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 10. März 1983 aus dem Verschulden des Antragsgegners unter gleichzeitiger Feststellung eines gleichteiligen Mitverschuldens der Antragstellerin geschieden. Der vom Antragsgegner gegen dieses Urteil erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Zum Grund des Anspruches gehört im Aufteilungsverfahren nicht nur die Beantwortung der in § 81 EheG geregelten Frage, ob bestimmte Sachen als eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnisse der Aufteilung unterliegen, sondern auch die nach § 83 EheG zu treffende Entscheidung, wie die Aufteilung dem Grunde nach im einzelnen Fall vorzunehmen ist; dagegen gehört zur Höhe des Anspruchs nur die Be... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Aufteilungsverfahrens nach §§ 81 ff EheG trug die Antragstellerin vor, daß zum ehelichen Gebrauchsvermögen auch 5 Gewehre gehörten; allenfalls handle es sich dabei um "Investitionen". Der Antragsgegner erwiderte, daß die Gewehre nur seiner Jagdausübung dienten; sie seien jedenfalls keine "Investitionen". Das Erstgericht sprach aus, daß die Jagdgewehre des Antragsgegners als eheliche Ersparnisse in das Aufteilungsverfahren einzubeziehen seien. Der Antragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Die 1966 geschlossene Ehe der Parteien wurde 1985 aus dem Verschulden beider Teile geschieden. Der am 12.Jänner 1971 geborene Adoptivsohn lebt beim Mann, dem die elterlichen Rechte und Pflichten allein zustehen. Der Mann ist Eigentümer des Landwirtschaftsbetriebes in Höfen, Kirchweg 30, dessen Grundfläche durch Zusammenlegung neu gebildet wurde. Das alte Haus im Ortskern wurde verkauft und das Wohn- und Wirtschaftsgebäude als Aussiedlerhof mit Ersparnissen und Krediten... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Das im Zeitpunkt der Aufteilungsentscheidung vorhandene Anlagegut (oder der darin enthaltene Teil, der bereits bei der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorhanden gewesen war) ist nur mit seinem reinen Wert, also bezüglich der Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Schaffung (Werterhöhung) des Anlagegutes eingegangen wurden und die bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Vor Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft gilt die Vermutung, daß - bis zu einem vom Zahler zu erbringenden Nachweis des Gegenteiles - die Leistungen aus vorhandenen, daß heißt angesparten Mitteln der Eheleute getätigt wurden; danach, daß - bis zu dem vom nicht leistenden Teil zu erbringenden Nachweis des Gegenteiles die Leistungen nicht aus Mitteln getätigt wurden, die bereits im Zeitpunkt der ehelichen ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83
Rechtssatz: Im Falle eines bei der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft erst teilweise fertig gestellten Anlagegutes entspricht es regelmäßig der Billigkeit, für den genannten Zeitpunkt den Zustand der Fertigstellung in einem Prozentsatz zu ermitteln, den Wert des fertig gestellten Anlagegutes für den Zeitpunkt der Aufteilungsentscheidung zu schätzen und diesen Schätzwert mit dem ermittelten Prozentsatz des Fertigst... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien hatten im April 1973 die Ehe geschlossen. Der Mann war damals 28 Jahre alt, die Frau 20 Jahre. Durch die Eheschließung wurde ein im März 1972 geborenes Mädchen legitimiert. Im Juni 1976 gebar die Ehefrau eine weitere Tochter. Seit Mitte Februar 1979 leben die Ehegatten voneinander getrennt. Ende März 1979 hatte der Mann eine Scheidungsklage angebracht, zwei Wochen später hat die Frau eine Widerklage erhoben. Im Frühjahr 1983 stützte die Frau ihr Scheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 18.März 1966 bis 25.April 1973 und vom 29. Oktober 1976 bis 24.Jänner 1984 verheiratet. Den Ehen entstammen die Kinder Sabine, geboren am 7.Juli 1966, Petra, geboren am 21. März 1968 und Helmut, geboren am 3.April 1978. Beide Teile beantragten die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Die Antragsgegnerin stellte überdies einen Antrag auf Abgeltung ihrer Mirkung im Erwerb des Antragsgegners in Höhe von zumin... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 1. Oktober 1985, 52 Cg 272/84-11, aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammen keine Kinder. An ehelichem Gebrauchsvermögen sind folgende Gegenstände vorhanden: Eine Eigentumswohnung in Purkersdorf, Wienerstraße Nr. 58, die als Ehewohnung diente. Der Schätzwert dieser Wohnung beträgt 820.000 S. Unter Berücksichtigung eines noch offen... mehr lesen...
Begründung: Die 1971 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 17. Dezember 1986, 7 Cg 380/86-6, gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden, weil die häusliche Gemeinschaft seit dem Auszug der Antragstellerin aus der Ehewohnung im Februar 1983 aufgehoben war und eine tiefgreifende unheilbare Zerrüttung der Ehe bejaht worden ist. Der Ehe entstammen drei Kinder, nämlich die am 30. Juli 1973 geborene Doris, der am 14. Oktober 1975 geborene ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte nach der Scheidung ihrer Ehe mit dem Antragsgegner gemäß §§ 81 f EheG, die Liegenschaft EZ 459 KG Altenmarkt mit dem Gasthausbetrieb A*** in ihrem Alleineigentum zu belassen und sie zur alleinigen Rückzahlung der offenen Verbindlichkeiten von 2,655.282,24 S zu verpflichten, die aus dem Verkauf einer früher im Hälfteeigentum beider Ehegatten stehenden Eigentumswohnung verbliebenen Verbindlichkeiten von 185.389,39 S jedem Teil zur Hälfte zu... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. Juni 1958 geschlossene Ehe der Parteien des Aufteilungsverfahrens wurde wegen Verschuldens des Mannes mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 18. Jänner 1985, GZ 8 Cg 42/82-34, geschieden. Beide geschiedenen Ehegatten sind österreichische Staatsbürger. Der Ehe entstammen sieben Kinder. Innerhalb eines Jahres nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung beantragte der Mann die gerichtliche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, daß ihm die Liegenscha... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83EheG §87WEG §11 Abs3
Rechtssatz: Es kommt im Aufteilungsverfahren lediglich darauf an, ob auf Antragsgegnerseite ein Wohnbedürfnis besteht, das durch Zuweisung des Anteils des verstorbenen Ehegatten am Mindestanteil und gemeinsamen Wohnungseigentum befriedigt werden muß; nur dann, wenn dies nicht der Fall ist, hat das Verlassenschaftsgericht im Sinne § 11 Abs 3 WEG vorzugehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §81EheG §83 Abs1EheG §87
Rechtssatz: Billigkeitserwägungen im Sinne des § 83 Abs 1 EheG können sich nur auf den Verfahrensgegenstand beziehen und sind mangels subjektiver Ansprüche der Kinder auf Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses in diesem Verfahren nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 5 Ob 52/87 Entscheidungstext OGH 22.03.1988 5 Ob 52/87 Veröff: SZ 6... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe des Antragsgegners mit Charlotte B*** wurde am 5. April 1984, rechtskräftig seit 22. Mai 1984, aus dem Verschulden des Mannes geschieden. Die geschiedene Frau stellte am 15. März 1985 beim Erstgericht den Antrag, ihr die im Ehegatten-Wohnungseigentum stehende Ehewohnung, ein Reihenhaus in der Spechtgasse 65/7/4 in Mödling, gegen Übernahme der alleinigen Zurückzahlung der noch aushaftenden anteiligen Hypothekardarlehen und auch den gesamten Hausrat, teils ohne A... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 484 KG Steinabrückl, auf der während aufrechter Ehe der Streitteile vom Beklagten ein Haus errichtet wurde. Die Klägerin erbrachte dafür keine direkten finanziellen Leistungen, trug aber insofern zum Bau bei, als sie im Unternehmen des Beklagten arbeitete, sodaß dieser Zeit für die Errichtung des Hauses fand. Dieses Haus war nie die eheliche Wohnung der Streitteile. Sie wohnten bis 1971 gemeinsam in der ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §229EheG §55aEheG §81
Rechtssatz: Der Verzicht auf eine Antragstellung nach den §§ 81 ff EheG in der gemäß § 55 a EheG geschlossenen Vereinbarung ist zulässig und hindert eine Antragstellung im Aufteilungsverfahren. Entscheidungstexte 6 Ob 531/88 Entscheidungstext OGH 03.03.1988 6 Ob 531/88 Veröff: RdW 1988,351 = SZ 61/54 = EFSlg 25/4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 26. Februar 1987 gemäß § 55 a EheG geschieden, die Parteien verzichteten auf Rechtsmittel. In dem damals gemäß § 55 a Abs 2 EheG vor Gericht geschlossenen Vergleich ist zwar festgehalten, daß beide Ehegatten Schuldner zur ungeteilten Hand aus einem von der Sparkasse Neunkirchen gewährten Darlehen sind, eine Vereinbarung, wer im Innenverhältnis zur Zahlung dieser Kreditverbindlichkeit verpflichtet ist, wurde ... mehr lesen...
Norm: EheG §81JN §1 DVa3bb
Rechtssatz: Die Aufkündigung einer Wohnung gegenüber der Verlassenschaft nach einem verstorbenen Ehegatten durch den Bestandgeber ist schon begrifflich nicht als Aufteilungsanspruch im Sinne der Bestimmungen der §§ 81 ff EheG anzusehen, sodaß die nur zur Durchsetzung solcher Ansprüche geschaffene Zulässigkeit des außstrVerf nicht gegeben ist. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 24. März 1986 kündigte die Klägerin der Verlassenschaft nach der am 3. Februar 1986 verstorbenen Erika T***, vertreten durch die erbserklärte Erbin Dkfm. Elisabeth E***, die Wohnung top Nr. 3 im Hause 1120 Wien, Eichenstraße 18, aus dem Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 5 MRG zum 30. Juni 1986 auf. Die Beklagte erhob gegen die Aufkündigung fristgerecht Einwendungen und führte aus, es treffe nicht zu, daß keine eintrittsberechtigten Personen vorhanden seien. ... mehr lesen...