Norm
EO §292bRechtssatz
Vertraglich geregelte gesetzliche Unterhaltsansprüche sind im Sinn des § 292 b EO nur dann gesetzliche Unterhaltsansprüche, soweit sie auch der Höhe nach mit dem aktuellen gesetzlichen Unterhaltsanspruch deckungsgleich sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016497Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2021