Norm
ABGB §94Rechtssatz
Es kann nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen, wenn der Unterhaltsschuldner, der auf Grund seiner unselbständigen Erwerbstätigkeit ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt, die damit gegebene Unterhaltsbemessungsgrundlage durch Verluste, die sich aus einer selbständigen Tätigkeit des Unterhaltspflichtigen ergeben, verringert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0047586Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2016