Die Parteien haben am 1. Oktober 1938 miteinander die Ehe geschlossen. Diese Ehe besteht fort, nachdem die vom Ehemann am 24. Februar 1949 erhobene, auf § 49 EheG., hilfsweise auf § 55 EheG. gegrundete Scheidungsklage in erster und zweiter Instanz (Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 16. November 1951), rechtskräftig abgewiesen worden war. Der Ehemann wohnt in Kärnten, die Gattin hält sich in G. auf. Auf den am 4. Mai 1955 gestellten Antrag des Mannes hat das Erstgericht der Gat... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Ehescheidung nach § 55 EheG (Ehemann Österreicher - Ehefrau Tschechin in CSR). Widerspruch unzulässig bei Verweigerung der Folgepflicht. Entscheidungstexte 1 Ob 374/55 Entscheidungstext OGH 12.07.1955 1 Ob 374/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0057091 D... mehr lesen...
Norm: ABGB §93 AEheG §55 b1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 93 ABGB wurde durch die Bestimmung des § 55 EheG nicht derogiert. Daraus folgt, daß die über die Aufhebung der Ehegemeinschaft getroffene Vereinbarung für die Parteien nicht verbindlich ist. Entscheidungstexte 7 Ob 261/55 Entscheidungstext OGH 01.06.1955 7 Ob 261/55 Veröff: SZ 28/145 = JBl 1956,16 ... mehr lesen...
Das Erstgericht nahm als erwiesen an, daß die Streitteile bereits in den Jahren 1935 bis 1938 getrennt gelebt haben. Als sie in der Folge den gemeinsamen Haushalt wieder aufgenommen haben, sei es zwischen ihnen fortwährend zu Streitigkeiten gekommen, in deren Verlauf der Kläger die Beklagte wiederholt grundlos mit Ausdrücken wie "Kanaille, Zauk, Fes, Bißgurn" beschimpft habe. Die Beklagte hingegen habe nur einmal dem Mann gegenüber den Ausdruck "alter Esel" gebraucht. Schließlich habe... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1EheG §57 Abs1
Rechtssatz: Bei Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft infolge Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe läuft die Frist des § 57 EheG nicht ab. Entscheidungstexte 7 Ob 158/55 Entscheidungstext OGH 18.05.1955 7 Ob 158/55 2 Ob 232/60 Entscheidungstext OGH 07.12.1960 2 Ob 232/60 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1EheG §57 Abs1
Rechtssatz: Eine aus dem gewöhnlichen Verlaufe der Dinge sich ergebende Trennung - wie bei geschäftlicher Abwesenheit, Aufenthalt zur Kur, Einrückung zum Militär mit anschließender Kriegsgefangenschaft - ist nicht als Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zu werten. Entscheidungstexte 7 Ob 158/55 Entscheidungstext OGH 18.05.1955 7 Ob 158/55 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Unter der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ist ein rein äußerer Tatbestand zu verstehen. Der Beweggrund hiezu und die Stellungnahme der Ehegatten zur Trennung sind bei Prüfung der Zerrüttung der Ehe, nicht aber auch bei Beurteilung des Erfordernisses der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 158/55 Entscheid... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: 1) Ist eins auf § 48 EheG gestützte Scheidungsklage trotz dreijähriger Heimtrennung und unheilbarer Ehezerrüttung rechtskräftig abgewiesen, weil der Widerspruch der Beklagten gegen die Scheidung zulässig und beachtlich ist, so kann auch einer wiederholten Klage aus § 48 EheG nicht stattgegeben werden, mit der an neuen Umständen nur vorgebracht wird, daß die Heimtrennung weitere drei Jahre oder noch länger zeit ange... mehr lesen...
Norm: EheG §55 a
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 49 EheG kann nach § 55 EheG auch derjenige Ehegatte die Scheidung begehren, der die Zerrüttung schuldhaft herbeigeführt hat und zwar selbst dann, wenn der verletzte Ehegatte noch die rechte eheliche Einstellung besitzt und bereit ist, die Ehe fortzusetzen. Der Richter hat besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Ehe endgültig zerstört ist (Hinsichtlich Zulässigkeit und Beachtlichkeit des Widerspruche... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 e3EheG §60 Abs3EheG §61 Abs2
Rechtssatz: Der nach § 55 EheG Klagende kann keinen Mitschuldantrag stellen. Beruft der Kläger sich jedoch neben der Scheidung nach § 55 EheG auch auf Verschuldenstatbestände (dies selbst im Berufungsverfahren), dann ist ein etwaiger Mitschuldantrag des Klägers so aufzufassen, daß er neue Scheidungsgründe heranziehen will. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Sexuelle Enthaltsamkeit als Folge der Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft und die Unmöglichkeit ihrer Beseitigung zufolge einer Klagsabweisung können den Widerspruch nicht unbeachtlich machen. Entscheidungstexte 1 Ob 268/54 Entscheidungstext OGH 09.06.1954 1 Ob 268/54 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Solange die Ehegatten bei beruflicher Abwesenheit des Mannes oder wegen ungünstiger Wohnungsverhältnisse getrennt leben, aber einander mit einer gewissen Regelmäßigkeit besuchen und ein erträgliches Einvernehmen herrscht, ist eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft nicht anzunehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 389/54 Entscheidungstext OGH 02.06.1954 2 O... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Der Widerspruch einer volksdeutschen Ehegattin, die sich noch in Jugoslawien befindet und trotz Aufforderung nicht ihrem Manne folgt, deren Mann aber aus politischen Gründen keinesfalls nach Jugoslawien zurückkehren kann, ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 1 Ob 320/54 Entscheidungstext OGH 28.04.1954 1 Ob 320/54 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Häusliche Gemeinschaft im Sinne des § 55 EheG liegt auch bei räumlicher Trennung der Ehegatten dann vor, wenn zwischen ihnen eine Wirtschaftsgemeinschaft oder Geschlechtsgemeinschaft besteht. Der Begriff der häuslichen Gemeinschaft erschöpft sich nicht in der Wohnungsgemeinschaft. Entscheidungstexte 3 Ob 203/54 Entscheidungstext OGH 28.04.1954 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Beachtlichkeit des Widerspruches der geklagten Ehefrau, die über siebzig Jahre alt ist, vier Kinder geboren hat und sich zu ihrer Beistandspflicht bekennt. Entscheidungstexte 2 Ob 850/53 Entscheidungstext OGH 24.03.1954 2 Ob 850/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057088 ... mehr lesen...
Norm: code civil Frankreich Art3104.DVEheG §8EheG §55 a
Rechtssatz: Keine Anwendbarkeit des code civil bei Berechtigung und Beachtlichkeit des Widerspruches gegen Klage nach § 55 EheG und Fehlen eines sonstigen Scheidungsgrundes. (Kläger ist französischer Staatsbürger; in Österreich kann aber eine Scheidung nach französischem Recht nur ausgesprochen werden, wenn diese Scheidung auch nach österreichischem Recht zulässig wäre). ... mehr lesen...
Norm: Code civil Frankreich Art310EheG §55 a4.DVEheG §8
Rechtssatz: Keine Anwendbarkeit des code civil bei Berechtigung und Beachtlichkeit des Widerspruches gegen Klage nach § 55 EheG und Fehlen eines sonstigen Scheidungsgrundes. (Kläger ist französischer Staatsbürger; in Österreich kann aber eine Scheidung nach französischem Recht nur ausgesprochen werden, wenn diese Scheidung auch nach österreichischem Recht zulässig wäre). ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Unterhält der nach § 48 EheG auf Scheidung klagenden Ehemann ein ehebrecherisches Verhältnis, so ist der Widerspruch der schuldlosen Ehefrau regelmäßig auch dann zu beachten, wenn die Trennung der Eheleute und die Aufnahme der ehebrecherischen Beziehungen auf die außergewöhnlichen Verhältnisse der Nachkriegszeit, die den Parteien ihre Lebensgrundlage genommen haben, zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn aus dem ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Beachtlichkeit des Widerspruches einer dreiundsechzigjährigen Frau, die in dreiundzwanzigjähriger Ehe mehrere Kinder großgezogen und daher Anspruch darauf hat, im Alter in ihrer familienrechtlichen Stellung geschützt zu werden. Entscheidungstexte 3 Ob 698/53 Entscheidungstext OGH 16.12.1953 3 Ob 698/53 E... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §50EheG §55 CEheG §59 Abs2ZPO §411 Be
Rechtssatz: Verfehlungen, die in einer rechtskräftig abgewiesenen Scheidungsklage bereits ohne Erfolg geltend gemacht wurden, können auch nicht unterstützungsweise in einem späteren Scheidungsverfahren im Sinne des § 59 Abs 2 EheG herangezogen werden, da über diese Verfehlungen entweder im Sinne der Ablehnung eines anrechenbaren Verschuldens der Beklagten oder mangels Erweisbarkeit bere... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf § 49 EheG. gestützte Begehren des Ehemannes, die Ehe aus dem Alleinverschulden der Ehefrau zu scheiden, abgewiesen, dagegen die Ehe nach dessen Eventualbegehren aus dem Gründe: des § 55 EheG. geschieden, wobei der Antrag, das alleinige oder überwiegende Verschulden der Beklagten festzustellen, abgewiesen wurde. Es vertrat die Rechtsansicht, daß alle Eheverfehlungen, die bereits Gegenstand des früheren Scheidungsverfahrens 3 Cg 278/49 waren, welches zur recht... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Bei Prüfung der Beachtlichkeit des Widerspruches ist das gesamte Verhalten der Ehegatten zueinander zu berücksichtigen, es kann hiebei auch die Feststellung einer ehelichen Untreue des Klägers ins Gewicht fallen, obzwar diese in erster Linie im Zusammenhange mit der Zulässigkeit des Widerspruches zu werten wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 678/53 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Das Erstgericht kann sich nicht über die Frage des Bestehens der dreijährigen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft dadurch hinwegsetzen, daß es ausführt, dies könne dahingestellt bleiben, da der Widerspruch jedenfalls zulässig und beachtlich sei. Entscheidungstexte 1 Ob 651/53 Entscheidungstext OGH 23.09.1953 1 Ob 651/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Unter häuslicher Gemeinschaft nach § 55 EheG ist die Geschlechtsgemeinschaft, Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft zu verstehen. Erst wenn alle drei Voraussetzungen weggefallen sind, kann von einer Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft gesprochen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 311/53 Entscheidungstext OGH 17.06.1953 3 Ob 311/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e1
Rechtssatz: Es kommt für die Beurteilung der Zulässigkeit des Widerspruches des beklagten Ehegatten vor allem auf das Maß der Ursächlichkeit seines Verhaltens für die Zerrüttung der Ehe an. Entscheidungstexte 3 Ob 331/53 Entscheidungstext OGH 03.06.1953 3 Ob 331/53 6 Ob 326/63 Entscheidungstext OGH 08.01.1964 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Verläßt ein Ehegatte die Ehegemeinschaft in der Absicht, sich dauernd vom anderen Ehegatten zu trennen, steht dem Ablauf der dreijährigen Frist nicht entgegen, daß er durch nunmehr außerhalb seiner Person gelegenen Umstände an der Rückkehr gehindert wird. Entscheidungstexte 3 Ob 321/53 Entscheidungstext OGH 03.06.1953 3 Ob 321/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Die dreijährige Frist muß im Zeitpunkte der Urteilsfällung (nicht schon im Zeitpunkt der Klage) abgelaufen sein. Entscheidungstexte 2 Ob 126/53 Entscheidungstext OGH 06.05.1953 2 Ob 126/53 Veröff: JBl 1953,570 6 Ob 821/81 Entscheidungstext OGH 02.12.1981 6 Ob 821/81 Vgl ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Zur Beachtlichkeit des Widerspruches einer um mehr als zehn Jahre älteren Ehefrau. Entscheidungstexte 3 Ob 211/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 211/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057087 Dokumentnummer JJR_19530422_OGH0002_0030OB00211_5... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Wenn die aus der Gütergemeinschaft resultierende Wirtschaftsgemeinschaft selbst im häuslichen Bereich nicht restlos aufgehoben ist (keine Tischgemeinschaft und Bettgemeinschaft, teilweise Verköstigung durch die Gattin, gemeinsame Bewirtschaftung des Bauernhofes, Wohnen in verschiedenen Stockwerken) liegt keine "Heimtrennung" vor. Entscheidungstexte 2 Ob 250/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Grundsätzliche Erörterungen zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruches. Entscheidungstexte 3 Ob 810/52 Entscheidungstext OGH 04.02.1953 3 Ob 810/52 7 Ob 289/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 7 Ob 289/55 3 Ob 478/56 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...