Norm
Rechtssatz
Die Bestimmung des § 93 ABGB wurde durch die Bestimmung des § 55 EheG nicht derogiert. Daraus folgt, daß die über die Aufhebung der Ehegemeinschaft getroffene Vereinbarung für die Parteien nicht verbindlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer