Norm
EheG §55 e2Rechtssatz
Beachtlichkeit des Widerspruches einer dreiundsechzigjährigen Frau, die in dreiundzwanzigjähriger Ehe mehrere Kinder großgezogen und daher Anspruch darauf hat, im Alter in ihrer familienrechtlichen Stellung geschützt zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057089Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0030OB00698_5300000_001