RS OGH 1953/9/23 1Ob651/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1953
beobachten
merken

Norm

EheG §55 b1

Rechtssatz

Das Erstgericht kann sich nicht über die Frage des Bestehens der dreijährigen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft dadurch hinwegsetzen, daß es ausführt, dies könne dahingestellt bleiben, da der Widerspruch jedenfalls zulässig und beachtlich sei.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 651/53
    Entscheidungstext OGH 23.09.1953 1 Ob 651/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057071

Dokumentnummer

JJR_19530923_OGH0002_0010OB00651_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten