Norm
EheG §55 e2Rechtssatz
Beachtlichkeit des Widerspruches der geklagten Ehefrau, die über siebzig Jahre alt ist, vier Kinder geboren hat und sich zu ihrer Beistandspflicht bekennt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057088Dokumentnummer
JJR_19540324_OGH0002_0020OB00850_5300000_001