Norm
EheG §55 e1Rechtssatz
Es kommt für die Beurteilung der Zulässigkeit des Widerspruches des beklagten Ehegatten vor allem auf das Maß der Ursächlichkeit seines Verhaltens für die Zerrüttung der Ehe an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057062Dokumentnummer
JJR_19530603_OGH0002_0030OB00331_5300000_001