Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten. Im April 1999 habe sie den damals schon in Strafhaft befindlichen Beklagten über ein Zeitungsinserat kennen gelernt. Im Rahmen von Haftausgängen hätten auch persönliche Kontakte bestanden. Nach der Eheschließung am 18. 11. 1999 habe der Beklagte kein Interesse gezeigt, die Familie der Klägerin kennen zu lernen, und ihr jegliche Kontakte zu seiner Familie ve... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass der Revisionsschriftsatz ungeachtet dessen, dass er einen an das Gericht zweiter Instanz gerichteten Antrag auf Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches enthält, zutreffend dem Obersten Gerichtshof und nicht dem Gericht zweiter Instanz zur Entscheidung vorgelegt und darin sinngemäß eine außerordentliche Revision erblickt wurde, weil in familienrechtlichen Streitigkeiten eine Änderung... mehr lesen...
Begründung: Mit der Klage begehrte der Kläger die Scheidung der (bereits zweiten) Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten (nach § 49 EheG), in eventu, gemäß § 55 Abs 1 EheG, weil die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten seit mehr als drei Jahren aufgehoben sei, wobei das Verschulden an der Zerrüttung die Beklagte allein treffe. Mit der Klage begehrte der Kläger die Scheidung der (bereits zweiten) Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden der Be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Während die Wertung, ob die wesentliche Grundlage für die Fortführung der Ehe bei einem Teil subjektiv zu bestehen aufgehört hat, dem irrevisiblen Tatsachenkomplex zuzurechnen ist (8 Ob 2119/96t = SZ 70/19), stellt die Frage, ob die Ehe objektiv unheilbar zerrüttet ist, eine auf Grund der Feststellungen zu entscheidende Rechtsfrage dar (RIS-Justiz RS0043432; 10 Ob 258/99k). Unheilbare Ehezerrüttung im Sinn des § 49 EheG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile hatten am 10. 4. 1967 die Ehe geschlossen, aus der drei bereits volljährige Kinder entstammen. Auf Grund der ganz unterschiedlichen Wesensarten der Streitteile (der Kläger ist ein extrem ruhiger, geradezu scheuer Mensch, die Beklagte eine dominante resolute Persönlichkeit, die die täglichen Dinge des Lebens selbst fest in die Hand nimmt) kam es im Lauf der Ehejahre immer wieder zu Streitigkeiten über Nichtigkeiten des täglichen Alltags. Dab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 27. 6. 1996 miteinander die Ehe geschlossen, die für den Kläger die zweite, für die Beklagte die dritte war. Der Ehe entstammen keine Kinder; der Kläger hat allerdings die am 23. 3. 1995 geborene Tochter der Beklagten Jennifer adoptiert. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Diese habe sich ihm gegenüber völlig lieb- und interesselos verhalten und sich nur ihrer Mutter Margit D***** zugewendet,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da auch im Ehescheidungsverfahren die Dispositionsmaxime gilt, ist der Sachverhalt nicht von Amts wegen aufzuklären (4 Ob 611/88). Neuerungen sind im Berufungsverfahren unzulässig (RIS-Justiz RS0041987). Die Feststellungen, dass Ursache der Abkühlung des Verhältnisses zwischen den Streitteilen die mangelnden gemeinsamen Aktivitäten, der Umstand, dass sich der Kläger selbst genügte, sich mit seinen Tauben beschäftigte un... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner 1983 eingebrachten Scheidungsklage hatte der nunmehrige Antragsgegner die Scheidung seiner Ehe mit der Antragstellerin aus deren Verschulden (§ 49 EheG), hilfsweise nach § 55 Abs 3 EheG, eventualiter nach § 55 Abs 1 EheG begehrt. Das Kreisgericht Steyr verneinte das Scheidungsbegehren nach § 49 EheG (ohne dies im
Spruch: deutlich zu machen) und erkannte auf Scheidung der Ehe nach § 55 Abs 3 EheG, wobei es nach § 61 Abs 3 EheG das alleinige Verschulden des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und der Erstbeklagten waren seit 20. 10. 1981 miteinander verheiratet. Zu einer im Mai 1995 von ihnen angestrebten einvernehmlichen Scheidung kam es mangels Einigung über den Unterhalt nicht. Am 1. 6. 1995 zog der Erstbeklagte mit Wissen und Willen der Klägerin aus der ehelichen Wohnung aus. Ende Juli 1995 lernte er die Zweitbeklagte kennen; seit August 1995 haben die beiden Beklagten ein intimes Verhältnis miteinander. Mit der Behauptung, die E... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Anders als die dem irrevisiblen Tatsachenbereich zuzuordnenden Frage, ob ein Ehegatte seine Ehe subjektiv als unheilbar zerrüttet ansieht, stellt die Beurteilung, die Ehe sei objektiv unheilbar zerrüttet, ebenso eine Rechtsfrage dar, wie die Ermittlung des Zeitpunkts des Eintritts der Zerrüttung (EvBl 1975/1; EFSlg 57.132; RZ 1990/78; 4 Ob 1621/95; 1 Ob 177/97d u. a.). Entgegen der Ansicht des Revisionswerbers haftet da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Kläger in seiner Revision die Abweisung seines Antrages, das Alleinverschulden der Beklagten (iS der §§ 49, 60 EheG) auszusprechen, bekämpft, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil er die Abweisung dieses Antrages durch das Erstgericht (inhaltlich gleichzeitig die Abweisung des Begehrens um Scheidung aus dem Verschulden der Beklagten) in seiner Berufung, mit der er nur den Verschuldensausspruch nach § 61 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 20.10.1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte der Kläger und Widerbeklagte die inzwischen eingetretene Teilrechtskraft des Scheidungsurteiles - Gegenstand des Revisionsverfahrens ist lediglich der Verschuldensausspruch (erste Instanz - Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten; zweite Instanz - Verschulden beider Teile, überwiegendes Verschulden des Klägers und Widerbeklagten) zu bestätigen. Das Erstgericht übermittelte im Nachhang zu ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer, Dr.Zechner und Dr.Prückner als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Dr.Manfred W*****, vertreten durch Dr.Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Partei Gabriele W*****, vertreten durch Dr.Adolf Kriegler und Dr.Helm... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den insoweit unbekämpften Feststellungen des Erstgerichtes hat die Klägerin innerhalb der Frist des § 57 Abs 1 EheG nicht nur gegen den Beklagten Anzeige beim Finanzamt erstattet, sondern ihm auch "bis zuletzt" (Urteil S 23) seine persönlichen Habseligkeiten nicht herausgegeben. Die Klägerin hat dem Beklagten den Haushalt nicht geführt, ihm und den beiden Töchtern die Lebensführung in der gemeinsamen Wohnung durch ... mehr lesen...
Begründung: Mit einer am 25.10.1994 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten nach § 49 EheG. Mit einer am 25.10.1994 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Alleinverschulden der Beklagten nach Paragraph 49, EheG. Die Beklagte beantragte die Anweisung der Klage. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 18.1.1995 vereinbarten die Streittei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Anfechtungsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens gemäß § 503 Abs 1 Z 2 ZPO liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht gegen ein Verfahrensgesetz verstoßen hat und dadurch eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Streitsache ausgeschlossen wurde. Mängel des Verfahrens erster Instanz, die in der Berufung nicht gerügt wurden, können in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (EFSlg 57.8... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 55 EheG a) Allgemeines b) 3-jährige Ehetrennung und Zerrüttung 1. Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft 2. Unheilbare Zerrüttung - siehe auch § 49 B EheG c) Zusammentreffen mit Ehescheidung aus anderen Gründen d) Verfahrensrechtliches e) Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG 1. Zulässigkeit des Widerspruchs 2. Beachtlichkeit des Widerspruchs 3. Der Widerspruch als Mitverschuldensantra... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Der Begriff "häusliche Gemeinschaft" ist auch bei verheirateten, gemeinsam tätigen Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht anders zu beurteilen als bei unselbständig berufstätigen Eheleuten; rein geschäftliche Kontakte der Eheleute können daher nicht dem Begriff "Wirtschaftsgemeinschaft" - von Eheleuten - unterstellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Ents... mehr lesen...
Norm: EheG §55 f
Rechtssatz: Behauptungspflicht und Beweispflicht der beklagten Partei in Ansehung der spezifischen Voraussetzungen des Widerspruchs nach § 55 Abs 2 EheG. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0056960 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 BIZPO §502 Abs4 Z1 HIII1
Rechtssatz: Ob im konkreten Fall die Voraussetzungen zur Annahme der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft vorliegen, stellt wegen der Einzelfallbezogenheit keine erhebliche Rechtsfrage iS des § 502 Abs 1 ZPO dar. Entscheidungstexte 1 Ob 1594/95 Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 1594/95 9 Ob 207/99b ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klagea... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bezieht von der beklagten Partei auf Grund des Bescheides vom 11.12.1989 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer von monatlich 3.033,30 S (ab 1.12.1989), (richtig) 3.124,30 S (ab 1.1.1990), (3.155,50 S ab 1.7.1991) und (richtig) 3.313,30 S (seit 1.1.1991). Die am 1.6.1968 geschlossene Ehe der Klägerin mit Bernhard Karl G***** ist, nachdem die Ehegatten schon seit 1975 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt gelebt hatten, seit 3.4.199... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien haben am 20.6.1981 die beiderseits erste Ehe geschlossen. Der Ehe entstammt der am 6.1.1982 geborene Peter. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger; ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben sie in Graz. Mit der am 23.5.1985 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin die Scheidung der Ehe gemäß § 49 EheG. Der Beklagte beantragt die Abweisung der Klage, für den Fall der Scheidung der Ehe den Ausspruch des überwiegenden Verschuldens ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist österreichische Staatsbürgerin, der Beklagte polnischer Staatsangehöriger. Die Streitteile haben am 28. Dezember 1985 vor dem Standesamt Sonntagberg die beiderseits erste Ehe geschlossen. Ihr entstammt die am 28. Dezember 1986 geborene Tochter Judith. Beide Parteien hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt - auch während des Ehescheidungsverfahrens - in Österreich; ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten sie in Wien. Die Klägerin begehrte mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 11. 4. 1984 die Ehe geschlossen. Es war beiderseits die erste Ehe, die kinderlos blieb. Beide Teile sind österreichische Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist Wien. Das Erstgericht schied die Ehe aus beiderseitigem, gleichteiligem Verschulden. Nach seinen Feststellungen hatte die Beklagte zum Zeitpunkt der Eheschließung ihr Gehaltskonto um S 15.000 überzogen. Dies war dem Kläger bekannt und er deckte die Schuld ab. Di... mehr lesen...