Norm
EheG §55 e2Rechtssatz
Der Widerspruch einer volksdeutschen Ehegattin, die sich noch in Jugoslawien befindet und trotz Aufforderung nicht ihrem Manne folgt, deren Mann aber aus politischen Gründen keinesfalls nach Jugoslawien zurückkehren kann, ist unbeachtlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0057244Dokumentnummer
JJR_19540428_OGH0002_0010OB00320_5400000_001