RS OGH 1953/6/3 3Ob321/53

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Veröffentlicht am 03.06.1953
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Norm

EheG §55 b1

Rechtssatz

Verläßt ein Ehegatte die Ehegemeinschaft in der Absicht, sich dauernd vom anderen Ehegatten zu trennen, steht dem Ablauf der dreijährigen Frist nicht entgegen, daß er durch nunmehr außerhalb seiner Person gelegenen Umstände an der Rückkehr gehindert wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 321/53
    Entscheidungstext OGH 03.06.1953 3 Ob 321/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0057098

Dokumentnummer

JJR_19530603_OGH0002_0030OB00321_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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