Norm: EheG §55EheG §61 Abs3ZPO §391 Abs1 A
Rechtssatz: Das Vorliegen des vom Berufungsgericht angenommenen Prozeßhindernisses für den klageweise geltend gemachten Rechtsschutzanspruch des Ehemannes auf Scheidung der Ehe und für den antragweise geltend gemachten Rechtsschutzanspruch der Ehefrau auf Feststellung des Verschuldens an der Zerrüttung ist einer gesonderten Prüfung zugänglich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 31. Oktober 1970 vor dem Standesamt Schalchen die Ehe, aus der die Kinder Gerhard H*****, geboren am 11. Mai 1969, und Christine H*****, geboren am 22. Oktober 1975, entstammen. Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Die Klägerin begehrt mit der am 17. Mai 1982 überreichten und nach Ruhen des Verfahrens am 26. November 1982 fortgesetzten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten, weil er seine Unterhal... mehr lesen...
Mit der am 29. April 1981 erhobenen Klage begehrte Leopoldine G die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Die Ehe habe sich von allem Anfang an nicht sehr harmonisch gestaltet. Der Beklagte habe sich ihr gegenüber immer sehr lieblos verhalten, habe sich um sie nicht gekümmert und ihr zu verstehen gegeben, daß er an ihr nicht das geringste Interesse habe. Dies habe soweit geführt, daß ihr der Beklagte keinen Unterhalt mehr geleistet habe, sodaß sie schließlich am 23. M... mehr lesen...
Norm: EheG §55 aEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 61 Abs 3 EheG wurde in Verbindung mit § 69 Abs 2 EheG zur unterhaltsrechtlichen Sicherung jenes Ehegatten geschaffen, der sich der Scheidung nach § 55 Abs 2 EheG widersetzt und an der Ehe festhalten will, aber ungeachtet des Umstandes, dass den klagenden Ehegatten das ausschließliche oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, geschieden wird. Eine V... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b2
Rechtssatz: Die Tatsache, daß sich beide Streitteile nach jahrelanger Trennung im Interesse der Kinder um ein nach außenhin spannungsfreies Verhältnis bemühen und sich entsprechend ihrer sozialen Stellung benehmen, besagt keineswegs, daß die Ehe nicht unheilbar zerrüttet ist. Entscheidungstexte 6 Ob 750/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 6 Ob 750/82 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Von einer Wohnungsgemeinschaft kann nicht die Rede sein, wenn die Streitteile im wesentlichen vollständig getrennt leben und jeder persönliche Kontakt - etwa anläßlich des Kochens in der von beiden Parteien benützten Küche - zu Streitigkeiten und wechselseitigen Beschimpfungen führt und sich offensichtlich darin erschöpft. Entscheidungstexte 3 Ob 617/82 En... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §55 c
Rechtssatz: Werden die Ehescheidungsgründe nach § 49 EheG und § 55 EheG nebeneinander geltend gemacht, so ist mangels gegenteiliger Erklärung des Klägers in erster Linie über den Klagegrund nach § 49 EheG zu entscheiden, da in diesem Falle die rechtliche Stellung des obsiegenden Klägers günstiger ist. RG vom 05.06.1940, IV 52/40 Entscheidungstexte 3 Ob 617/82 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Der Umstand, daß der eine Teil den monatlichen Mietzins für die Ehewohnung bezahlt und die Kosten für Strom, Radio und Fernsehen sowie die Heizkosten trägt, begründet für sich allein mit Rücksicht auf die vollständige Trennung der Wirtschaftsführung der Ehegatten im übrigen - getrennte Anschaffung von Lebensmittel, getrennte Zubereitung der Mahlzeiten, getrennte Versorgung der Wäsche - noch keine Wirtschaftsgemeins... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1aEheG §55 B1
Rechtssatz: Jeder Ehegatte ist verpflichtet, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um sich seine eheliche Gesinnung zu erhalten; er ist in der Regel dafür verantwortlich, daß seine eheliche Gesinnung nicht schwindet. Entscheidungstexte 5 Ob 714/82 Entscheidungstext OGH 05.10.1982 5 Ob 714/82 7 Ob 670/83... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Eine häusliche Gemeinschaft setzt gemeinsames Wohnen in einem Haus oder einer Wohnung voraus (Schwind, Eherecht 2.Auflage 231); es wird eine Beziehung der Ehegatten vorausgesetzt, die als Gemeinschaft anzusehen ist, sodaß vorübergehende, gelegentliche Besuche keine Wiederbegründung der aufgehobenen häuslichen Gemeinschaft darstellen. Entscheidungstexte 1 Ob 574/82... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1
Rechtssatz: Fehlt es an der objektiven Voraussetzung des gemeinsamen Wohnens, ist die Erklärung, eine solche Gemeinschaft (in Zukunft) begründen zu wollen, rechtlich bedeutungslos. Entscheidungstexte 1 Ob 574/82 Entscheidungstext OGH 31.03.1982 1 Ob 574/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Die Klägerin und der Beklagte - österreichische Staatsangehörige - haben am 9. Dezember 1976 vor dem Standesamt Wien-Favoriten die Ehe geschlossen. Am 3. März 1977 wurde der Beklagte verhaftet. Er befindet sich seither in Untersuchungs- und Strafhaft. Die über ihn verhängte Freiheitsstrafe wird der Beklagte am 3. Feber 1982 verbüßt haben. Ein zu AZ 14 Cg 83/77 des Erstgerichtes eingeleitetes Ehescheidungsverfahren wurde nicht fortgesetzt. Am 28. Juli 1978 gab die Klägerin eine auf S... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Das Gesetz erfordert für eine Scheidung wegen unheilbarer Zerrüttung der Ehe die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft während einer bestimmten Zeit, nicht aber den Abbruch jeglichen persönlichen Kontaktes. Gespräche insbesondere über nur gemeinsam zu regelnde Angelegenheiten wie etwa die Kindererziehung, können, auch wenn sie in der früheren und noch von beiden Gatten bewohnten Ehewohnung geführt we... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §55 d
Rechtssatz: Es ist unzulässig, daß das Berufungsgericht den Ausspruch über die Scheidung der Ehe nur insoweit bedingt auf den Scheidungsgrund des § 55 EheG gründet, als sich nicht im fortgesetzten Verfahren herausstellen sollte, daß nicht doch die Scheidung auf Grund des § 49 EheG wegen Verschuldens der Beklagten auszusprechen wäre. Entscheidungstexte 5 Ob 577/80 ... mehr lesen...
Norm: EheG nF §55 fEheG nF §55 gEheRÄG ArtXXIII
Rechtssatz: Als Schluß der mündlichen Verhandlung nach § 3 Abs 3 des Art XXIII des Bundesgesetzes BGBl 1978/280 hat der Schluß der Verhandlung vor dem Berufungsgericht zu gelten. Entscheidungstexte 1 Ob 567/79 Entscheidungstext OGH 30.01.1980 1 Ob 567/79 Veröff: RZ 1981/28 S 109 1 Ob 67... mehr lesen...
Der am 11. Mai 1927 geborene Kläger und die am 13. Feber 1928 geborene Beklagte haben am 4. September 1949 miteinander die Ehe geschlossen. Es handelt sich beiderseits um die erste Ehe. Dieser Ehe entstammen keine Kinder, nachdem die Ehe vorerst gut verlaufen war, begann sich ab 1956 das gegenseitige Einverständnis zu trüben. Im Mai 1973 teilte der Kläger der Beklagten mit, daß er seit 1972 ein ehebrecherisches Verhältnis zu Katharina H unterhalte. Diesem Verhältnis entstammt die im F... mehr lesen...
Norm: EheG §55 a
Rechtssatz: Trotz Regelung der Unterhaltsfrage durch gerichtlichen Vergleich Abweisung der Klage wegen des Bekenntnisses der Beklagten zur Ehe. Entscheidungstexte 6 Ob 621/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 6 Ob 621/76 Veröff: RZ 1976/94 S 181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS005687... mehr lesen...
Norm: EheG §49EheG §55ZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Unheilbare Ehezerrüttung ist dann anzunehmen, wenn die geistige, seelische und körperliche Gemeinschaft zwischen den Ehegatten und damit die Grundlage der Ehe objektiv und wenigstens bei einem Ehegatten auch subjektiv zu bestehen aufgehört haben, wobei es genügt, dass der Kläger die eheliche Gesinnung verloren hat. Entscheidungstexte 7 Ob 152/75 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55EheG §60EheG §61 Abs3
Rechtssatz: Bei beiderseitigem Verschulden muss ein sehr erheblicher Unterschied im Grad des Verschuldens gegeben sein, um ein überwiegendes Verschulden eines Teiles annehmen zu können. Es ist dabei nicht nur zu berücksichtigen, wer mit der schuldhaften Zerrüttung der Ehe begonnen hat, sondern auch wer entscheidend dazu beigetragen hat, dass die Ehe unheilbar zerrüttet wurde. Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e1
Rechtssatz: Nach der Absicht des Gesetzes sollen solche Ehen geschieden werden, sofern der Kläger die Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses weder ganz noch überwiegend verschuldet hat (JBl 1974,99; SZ 35/31 uva). Entscheidungstexte 1 Ob 27/75 Entscheidungstext OGH 05.03.1975 1 Ob 27/75 Veröff: JBl 1976,152 (Schwind) ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Der zulässige Widerspruch ist nur dann in besonders gelagerten Ausnahmefällen nicht zu beachten, wenn auch der Widerspruch erhebende Ehegatte jede eheliche Gesinnung verloren hat und auch bei ihm eine wirkliche Bereitschaft zur Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht mehr vorhanden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 148/74 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Nur die Ablehnung einer ernst zu nehmenden Aufforderung zur Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft zeigt, daß der widersprechende Ehegatte jeden Ehewillen verloren hat. Entscheidungstexte 3 Ob 148/74 Entscheidungstext OGH 30.08.1974 3 Ob 148/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Die heutige Auslegung des § 55 Abs 2 EheG widerspricht der Absicht des Gesetzgebers von 1938; nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts war die Unbeachtlichkeit des Widerspruchs die Regel. Entscheidungstexte 3 Ob 102/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 102/74 Veröff: EFSlg 22803 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b1EheG §57
Rechtssatz: Das Vorliegen einer Wohnungsgemeinschaft kann auch dann verneint werden, wenn die Ehegatten in der Wohnung verbleiben, doch muß dann ein Zustand bestehen, durch den die persönliche Berührung der Ehegatten weitgehend ausgeschaltet ist. Entscheidungstexte 7 Ob 62/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 62/74 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 CbEheG §49 DEheG §55 cEheG §55 d
Rechtssatz: Einer Reihung der Klagegründe kommt nur dann Bedeutung zu, wenn beide Scheidungsgründe (§ 49, § 55 EheG) berechtigt sind, nicht aber auch dann, wenn dies nur für einen der
Gründe: zutrifft oder sich das Klagebegehren gänzlich als unbegründet erweist. Entscheidungstexte 3 Ob 170/73 Entscheidungstext OGH 09.10.1973 3 Ob 170... mehr lesen...
Norm: EheG §55 aEheG §55 d
Rechtssatz: Einem neuerlichen Scheidungsbegehren nach § 55 EheG steht die Klagsabweisung im Vorprozeß nur dann nicht entgegen, wenn sich die Verhältnisse seither hinsichtlich der Voraussetzungen für die Ehescheidung nach dieser Bestimmung geändert haben (2 Ob 187/60 EFSlg 5148; Fasching III 725; vgl Volkmar Kommentar zum EheG, 211; Lauterbach in Palandts Kurzkommentar zum BGB, 32.Auflage, 2195 mit Hinweisen auf die de... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e2
Rechtssatz: Durch den Widerspruch soll jenem Gattenteil, der durch sein pflichtwidriges Verhalten die Ehe zerrüttet bzw zerstört hat, es grundsätzlich nicht möglich sein, gegen den Willen des anderen Teiles aus seinem eigenen pflichtwidrigen Verhalten das Recht auf Scheidung abzuleiten (vgl EFSlg 10293, 11958, 15931 ua). Entscheidungstexte 3 Ob 86/73 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e1EheG §55 e2
Rechtssatz: Die Änderungen der §§ 502, 525 StG durch das StRÄG 1971 geben keinen Anlaß, die bisherige Rechtsprechung zum § 55 EheG einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 211/72 Entscheidungstext OGH 25.10.1972 1 Ob 211/72 Veröff: JBl 1974,99 = RZ 1973/1 S 15 5 Ob 233/72 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e1
Rechtssatz: Die Zulässigkeit des Widerspruches ist zwar grundsätzlich nach dem Verschuldensprinzip (§§ 47 bis 49 EheG) zu beurteilen. Ausnahmsweise kann der Widerspruch aber auch auf eine Zerrüttungsverursachung durch den Kläger gestützt werden, welche nicht schuldhaft ist, nämlich dann, wenn der Kläger geisteskrank ist und er die Ehezerrüttung durch ein auf seiner Krankheit beruhendes und durch diese entschuldigtes Verhalten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §7EheG §46EheG §55 a
Rechtssatz: Das geltende Gesetz läßt eine Ehescheidung primär - ohne Abwarten einer dreijährigen Auflösung der ehelichen Gemeinschaft - nur nach dem Verschuldensprinzip und nicht bereits wegen einer - durch die Klagseite verursachen - Zerrütung der Ehe zu ( vgl hiezu SZ 40/154, SZ 41/119, EvBl 1972/159 ua ). Entscheidungstexte 7 Ob 170/72 Entscheidungste... mehr lesen...